Seitenmarkierungsleuchten

Hallo!

Wollte mal fragen ob jemand weiß, was es bei den Seintenmarkierungsleuchten (z.B. von Hella) für Auflagen gibt.

Höhe vom Asphalt?

Kann ich nur vorne 2 anbringen?oder müssen es 4 sein?

(Sieht meiner Meinung nach besser aus mit 2 vorne)

Gruß Thomas

  1. also es fahren so viele mit nur 2 stück rum…

    2. es ist ja nicht vorgeschrieben die dinger drann zu haben, also auch nicht wieviele…

    3. man sollte sie im winkel von 90° zur mittelachse des fahrzeuges anbringen, so natürlich auf zum boden…

    4. wegen der höhe bin ich mir jetzt nicht sicher…



    mfg



    cyber




Quote:


On 2002-12-10 12:16, TJW wrote:

Hallo!

Wollte mal fragen ob jemand weiß, was es bei den Seintenmarkierungsleuchten (z.B. von Hella) für Auflagen gibt.

Höhe vom Asphalt?

Kann ich nur vorne 2 anbringen?oder müssen es 4 sein?

(Sieht meiner Meinung nach besser aus mit 2 vorne)

Gruß Thomas






Alles zu den Seitenmarkierungsleuchten findes Du in der StVzO, §51a Seitliche Kenntlichmachung



Für dich besonders interessant (2 oder 4 Leuchten) ist der Absatz 3:

Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muß Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.



Also muß Du, wenn Du die Leuchten montierst, auf jeder Seite jeweils vorne und hinten eine Leuchte pro Seite einbauen.

Die Anbringungshöhe findest Du im Absatzt 1.



Viele Grüße - Udo


Quote:


On 2002-12-10 12:18, cyberbob wrote:

1. also es fahren so viele mit nur 2 stück rum…




Was viele machen, muß nicht immer richtig sein.

Quote:


2. es ist ja nicht vorgeschrieben die dinger drann zu haben, also auch nicht wieviele… …



großer Irrtum - siehe

§51a Seitliche Kenntlichmachung, Absatz 3



Viele Grüße - Udo


Mir scheints auch so wie wenn du vier verbauen musst.

aber was die Höhe anbelangt, du darfst wohl nur nicht über 900mm über dem Asphalt sein. theoretisch darf ich die Dinger als am tiefsten Punkt meiner Schürzen befestigen-oder seh ich das falsch?




Tach zusammen!



Mich würde mal interessieren, wo Ihr die anklemmt!? Am Standlicht? Oder Standlicht und parallel auch gleich an der Innenbeleuchtung, damit bei fernbedienungsgesteuerter (was für ein Wort!) Öffnungsvorgang (noch so eins!) die Dinger auch gleich funkeln!? So nach dem Motto: Hier bin ich mein Gebieter!



Oder hat einer noch ´ne geile Idee?



Gruß


Quote:


On 2002-12-10 12:45, OBUR wrote:

Quote:


On 2002-12-10 12:16, TJW wrote:

Hallo!

Wollte mal fragen ob jemand weiß, was es bei den Seintenmarkierungsleuchten (z.B. von Hella) für Auflagen gibt.

Höhe vom Asphalt?

Kann ich nur vorne 2 anbringen?oder müssen es 4 sein?

(Sieht meiner Meinung nach besser aus mit 2 vorne)

Gruß Thomas






Alles zu den Seitenmarkierungsleuchten findes Du in der StVzO, §51a Seitliche Kenntlichmachung



Für dich besonders interessant (2 oder 4 Leuchten) ist der Absatz 3:

Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muß Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.



Also muß Du, wenn Du die Leuchten montierst, auf jeder Seite jeweils vorne und hinten eine Leuchte pro Seite einbauen.

Die Anbringungshöhe findest Du im Absatzt 1.



Viele Grüße - Udo








also udo ich kann dein prob nicht finden…



da steht nichts von seitenmarkierungsleuchten an PKWs…

ich kann nur lesen

…Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit …



mfg



cyber.




also udo ich kann dein prob nicht finden...

da steht nichts von seitenmarkierungsleuchten an PKWs...
ich kann nur lesen
....Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit ......

mfg

cyber.

[/quote]
In Abs. 3 des § 51a heißt es, dass für alle Fahrzeuge die die Marlierungsleuchten nicht führen müssen (aber wollen), der Abs. 1 gilt.
Damit gilt das Ganze auch für Pkw.

Quote:


On 2002-12-10 19:00, cyberbob wrote:

… also udo ich kann dein prob nicht finden…




ich hab kein Problem (mehr) mit den Leuchten. Ich wurde nur von der Rennleitung und dem TÜV deswegen auf den Paragraphen verwiesen.

Quote:
da steht nichts von seitenmarkierungsleuchten an PKWs…




der Paragraph bezieht sich auf die seitliche Kennzeichnung von Fahrzeugen. Dazu zählen nun mal nicht nur Reflektoren, sondern auch, wie der Name sagt, Seitenmarkierungsleuchten.

Quote:


ich kann nur lesen

…Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit …




das heißt nur, das sie an PKW nicht vorgeschrieben sind. Im Absatz 3 steht, das sie nach Absatz 1 angebracht sein müssen, wenn sie denn trotzdem angebaut werden.



Wie das jeder macht, ist natürlich seine ureigenste Sache. Ich wollt nur auf mögliche Probleme (die ich schon mal hatte) hinweisen.



Viele Grüße - Udo


Also angeschlossen hab ich die Dinger nur an mein Standlicht.

Aber das mit der Fernbedienung usw. werd ich mir mal überlegen!