Sonderabnahme wegen überschreitung bei Gewindef....

Hi Leute,

Eigentlich dürfte ich mein Gewindefahrwerk laut Gutachten nur ca.10mm verstellen weil dies der geprüfte Bereich ist.Jetzt habe ich das Fahrwerk bis auf 2cm Restgewinde runter gedreht und der Tüv sagt das es nur mit ner Sonderabnahme geht weil ich den Vorgegebenen bereich überschritten habe.Dazu kommen noch Distanzscheiben.Ich müsste dann zu so ner Tüv Hauptstelle und es dann dort eintragen lassen.Kostet ne Stunde 90 Euro und die testen den Wagen dann mal so paar Stunden.Hat mir der Chef beim Tüv erzählt.Habe das Fahrwerk damals nur auf die im Gutachten vorgegebene Höhe (Geländewagen) eintragen lassen.Seit ihr jetzt alle mit euren Gewindefahrwerken zur Sonderabnahme nur weil ihr tiefer wolltet oder was???Wäre sehr dankbar wenn ihr mir Helfen könntet.

Danke

TÜV
:kotz:

ja würd mich auch mal interssieren. ich hab mein gewinde wies max erlaubt war runter geschraubt und eintragen lassen. jetzt hab ich es aber einfach fast ganz runter geschraubt weils vorher scheiße aussah. ich fahr halt so rum bis ich mal wieder zum tüv muss dann gibts bestimmt probs.
aber mal ehrlich wenn man das so tief macht wie erlaubt ist es sehr wenig.
Außerdem kann mir aber net vorstellen das die bullerei bei ner kontrolle sich da hinstellt und dieses vorgeschriebene maß von Radmitte bis bördelunterkante nachmisst. gewinde sehen sie ja meistens net.
Aber ist es auch net so wenn man es einbauen lässt, es max. tiefer macht, es einträgt und dann setzt sich es noch (1 oder 2 cm) dass man dann ohne tüv rumfährt?

  • Dieser Beitrag wurde von a3driver am 29.11.2004 bearbeitet

Es geht ja auch nicht um den Abstand von Radmitte bis Kotflügelkante sondern um das Maß am Gewindefederbein was vom Tüv gemessen und eingetragen wird !!! Und wenn sich ein Fahrwerk bis 2cm setzt dann weiß ich auch nicht was das für ein Fahrwerk sein soll, auf jeden fall hab ich das noch nicht erlebt.Also bei mir hat der Prüfer nur am Fahrwerk nachgemessen und nicht von Radmitte bis Kotflügel.Oder war das bei euch anders???

ich habs einfach auf meine gewünschte tiefe eingestellt (ka wie tief genau, kannst ja bilder anschaun) und dann so zum tüv eintragen lassn. Hat mich 35 euro gekostet

Denk aber au net, dass die grünen den abstand zwischen kotflügelkante und radmitte messen wenn du mal angehalten wirst. Da müsstest schon ziemlich viel pech haben

[quote]
ich habs einfach auf meine gewünschte tiefe eingestellt (ka wie tief genau, kannst ja bilder anschaun) und dann so zum tüv eintragen lassn. Hat mich 35 euro gekostet

Denk aber au net, dass die grünen den abstand zwischen kotflügelkante und radmitte messen wenn du mal angehalten wirst. Da müsstest schon ziemlich viel pech haben

[/quote]Hääääääää? Wieso bekommst du das denn so eingetragen und mir erzählen die was von Sonderabnahme!?!? Wie soll ich das denn verstehen?Und du hast auch Distanzscheiben.Was stand denn in dem Gutachten von deinem Fahrwerk?Oder hat der Prüfer da gar nicht rein geschaut?

in dem gutachten steht der zulässige gewinde bereich für den der tüv das fahrwerk einträgt oder so. müsst bei dir auch, kenn mich mit h&r net aus.
Bei mir ist glaub bis 70mm tüv, gewinde geht zwar noch weiter aber das ist dann ohne tüv.

die distanzscheiben sind aber nicht eingetragen :grins: mach ich im frühjahr


ich hab damals mein gewinde so weit runtergedreht wie es laut gutachten zugelassen war. hat natürlich ausgehen wie in die tonne getretten. habs dann nachdem ich beim tüv war bis auf 3 mm restgewinde runtergedreht und hab bis jetzt noch nie stress mit den grünen dewegen bekommen

was is das denn bitte schön für ein gewindefahrwerk das man nur um 10mm verstellen darf…dann brauch ich mir auch nich so n fahrwerk zu kaufen…also kw hat nen verstellbereich von 30-70mm!! hab noch nie gehört das man ein gewinde beim a3 nur um 10mm verstellen darf…bist du sicher das du auch richtig gelesen hast??
was is das denn für´n hersteller??

gruß

[quote]
Eigentlich dürfte ich mein Gewindefahrwerk laut Gutachten nur ca.10mm verstellen weil dies der geprüfte Bereich ist.
[/quote]

h&r gewinde steht im profil.
kann mir auch nicht vorstellen das der geprüfte bereich nur 10cm lang ist.

