Ist da zufällig ein Steuerfachmann bzw. eine -fachfrau unter Euch A3-Fahrern?
Hab mal eine Frage zur Einkommensteuererklärung.
Meine Steuererklärung ist nicht vollständig anerkannt worden. Unter den Erläuterungen auf dem Bescheid finde ich folgenden Hinweis:
Externe Peripheriegeräte eines Computers (z. B. Bildschirm, Drucker, Scanner) sind nicht selbstständig nutzungsfähig. Die Aufwendungen für derartige Geräte sind deshalb auch bei Anschaffungskosten von nicht mehr als 410 EUR (ohne Umsatzsteuer) auf die Kalenderjahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Gerätes zu verteilen. Die Abschreibung geschieht in diesem Jahr anteilmäßig.
Weiß jemand von Euch, ob das so rechtens ist. War mir eigentlich ziemlich sicher, dass ich PC-Zubehör , welches einen Anschaffungspreis von zu 410 € hat, in EINEM Jahr abschreiben kann und nicht auf mehrere Jahre verteilen muss.
Hi,
ja, das stimmt schon so. Wirtschaftsgüter bis (netto) EUR 410 können im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben/angesetzt werden, wenn sie abnutzbare bewgliche WG sind, die selbständig nutzbar sind. Ein WG ist nicht selbständig nutzbar, wenn es nur zusammen mit anderen WG des Anlagevermögens genutzt werden kann und diese aufeinander abgestimmt sind. Z.B. kannst Du einen Drucker alleine nicht nutzen. Gilt allerdings nicht für Kombinationsgeräte und externe Datenspeicher. Abschreibung geht über drei Jahre.
Gruß, Volker
da hat das FA leider Recht. Siehe § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG. Dort heißt es, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten…von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, im WJ der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden dürfen, usw, usw.
Computer-Peripherie ist laut irgend einem BfH-Urteil nicht einer selbstständigen Nutzung fähig.
Wenn man ein Kleingewerbe betreibt und sich einen Farblaserdrucker für 305€ gekauft hat. Wie schreibt man diesen dann ab bzw. wie behandelt man diesen insgesamt?
Hi,
na ja, Abschreibung bleibt die gleiche/wie oben beschrieben auf drei Jahre. Kleingewerbe bedeutet ja, dass Du nicht im HR eingetragen bist, dementsprechend keine Kaufmannseigenschaft vorliegt und Du so auch nicht zur Buchführung verpflichtet bist (§ 238 HGB/Grenzen $141 AO beachten). D.h. Du ermittelst Deinen Gewinn über die Einnahmen ./. Ausgaben (Einnahmen-Überschussrechnung). Drucker ist Betriebsausgabe, allerdings über Abschreibung nur anteilig.
Gruß, Volker
Im ersten jahr werden die Anschaffungskosten jetzt Monatsgenau aufgeteilt, Anschffung im August dann im ersten Jahr 5/12 des Jahresbetrages. die verbleiben 7/12 werden dann hinten dran gehängt.
Jahr 1/3 von 305 davon 5/12
jahr 1/3 von 305
Jahr 1/3 von 305
die verbleiben 7/12 aus dem ersten Jahr.
Verstanden?
Ist vollkommen egal ob Angestellter oder selbständig. Gleiches Recht für alle aber nur wenn die Ausgaben in unmittelbaren zusammenhang mit einnahmen stehen.
Dieser Beitrag wurde von tobotobsen am 14.08.2005 bearbeitet
Ich bin gerade bei meiner Steuererklärung, wollte wissen, da ich Meisterschule habe unter welchem Punkt, müsste Werbungskosten sein, ich die Schulgebühren eintragen kann. Weiß jemand ob ich da alles zusammenfassen muß, zwecks Gebühr, Lernmaterial und Fahrtkosten zur Schule?
Erstmalige Berufsausbildung oder weitere Berufsausbildung / Fortbildung im ausgeübten Beruf?
Erstmalige Berufsausbildung=Sonderausgaben, zu erfassen im Mantelbogen (seite drei). Weitere Berufsausbildung oder Fortbildung=Werbungskosten, zu erfassen Anlage N unter Werbungskosten.
Sonderausgaben bis max. EUR 4.000 (Lehrgangsgebühr, Schulgebühr, Arbeitsmaterialien, Fachliteratur, Fahrtkosten zur Schule/Lerngrupe, etcetc.). Am besten alles auf einer Extraseite auflisten und der Steuererklärung beifügen.
Gruss, Volker
also in die Steuererklärung den Gesamtbetrag in Werbungskosten und auf ein extra Blatt alles auflisten. Was muß ich da alles mitschicken? Bescheinigung der Schule,Fahrtkosten und von der Lerngemeinschaft?
Dem Wort Werbungskosten entnehme ich, dass wir uns im Bereich Fortbildung bewegen. Kommt unter weitere Werbungskosten (Rückseite Anlage N). Mitzuschicken sind alle Quittungen, Bescheinigungen, Rechnungen, die die Fortbildung betreffen. Bezüglich Lerngruppe eventuell die Teilnehmer mit Wohnort. KM und Anzahl der Fahrten musst Du selbst ermitteln. Sollte natürlich plausibel sein.
ich will mich mal einklinken
Kann man bei diese 410 EUR pauschal ohne Nachweis ansetzen?
Wenn mit Nachweis, zählen dazu auch Digicams oder PC Einzelteile wie ein Mainboard, dass ich als Ersatz für das alte defekte Board kaufen musste?