Hallo Freunde, ich weiß, ist ein Forum rund um das Auto. Aber bevor ich mich deswegen wo anders anmelde, frag ich mal lieber hier nach.
Geht um folgendes: Meine Mom hat ein Rechtschutzversicherungsvertrag mit der Arag. In letzter Zeit haben die aber gut die Preis angezogen und deswegen, soll der Vertrag gekündigt werden.
Im Netz steht dazu folgendes:
Der Vertrag läuft von 12.11.2003 bis 12.11.2008, verlängert sich danach um 1 Jahr mit 3 Monaten Kündigungsfrist (Quelle: Arag Vertrag). Bis jetzt wurde 4jährlich 88,22€ berechnet, ab 12.11.2010 sind es dan 94,86€, was eine Jährliche Beitragserhöhung von knapp über 7,5% ist.
So, laut meiner Mom weiß sie seit 2 Wochen darüber bescheid.
Kann mir jemand sagen, ob bei uns ein Sondertkündigungsrecht besteht?
Ist diese noch nach der Vertragsverlängerung (12.11.2010) rechtens?
Was mir sorgen macht ist, dass wenn ich die Kündigung denen schicke und die 2 wochen warten, das dan dieser Monat "Reaktionszeit" vergeht und die Sonderkündigung nichtig ist?
Vielen Dank
Gruß
JA3
hi, also wenn du die Kündigung vorm 12.12 versendest liegst du ja noch in den 4 Wochen, was die dann mit der bei sich machen kann dir egal sein, es gilt ja nicht deren Bearbeitungszeitpunkt sondern der Tag des Versands (Poststempel).
ihr unter das Sonderkündigungsrecht, da durch die Beitragserhöhung die Konditionen geändert wurden, wenn ihr damit nicht einverstanden seid könnt ihr sofort raus (Sonderkündiungsrecht), ansonten habt ihr konkludent gehandelt (kein wiederspruch) -> ihr seid mit der Beitragserhöung einverstanden.
Gruß Hyperfil
die können dir dein sonderkündigungsrecht net strittig machen. Wenn man dann zum frühstmöglichen Zeitpunkt kündigt, darf auch nur bis dahin berechnet werden. Dh in dienem Fall, das diene mum durchaus anteilig noch die 94,86€ zu bezahlen hat.
Weiterhin sollte man auch dafür sorge tragen, das das schreiben bestätigt ankommt. Am einfachsten ist dabei dort anzurufen, das Recht auszusprechen, sich die Daten vom Mitarbeiter geben zu lassen zwecks nachweiß und um eine schriftliche bestätigung der Versicherung zu bitten.
Grüße
Schick doch einfach die Kündigung per Einschreiben, da müssen sie den Erhalt quittieren. So haben sie keine Ausrede nix erhalten zu haben.
Und zum Sonderkündigungsrecht denk ich schon das das besteht, bei der KFZ Versicherung ist das ja auch so, also warum da nicht?
das mit dem einschreiben, ist eine gute idee. frag mich nur zu welchen zeitpunkt der vertrag gekündigt wird? zum 12.11.2010