So behält man den Führerschein!!! :-)

Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur. Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden ! Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot Fazit : lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen. Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart !
Noch mehr sparen ? Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment: 50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart ! Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.
Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten! Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.
Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte !!! So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.



lach, wie geil!

So, ich bin mir dann mal nen Blaulicht kaufen ;O)

ja ist ganz typisch diese Auflistung, mein Fazit, da wo die meisten Verstöße sind, da wird am meisten abkassiert, das ganze Spiel muss sich für Vater-Staat ja lohnen!


+ Dieser Beitrag wurde von a3-italia am 24.11.2006 bearbeitet

Hier sieht man mal wieder an einem schönen Beispiel wieviel sich der Gesetzgeber denkt, wenn er irgendwelche Vorschriften verabschiedet. Hauptsache irgend ein Gesetz vorzuweisen um dem Druck durch die Medien zu entgehen (siehe der Mercedes Ingeniuer der die Frau angeblich von der Straße gedrängt hat und niemand konnts genau beweisen)…

+ Dieser Beitrag wurde von mister_wu73 am 24.11.2006 bearbeitet

zu geil :wink:


gähn die Anzeige wegen Nötigung steht ja dann nicht in der StVo … aber das werden sie dir dann schon erklären.

Ausserdem, wie oft hatten wir das schon hier?

genau so schauts aus, alter hut, zudem ist es nicht so.

siehe hier

der untere teil speziell zum thema blaulicht ist dabei genauer zu betrachten… sonst würds ja jeder machen…