hab nene kleinen Steinschlag in der scheibe (fahrerseite) und am montag tüv termin. Mein Vater meine gerade, die könnte da wahrscheinlich stress machen?! Mit der versicherung, das interessiert mich net, will nur wissen ob problem oder kein problem!
Edit, ist schon etwas älter und noch keine risse.
Danke
+ Dieser Beitrag wurde von Tom_Green am 24.02.2007 bearbeitet
Die Frontscheibe ist nach §29 StVO ein tragendes Teil des Fahrzeuges. Eine durch Steinschlag beschädigte Windschutzscheibe bemängelt der TÜV!
Durchfallen tut man bei Riss in der Scheibe (egal wo sich der Riss befindet) wenn es sich nur um einen Steinschlag, also noch ohen Riss handelt und es sich NICHT im Sichtfeld befindet, aknn das repariert werden, da gibts nur nen Mangel. Wenn aber der Steinschalg im Sichfeld des Fahrers liegt… KEIN Tüv (Scheibe tauschen)