Nur so am Rande erwähnt:
Wenn das Fahrwerk tiefer eingestellt ist, als es eingetragen ist, verliert man die Straßenzulassung!!! Das ist leider in unserem bürokratischen Land so.
Ich stimme natürlich absolut zu, daß es mit der eingetragenen Tiefe ziemlich bescheiden aussieht. Allerdings kennen da manche Polizisten keinen Spaß - ganz zu schweigen von einem eventuell selbst verschuldeten Unfall. Da wird häufig sehr genau nachgeprüft. Man riskiert auf jeden Fall, daß der Versicherungsschutz erlischt!!!
Ich bin kein Moral-Apostel, wollte es aber einfach mal erwähnt haben.
:engel:



also bei H&R auf der seite steht das an der VA 40-70mm verstellbereich und an der HA 30-60mm zugelassen sind!

Was habt ihr fürn TüV?? Meiner hat gefragt ob da ein Gewindefahwerk drin ist dann hat er gemeint wenn ich wieder zuhause bin soll ich es doch bitte höherschrauben. Hat er aber nicht erst gemeint, weil er selbt genau weiß, daß ich es wieder auf den Boden knall. Ich würd da nix eintragen.


Bei mir haben sie Abstand Kotflügelkante/Radmitte eingetragen…

Besser gehts nicht… hab danach natürlich auch nochmal korrigiert und bin jetzt ca 1,5-2cm weiter unten.

Sollte ich mal danach gefragt werden sag ich halt, dass sich das FW eben gesetzt hat oder es war noch nicht wieder komplett eingefedert beim TÜV, weil er ihn vorher aufgebockt hatte und geguckt hat ob alles in Ordnung war…

Fertig! Kann dir doch so keiner mehr richtig nachweisen…

Wenn Restgewinde angegeben ist, ist das natürlich was anderes.

Genauso ist es bei mri auch passiert…

[/quote]Ich schau gleich noch mal nach, und schreib dann mal Heute Abend genau was da drin steht!!!

So das steht drin: Einstellung ( Abstandsmaß zwischen Mitte der unteren Federbeinklemmschraube und der Federtelleroberkante) mehr als 910kg zul. Vorderachslast : 200-210mm.Das macht also 10mm die bleiben zum Verstellen.Mag ja sein das man bis 70mm runter kann aber eben dann nur durch Sonderabnahme.So hat es mir auf jeden fall der Tüv erklärt obwohl ich das total unlogisch finde.Und er meinte auch das die Distanzscheiben in Verbindung mit dem Fahrwerk und der Rad Reifen Kombination ein Problem darstellen mal abgesehen von der unterschreitung der höhe weil das Fahrwerk nur in dieser bestimmten höhe getestet wurde und wenn dann eben wie bei mir noch Distanzscheiben dazu kommen muss das ganze wieder neu getestet werden und das nennt sich dann Sonderabnahme.Was soll ich denn jetzt noch machen???Mal bei ner anderen Tüv Stelle versuchen???

ja geh auf jedenfall mal zu einer anderen tüv-stelle.
oder in eine freie werkstatt, die haben meistens ihren tüv-mensch der 1x die woche kommt, da kriegst wahrscheinlich eher eingetragen, sind nicht so pingelig wie beim richtigen tüvstellen.


Ja werd ich mal machen, ist ja nur komisch weil der Chef mir das so erzählt hat und kein normaler Prüfer aber vielleicht gerade deswegen ist er ja so Pingellich und will mir das nicht eintragen.Also eingetragen hab ich die vorgegebene Höhe von 210mm wie im Gutachten.Hab es halt nur noch weiter runter gedreht.Und wenn die Bullen kommen dann glaub ich nicht das die das Rad abschrauben und nachmessen.Aber ist auch so ne sache wenn was Passiert dann gucken die genau hin und wenn die maße dann nicht stimmen dann GUTE NACHT.Deswegen will ich auch das ganze offiziell eintragen lassen damit es auch im schlimmsten Fall keine Probleme gibt, auch wenn die grünen das bei ner Kontrolle nicht merken.

Fahr zum anderen TÜV oder halt in die freie Werkstatt.

Die sind echt pingelig. Sobald du auch nur andere Felgen hast, ist das Gutachten da auch nicht mehr drauf bezogen.

Im Normalfall testen die nur die Freigängigkeit zum Kotflügel bei großer Belastung und machen dann preislich nen Kompromiss.

Ich hab für meine KW-Gewinde + meine CarLines – haben nur Materialgutachten – + Distanzscheiben ~100€ auf’n Tisch legen müssen.

Nicht viel aber auch nicht gerade wenig. Hab da mit meinem Golf schon billigere Erfahrungen gemacht.