Hallo an Alle,
ich hab da mal eine Frage an die Steuerprofis unter uns.
In dem Newsletter von "Der Verein Online" http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Engagiert/Downloads/Dokumente/wrs-newsletter-07-2007.pdf
gibt es Rückwirkend zum 01.01.2007 folgende Änderung.
Neuer § 3 Nr. 26a EStG:
Steuerfreibetrag (als Aufwandspauschale bezeichnet) für alle
nebenberuflich Tätigen im gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen
Bereich von 500 € im Jahr, wenn die Tätigkeit nicht schon
nach § 3 Nr. 12 EStG (Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen
Kassen) oder § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterfreibetrag) begünstigt
wird.
Ich bin ehrenamlich in einen Verein tätig, über dort
die Position des technischen Leiters aus.
Wie gesagt ehrenamtlich, ich bekomme dfür nichts!
Ich verstehe die Änderung so, das ich bei meiner Steuererklärung für 2007 500€ als Aufwandsentschädigung geltend machen kann.
Jetzt die Frage an die Steuerexperten, ist das so?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Gruß
Fred