Selbstständigkeit/Gewerbe anmelden - wie?

Hallo,

ich will nebenbei noch etwas Geld verdienen, indem ich diverse Neuwaren bei Ebay verkaufe. Da mir das als Privatverkäufer zu heiß ist bzw. das Finanzamt einem ja recht schnell auf die Schliche kommen könnte, will ich das Gewerbe offiziell anmelden.

Jedoch hab ich net so die Ahnung von Buchhaltung usw. - das is so der einzige Grund, der mich bisher davon abgehalten hat, ein Gewerbe anzumelden.

Ich weiß auch noch net, ob ich das Gewerbe dauerhaft bzw. kontinuierlich ausführen werde (mal mehr, mal weniger). Deshalb hätte ich auch net unbedingt Lust, ihrgendwelche regelmäßigen Gebühren/Steuern zu bezahlen, auch wenn ich nichts verkaufe.

Hier sind doch einige User unterwegs, die selbstständig sind @Rob @A3-Stefan
Könnt ihr mir evtl Tipps/Internetseiten geben, welche Gewerbeform für mich die beste wäre?

Gruß
Thomas

Gewerbe kannst Du auf Deiner Stadt/Gemeinde anmelden, kostet 20 Öcken und ist ziemlich problemlos.

Wegen der Buchführung solltest Du einen Steuerberater aufsuchen (möglichst im Bekanntenkreise, der das privat für Dich macht) und mit ihm Deine Geschichte durchsprechen. Ich würde Dir raten, Deine Eingangs- und Ausgangsrechnungen entsprechend gut zu sortieren, dann ist der Rest ein Klacks für den Steuerberater.

Schreiben vom Finanzamt immer sehr ernst nehmen und innerhalb entsprechender Fristen beantworten. Auch die Umsatzsteuervornameldung immer pünktlich abgeben. Wenn Du bei denen erst mal in Ungnade gefallen bist, kann es durchaus recht ungemütlich werden.

Matse

Die IHK bietet auch manchmal Existenzgründerseminare an, das kostet nix oder wenig und ist sehr hilfreich.

Als Kleinunternehmer (Jahresumsatz unter 20.000 € glaub ich) kann man sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Heißt, auf den Rechnungen erscheint keine Umsatzsteuer und somit ist auch keine UStVoranmeldung notwendig. Dazu muss man nur eine vereinfachte Buchführung machen.

Hi Benötigst keine Buchführung im Sinne des HGB sda du ja selbst wenn du ein Bewerbe angemeldet hast kein Kaufmann bist. Also müsstest du nur eine Kosten und Gewinn abgrenzung heißt du musst nur die ausgaben und einnahmen gegenüber stellen und das wars. bekommst du locker ohne steuerberater hin. Kauf dir ein paar schlaue Bücher zum HGB und BGB und allegmeine Betriebswirtschaftslehere wo das meiste drin steht und schon kommste klar is kein ding.

gruß steven viel spass bei deinem Gewerebe

mach selbst bald eine OHG auf nach meiner Ausbildung zum Industrie und bürokaufmann.

:daumen:

:regeln:


Sind 16.500€ als Kleinunternehmer und was auch zu beachten ist, ab einem GEWINN von 7250€ oder so muss man sich selbst, privat versichern, bekommt kein Kindergeld mehr und auch kein BAfög oder so was natürlich…

ISt ggf. ja interessant falls Student…

+ Dieser Beitrag wurde von x990 am 24.04.2006 bearbeitet

Bei Ebay musst du aber auch einiges beachten :slight_smile:
dazu kann ich dir helfen wenn es soweit ist und du das möchtest
gruß Patrick

Damit wird es nicht getan sein. Kauf dir vor allem eine Steuergesetzsammlung.
Wovon ihr hier redet, das nennt sich Einnahmen-Überschuss-Rechnung, siehe §§4 Abs. 3 EStG. Ich meine auf jeden Fall in dem Paragraphen. Kann die auch nicht auswendig.

Gruß

Also Klienunternehmer bist du nach § 19 UStG bis zu einem Gewinn von 17.500 € im Jahr bzw. wenn der Gewinn im nächsten Jahr vorraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird

Gem. § 1 HGB ist jeder Gewerbetreibende Kaufmann, es sei denn, sein Unternehmen erfordert keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb.
Aber nach Steuerrecht bist du es nicht § 140 + § 141 AO da dein Gewinn aus Gewerbebetrieb bestimmt nicht über 30.000 € liegt bzw. Dein Umsatz nicht mehr als 350.000 € im Kalenderjahr betragen wird.

Trotzdem solltest du eine einfache 4/3 Rechnung machen um deine Kosten und Einnahmen im Überblick zu behalten.

Gruß

Also viel Unwissenheit steht hier bei den Tips.

Erst mach Dir mal Gedanken wieviel Du mit Ebay verdienen willst.

Sobald DU Gewinnabsichten hast und mehr als 17.500€uronen im Jahr verdienst, dann solltest Du Dir einen Steuerberater suchen.
Aber:
Die Belege Quittungen selber sortieren.
Mann muss 20.000 Artikel bei Ebay verticken um richtig Geld zu verdienen.

