Sollte ich einen Anwalt zu Rate ziehen?

Guten Abend,

um es kurz zu sagen, ich habe Scheiße gebaut.
Ich wollte ein Fahrzeug überholen und übersah dabei ein entgegenkommendes.
Darauf hin habe ich stark abgebremst und bin wieder eingeschert.
Beim einschere habe ich aber das zu überholende Fahrzeug gestreift.

Nun, da die Dame auf die Polizei bestand, kam diese und jetzt soll ich 145 Euro zahlen und einen Punkt wegen
überholen bei unklarer Verkehrslage.

Vorab, ich weiss das es ein Fehler war und wesentlich schlimmer hätte enden können.
Meine Frage jedoch ist, lohnt bzw wäre es ratsam einen Anwalt zu konsutieren?

Danke für konstruktive Hinweise

Wozu?
Der kostet mehr als 145 € und die Sache zieht sich.Zahl und gut ist.

Was kostet bitte 145 Euro? Die Strafe wegen Überholen ohne ausreichende Sicht? Und dazu noch 1 Punkt? Das gibts ja wohl nicht. Also das is schon bissl heftig.

Ich würde ganz offiziell gegen die Straff Einspruch erheben. Mehr als ablehnen können sie den Antrag nicht. Vielleicht zieht es aber auch. Und dazu brauchst du keinen Anwalt.

Fehler passieren jedem Mal.

Du musst die Leistung an Deinem Fzg erhöhen, das verkürzt maßgeblich die Überholdauer…:biggrin:

Laut Bußgeldkatalog: Überholen wären 100€ und ein Punkt die Regelstrafe, vorausgesetzt, es war an dieser Stelle auch erlaubt zu überholen.

145€ wäre Überholen außerorts auf der rechten Seite mit Sachbeschädigung: http://www.bussgeldtabelle.org/ueberholen/

Und um auf Deine Eingangsfrage zu antworten: Unbedingt zum Anwalt. Nur der kennt alle Fristen, Regeln, Einspruchsformalitäten usw. ganz genau. Der Tipp von audis3turbo einfach mal so und ohne anwaltliche Unterstützung eben mal einen netten Brief ans Amt zu schreiben, ist schon übel falsch. Das kann man mal bei einem 5€-Park-Knöllchen versuchen, aber doch nicht in diesem Fall! Es geht um Punkte, und davon darf man nur noch 7 haben!!!

Wen interessiert der Punkt? Ich gehe mal nicht davon aus, dass der TE jedesmal vorsätzlich grob gegen die StVO verstößt und in der nächsten Zeit fleißig Punkte sammelt. Also mein Tipp: Einsehen dass man Scheiße gebaut hat und erwischt wurde und dafür gerade stehen. Vielleicht einen netten Brief an die Bußgeldstelle.(Tut mir leid,bla) und abhaken. Thats life.

@P-786: du bist ein ganz ein schlauer, gell?! Kosten bei Euch in Deutschland zufällig Anwälte nichts?

Um Einspruch geltend zu machen, braucht man keinen Anwalt, sondern man sollte lediglich in der Lage sein, einen formellen Brief an die Behörde zu senden. Strafmildernd wirkt zum Beispiel Unbescholtenheit.

Auch der Anwalt wird da nicht groß was reißen können, wenn das Stvg diese Strafhöhe vorsieht und der Tatbestand (die Übertretung) gegeben ist.

Er wird auch nur um Milderung bzw. Ratenzahlung ansuchen können. Mehr ist da nicht drinnen.

Nur dass er für das Schreiben dieses einfachen Briefes mehr an Honorar verlangen wird, als die Strafe ausmacht.

Auszahlen würde sich das nur, wenn der Themenersteller eine Kfz-Rechtschutzversucherung hat.

Ich habe gerade einen 2-Jährigen Krieg durch alle Instanzen der Behörde hinter mir. Mit Erfolg. Und ich hatte keinen Anwalt.

Und da ging es auch um eine Strafe, die ich für nicht gerechtfertigt hielt. Nur ging's da um 720 Euro + Kennzeichenabnahme.

Also weiß ich, wovon ich spreche.

Geh mal zu nem Anwalt und frag, was dich der Rechtsbeistand kostet.

Falls man es sich nicht zutraut, den gesetzlichen Einspruch in Anspruch zu nehmen und keine Versicherung besteht, einfach bezahlen und fertig. Der Punkt tut halt weh.

Warum wirst du persönlich @audis3turbo? Verstehe ich nicht sowas…!

Naja, soll der Fragesteller selbst entscheiden…ich bin hier raus.

Schade ums Forum, das war hier mal niveauvoller…!

