2Kumpels und ich haben ein Kartenspiel erfunden. Es hat ca. 20Regeln und man kann es zu zweit, dritt bzw. viert spielen. Genutzt wird ein herkömmliches Rommè-Spiel mit 4 Jokern. Wir haben eine vierte Person in dieses Spiel eingeweiht und auch diese konnte schnell begeistert teilnehmen.
Aus dem Merkblatt von der DPMA (Deutsches Patent und Markenamt) ging hervor, dass Regeln für Spiele nicht patentfähig sind. Wie kann ich es mir trotzdem sichern?
Danke für jede Antwort und mit freundlichen Grüßen
Michael Hopp
Dieser Beitrag wurde von Shortyyy am 18.08.2005 bearbeitet
frag doch mal den typen der skat erfunden hat… oder doppelkopf… oder mau mau… so lang es sich mit romme(den kannste auch fragen)karten spielen lässt wie soll es sich da sichern lassen??? bei nem brettspiel wär das schon wieder anders denke ich…
:freak:
hm, naja, kennst Du Wizard?
Das wird ja auch mit Karten gespielt, wobei es vier unterschiedliche Farben, Werte von 2 bis ?? und jeweils einen Joker gibt.
Das könnte man auch mit stinknormalen Karten spielen, nur haben die Karten ein eigenes Layout und so.
Und dieses Spiel kann man kaufen.
Also ich denke, dass es da schon einen Weg gibt.
P.S. klingt wie ein Sauf-Spiel :alk:
haja, ich seh grad Bude, Dame, König, Ass is da nicht dabei.
hm, aber man is ja kreativ.
Dieser Beitrag wurde von kabareh am 18.08.2005 bearbeitet
es wird rechtlich wirklich nicht zu sichern sein,du kannst es halt mit deinem eigenen kartendeck vertreiben.
und mal allgemein zu dem thema patent: da ich das bereits selber einmal hinter mir habe,mit anwalt etc bist du ganz ganz leicht bei einer höheren 5stelligen summe,nur dass da keine falsche hoffnung entsteht,sowas ist leider sauteuer und muss auch regelmässig erneuert werden
Am besten informiert man sich wenn man was kochen will bei einem Koch.
Wenn man ein Spiel schützen will, bei Ravensburger oder wirklich den SPieleerfindern, da gib es auch Messen wo man deren Spiele testen kann und dort kaufen dann die Konzerne auch ein.
Ich denke mal als Privatperson ist sowas recht schwierig. aber ich hab da ne idee:
schreibt euer konzept detailliert auf und lasst es von einem notar versiegeln und bei ihm aufbewahren (kostet zwar etwas, aber das ist sicher).
dann würde ich das spiel mal ein paar spielefirmen anbieten, evtl. kaufen die euch das konzept ab.
wenn die aber sagen „nee, is nicht, interessiert uns nicht“ und das spiel dann in ein paar monaten doch von denen als „eigenkreation“ auf den markt kommt, dann habt ihr den beweis das es eure idee war, denn: ihr hab nen notariellen beweis (s.o.).
ich denke als privatmann sowas patentieren zu lassen ist recht aufwendig und teuer, dann doch besser das konzept an jmd. verschleudern
Das haben wir uns auch schon gedacht, wir entwickeln einfach noch n eigenes Kartenspiel dazu. Dann treten wir an Ravensburger oder so heran und versuchen es denen zu verkaufen…
Ja, so ungefähr ist es entstanden…
Außer den Namen habe ich ja nix geschrieben, aber den habe ich zur Sicherheit auch nochma rausgenommen, denn den kann man als Marke eintragen lassen. Nur zur Sicherheit…
Ähnliches habe ich im Internet rausgefunden, man kann einen Brief mit den Regeln verfassen, diesen von einem Notar beglaubigen lassen und das ganze als Einschreiben, dann an sich selbst schicken… Wenn man dann beweisen muss, dass es das eigene Spiel ist kann man das ganz einfach mit diesem Brief, anhand des Einschreibe-Datums!
Recht hast du
Nur Regeln für ein Spiel können nicht patentiert werden, die DPMA schreibt folgendes:
Sehr geehrter Herr Hopp
für Gesellschafts- und Unterhaltungsspiele ist beim Deutschen Patent- und Markenamt nur in sehr begrenztem Umfang Schutz zu erlangen:
Besteht das Spiel nur aus neuen Regeln oder einer neuartigen Einteilung der Spielbrettfläche, so ist dies nicht dem Patent- und auch nicht dem Gebrauchsmusterschutz zugänglich.
Bei der Spielidee handelt sich nicht um eine technische Neuerung. Ideen sind patentrechtlich nicht schutzfähig sind. Dies gilt für geschäftliche und organisatorische Einfälle und Pläne (Verkaufssysteme, Werbeideen usw. genauso wie für wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, Spielsysteme und Regeln für gedankliche Tätigkeiten (s.a.§1,2 PatG http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/patg/index.html )
Nur wenn zu dem Unterhaltungsspiel Spielgeräte gehören, bzw. das Spiel eine neue technische Erfindung umfasst, ist die Anmeldung zum Patent und/oder Gebrauchsmuster möglich. Falls bei dem von Ihnen entwickelten Spiel das Vorgenannte zutrifft, lesen Sie die unten aufgeführten "Hinweise zur Anmeldung einer technischen Erfindung,
Soll das Spiel durch einen besonderen Namen gekennzeichnet werden (wie z.B. „Monopoly“), wäre eventuell die Anmeldung einer Marke möglich. Der Markenschutz erstreckt sich jedoch ausschließlich auf den Namen, nicht auf die Gestaltung der Spielgeräte und die Fassung der Spielregeln.
Möchten Sie den Namen des Spiels schützen lassen, dann lesen Sie bitte die unten aufgeführten "Hinweise zur Markenanmeldung,
Möchten Sie das Design für die Spielfiguren und die Spielfläche, die künstlerisch so gestaltet sind, dass sie den Farben- und Formsinn des Menschen ansprechen , können Sie ein Geschmacksmuster hinterlegen lassen. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den "Hinweisen zur Geschmacksmusteranmeldung,
Sollten für das von Ihnen entwickelte Spiel die vorgenannten Möglichkeiten nicht oder nur zum Teil zutreffen, bleibt zu prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts angewendet werden können. Das Deutsche Patent- und Markenamt ist für diese Fragen jedoch nicht zuständig. Es bleibt für diesen Fall nur der Hinweis, sich von einem Fachmann, z.B. einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Grundsätzlich lässt sich schon vorab mitteilen, dass Urheberrechte mit der Schaffung des Werkes entstehen, ohne dass dazu eine Anmeldung erforderlich oder möglich wäre.
Greetz
Dieser Beitrag wurde von Shortyyy am 18.08.2005 bearbeitet