Es handelt sich ja um Nebenberufliche Selbständigkeit.
Wenn DU mal 60.000 Oken verdients im Jahr, was nur bei extrem grossen Shops bei EBay möglich ist, dann wirst DU eh bald eine GmbH gründen ^^

Also geh auf das Amt und lass Dich beraten und den Rest findest DU im I-Net.

um ‚richtig geld verdienen‘ gehts ihm doch gar ned !

sondern um bissl nebenverdienst.

und seine gewinnspanne und die zu erwartenden absatzzahlen kennt er bereits. da er das seit einiger zeit bereits in der praxis getestet hat.

kommt ihm doch jetzt ned mit gmbh und so zeug.

hauptsache ist, sein gewinn bleibt unter den entsprechenden grenzen.

aber die erstberatung eines profis würde ich auch empfehlen.

Würd gleich ne AG gründen :king:

Die geballte Menge an Unwissenheit ist wirklich kaum zu überbieten…aber hauptsache „ein paar BWL-Bücher“ gekauft, dann klappt das schon :mauer:

Die Ausbildung zum Industrie- UND Bürokaufmann hat hoffentlich gerade erst begonnen (wird wohl ein Doppel-„Diplom“…muahahaha), wenn sie schon im Endstadium wäre, dann Prost Mahlzeit…

Sorry aber wenn man nur so drunter bleiben möchte und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden möchte, dann ist man nicht selbständig.!
Selbständigkeit setzt „GEWINNERWARTUNG“ voraus.
Es gab schon Fälle wo das Finanzamt kassierte und das Gewerbe abgemeldet hat.
Diese „Fake immer unter dem Satz Bleiber“ werden heutzutage ausgedünnt.

Auf alle Fälle Steuerberater konsultieren mit den Unterlagen.
Sobald man eine Steuernummer hat, wird man auch mal geprüft.

Bei mir steht die vor der Türe und ich bin seit 10 Jahren Selbständig. Aber alles mit Steuerberater und alle Unterlagen sauber.

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um ‚richtig geld verdienen‘ gehts ihm doch gar ned !

sondern um bissl nebenverdienst.

und seine gewinnspanne und die zu erwartenden absatzzahlen kennt er bereits. da er das seit einiger zeit bereits in der praxis getestet hat.

kommt ihm doch jetzt ned mit gmbh und so zeug.

hauptsache ist, sein gewinn bleibt unter den entsprechenden grenzen.

aber die erstberatung eines profis würde ich auch empfehlen.

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mein gott was wollt ihr denn eigentlich??

für pow ist das doch nur nebenberuflich !!!
ansich ist er doch angestellter.

klar ist er nicht ‚selbstständiger‘.

und natürlich kann man das über jahre hinweg machen. sofern alles ordnungsgemäß durchgeführt wird.
es spricht doch nichts dagegen, neben einer anstellung auch gewerbliche einnahmen zu haben.

und es geht hier auch nicht darum, irgendwelche steuern zu sparen, sondern lediglich darum, dass er nur einmal im jahr eine erklärung machen will/muss und nicht wie ich zb. alle drei monate.
aber das wird ihm doch dann alles der steuerberater erklären.

übertreibt es doch nicht immmer so.



Nicht jeder ist allwissend und ich kenne durchaus leute die auch ohne kaufmannsausbildung einen guten start in die selbstständigkeit hingelegt haben…für nen rechner zusammenbauen brauchst du auch keine fachinformatiker-ausbildung. heißt aber uach nicht dass du weißt, warum der rechner im endeffekt läuft (oder auch nicht) ^^

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Die geballte Menge an Unwissenheit ist wirklich kaum zu überbieten…aber hauptsache „ein paar BWL-Bücher“ gekauft, dann klappt das schon :mauer:

Die Ausbildung zum Industrie- UND Bürokaufmann hat hoffentlich gerade erst begonnen (wird wohl ein Doppel-„Diplom“…muahahaha), wenn sie schon im Endstadium wäre, dann Prost Mahlzeit…

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Pow, lass dich nicht verrückt machen.

Schritt 1
Amt für öffentliche Ordnung und dort einen Gewerbeschein beantragen

Schritt 2
Warten auf die Post vom Finanzamt

Schritt 3
Formular des Finanzamts entsprechend ausfüllen. Steuerberater konsultieren und wählen ob eine Kleinunternehmerregelung in Frage kommt (wenn ja dann darfst du im ersten Jahr „nur“ 17.500 € Umsatz und in den Folgejahren max 50.000 € Umsatz haben), dann darfst du aber weder Ust / Mehrwertsteuer in Rechung stellen oder aber z.B. bei Sachen die du kaufst absetzen. Hat alles vor und Nachteile.

Schritt 4
Loslegen, Kohle scheffeln

Schritt 5
Am Ende vom Jahr mit Hilfe des Steuerberaters eine Einnahmen- Überschussrechnung machen. Ist quasi ne Aufstellung deiner Einnahmen und Kosten. Dann hast als Ergebnis am besten nen Gewinn :slight_smile: den du dann versteuern musst. Fertig.

Ist nur ne Info keine Beratung oder so. Aber ich würde wenn du nebenher bissle machen willst und der Umsatz gering bleibt durchaus die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Problem ist wenn es widererwarten mehr wird dann musste wenns blöd läuft die Ust/ MwSt für die ganzen Rechnungen nachbezahlen kann bei 17500 € Umsatz dann schon mal nen Batzen Geld bedeuten. -> ~ 2500€

Grüsse
Göks

Jepp, werde, wie gesagt, noch im Laufe der Woche nen Steuerberater konsultieren und dann schau mer mal. Danke schonmal für die Tipps