Entspannt euch. Ein bisschen aufbrausend kann man schon sein, vor allem wenn man zwei Jahre lang an einer Sache dran war. Das kann schon Nerven kosten.
Die Frage ist, was Elke erhofft zu erreichen? War es etwa verboten, an dieser Stelle zu überholen? Bei einem Überholverbot mit Sachbeschädigung würde ich die Sache stehen lassen. Du hast drei Zeugen gegen dich. Ohne Überholverbot würde ich einen Brief aufsetzen. Einen Anwalt aus eigener Tasche zu bezahlen ist hier sicherlich übertrieben. Wir brauchen das gar nicht zu diskutieren.
Es ist schon ärgerlich, aber hier bei uns kriegst du Trost und Verständnis.

By the way, was ist mit deinem ASZ los? Mein Bruder hat einmal meinen Wagen ausgeliehen und meinte, dass man beim Überholen sich nie Gedanken machen muss. An Leistung mangelt es nicht. Aber evtl. ist mein Motor vom Vorgänger gechippt worden. Jeder, der am Steuer meines ASZ saß, war von der Leistung begeistert.

@P-786: Sorry! Das ist offenbar schlimmer rübergekommen, als ich es gemeint hatte! Das war jetzt nicht als SO persönlich zu verstehen, die Diskussion ging mit mir durch.

Schon okay! :biggrin:

Guten morgen und vielen dank für euren Rat bzw Anteilnahme.
Vorweg, ich habe eine Rechtsschutz.
Leistungstechnisch ist mit meinem kleine auch alles gut, nur wie gesagt ich übersah ein Fahrzeug.
Dies war nicht 200m weg, sondern plötzlich vor mir.
Selbst die Polizei sagte, man hätte auf sie verzichten können und somit keine Strafe gehabt.
Aber der Mann von der alten sagte ihr am Telefon die Polizei soll kommen ^^.
Deshalb sehe ich es auch nicht ein, Strafe und punkte zu tragen.
Außerdem bin ich beruflich viel unterwegs und würde mir die punkte gerne sparen :wink:

Euch eine gute Fahrt.

Deinem letzten Posting entnehme ich das du einen Anwalt einschalten willst … das der nicht umsonst Arbeitet und du da auch noch mehr Kohle verbrennen kannst, solltest du dir vor Augen halten. Spar dir das Geld … 145 € sind nichts für den Fall das du oder der andere Autofahrer zu Schaden gekommen währen.

Normalerweise sollte die KFZ-Rechtschutz aber diesen Anwalt bezahlen. Deshalb hatte ich gefragt, ob Rechtschutz besteht (nicht jeder Rechtschutz hat automatisch KFZ dabei!).

Weiters wird immer ein Vorab-Gespräch beim Anwalt geführt. Der will ja auch wissen, was erreicht werden soll. Der sagt dann eh gleich, was Sinn macht und was nicht. Und das kostet in der Regel auch noch nichts bzw. nicht viel.

Kommt auf die Versicherung an … eine Erstberatung ist aber wie Georg schon sagte oft immer Kostenfrei bzw bezahlt die Rechtsschutz sofern sie für Kfz. ist

Eine Erstberatung wird glaub ich auch 1x pro Jahr vom ADAC übernommen oder über den sogar angeboten.

Ja wenn du ADAC Mitglied bist kannst du dich bei einem der Partner Anwälte kostenlos beraten lassen. Der sagt dir direkt ob das lohnt oder nicht und ich vermute einfach mal in deinem Fall lohnt es nicht einen Anwalt zu nehmen. Ging es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder z.B. ein illegales Teil an deinem Auto lässt sich immer über die Korrektheit der Messung oder die Zulässigkeit des Tunings streiten. Bei der Tatsache das du das Auto beim wieder einscheren mitgenommen hast gibt es wohl nicht so viel weg zu reden.

Einspruch einlegen kannst du in jedem Fall du musst dir dann nur ganz genau überlegen warum das Bußgeld deiner Meinung nach nicht zulässig ist bzw. warum du nicht gegen die StVO verstoßen hast.

Moin,

hab mir jetzt mal so alles angeschaut hier.

Bist du dir GANZ sicher das, dass KFZ was du überholen wolltest nicht noch leicht gebremst hat wo du wieder eingeschert bist?

Sorry aber wäre auch eine Überlegung immer hin kann man immer alles iwie zurecht drehen, was anderes machen Rechtsverdreher / Anwälte auch nicht.

PS: Spielt den Gedanken mal weiter und schon landest ihr bei einem Versicherungsbetrug seitens des anderen KFZ's.

Ist der Entgegenkommende vielleicht kurz zuvor erst plötzlich eingebogen? Also kam er von links aus einer Einmündung und hat dir gegebenenfalls die Vorfahrt genommen? Das könnte erklären, warum der so plötzlich da war. Und es ist ein häufig vorkommendes Fehlverhalten.