Schwarze Schafe im Forum?

Sagt mal, kommt es öfter vor, dass Forum
Mitglieder etwas versprechen und es dann nicht halten? Mir wurden Kopfstützen für
Meinen A3 1.8t Quattro zugesagt - ich die ausgemachte Summe überwiesen
Und seither nichts mehr von dem Typ gehört!
Bin echt enttäuscht ! Gruß Kirbachtal

Auch die gibt es hier. Einige User sind der Meinung ,man sollte am besten Wochenlang warten,bie der jenige die Ware versendet. Was blödsin ist.Da Geldeingang innerhalb von 3 Tagen auf dessen Konto erfolgt…
Du hast schnellstmöglich bezahlt .daher anspruch auf schnelle Lieferung…Und hinterher telefonieren /schreiben brauchst du auch nicht,da sowiso nur ausreden kommen. Auch könntest du den User hier Namentlich nennen,so das andere gewarnt sind.
Hoffentlich hast du Name und Anschrift.
Mein Tipp: Gehe zum Anwalt. Die Kosten dafür holt der sich vom anderen wieder.

Hallo,

ist mir leider auch schon passiert. Die persönlichen Daten haben ja die Admin's, von denen sich dann mein RA die Daten geholt hat.

Ergebnis: Nach einiger Wartezeit tauchte mein Klimabedienteil dann doch noch auf mit freundlichen Grüssen aus Hamburg …

Ärgerlich mit der Verspätung…

Hi habe ein Problem. Vor zwei Wochen habe ich zwei Scheinwerfer bei alpha erworben und das Geld über wiesen, aber leider noch nix angekommen.
Hatte bis jetzt gute Erfahrungen gemacht und 4 Wochen zuvor schnell und unkompliziert Rückleuchten erworben.
Gibt es Möglichkeiten ohne RA!?
LG Nicole

Also das ist ja mal großer Blödsinn.

Erstmal schön verallgemeinern, ohne den konkreten User zu kennen und dann noch falche Rechtshilfe geben.

Diesen angeblichen Anspruch auf "schnelle Lieferung" möchte ich mal sehen.

Außerdem holt sich der Anwalt das Geld immer von seinem Auftraggeber (also seinem Mandanten). Einfach "mal schnell zum Anwalt" wegen paar Mark fünfzig kann schnell für einen selber teuer werden.

Bitte mit solchen Tipps künftig zurückhalten. Es kann das Geld anderer kosten.

…unsere Gerichte haben ja auch nix besseres zu tun…:lol:

Was hat das mit dem User kennen zu tuen. ? ?
. Und wenn jemand etwas kauft ,kauft er es nicht aus langeweile ,sondern weil er es braucht.,und nicht um den Verkäufer einen gefallen zu tuen. .
Ich weis zwar nicht ,was für einen Anwalt du hast .

Also bist du der Meinung ,man sollte Wochenlang drauf warten,und hinterher noch dankeschön sagen. Wo lebst du eigentlich. ?
.

Eine schnelle Abwicklung ist in beiderseitigem Interesse. ABER: Du schreibst von "Anspruch". Ich hoffe du weißt, dass ein Anspruch etwas ist, das im Gesetz verankert ist und man gerichtlich durchsetzen kann.

[quote]
Du hast schnellstmöglich bezahlt .daher anspruch auf schnelle Lieferung.
[/quote] Dieser Satz war daher völliger Blödsinn.

Wenn man Anwälte, Gutachter etc. beauftragt gilt zunächst immer: Wer die Musik bestellt zahlt sie. Deswegen immer schön vorsichtig mit übereilten Schritten.

Der Anwalt wird bestimmt nicht dem Schuldner hinterherlaufen, um sein Honorar zu bekommen.

[quote]

Also bist du der Meinung ,man sollte Wochenlang drauf warten,und hinterher noch dankeschön sagen. Wo lebst du eigentlich. ?

[/quote] Wo habe ich das geschrieben?

Zu einem Privatkauf im Internet der nicht über eine Plattform wie Eb*y abgewickelt wird gehört eine große Portion Vertrauen.

Der Käufer hat erstmal nur sehr wenige Ansprüche. Einen festen Liefertermin wirds da nie geben, eine gewisse Zeit muss man dem Verkäufer schon geben, wenn derjenige gute Ausreden hat kann man da erstmal garnichts machen.
Im blödsten Fall kann der Verkäufer nach Wochen auch sagen " hab grad gemerkt der Artikel ist doch defekt, bekommst das Geld zurück" ohne das man da eine wirkliche Handhabe hätte.

Als Käufer ist mein eigentlich immer der blöde. Auch wenn das Teil dann kaputt ist hat man erstmal den Ärger.

Wer "sicher" gehen will kauft bei einem bekannten Händler der gute Bewertungen hat und selbst da ist "sicher" nicht sicher.

So ists im Leben, wenn man selbst mal meint irgendwelche Anprüche zu haben wird man schnell feststellen dass man da voll im Regen stehen gelassen wird.
Hier hilft nur Vorsicht…

Grüße Kai

Beim Kauf auch außerhalb von regulären Verkaufsplattformen hat man die selben Rechte und Pflichten, wie bei jedem Fernabsatzvertrag.

Der Käufer muss, wie vereinbart, bezahlen und der Verkäufer hat die Sache zu übereignen. Wochenlanges Warten auf die bestellte und bezahlte Ware ist sicherlich nicht Vertragsbestandteil und somit ist der Verkäufer im Verzug.

Beim Verzug wird nur auf eine ANGEMESSENE Zeit abgestellt. Wenn jemand wochenlang braucht, um eine Ware zu verpacken und zu versenden, ist das nicht mehr angemessen.

Auch ist die Ausreden, der Artikel ist defekt, ist gerade runtergefallen oder ich habe gerade gemerkt, dass die Sache doch kaputt ist ziehen nicht. Als Handhabe hat der Käufer dann Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Höhe dieser Ansprüche richtet sich nach dem finanziellen Aufwand, den die Käufer nun erbringen muss, um den Artikel so zu bekommen, wie er ihn beim ursprünglichen Verkaufer hätte bekommen können.

Da SE Ansprüche selten auf freiwilliger Basis gezahlt werden, muss dann eh der Weg zum RA erfolgen. Geklagt wird beim Gericht des Verkäufers. Ist der Streitwert unter 600 Euro kann das Verfahren in schriftlicher Form erfolgen.

Es ist also so im Leben, handelt jemand einfach beschissen, unzuverlässig und zum Nachteil seiner Käufer, wird aus einem 500 Euro Artikelkauf schnell mal 1200 Euro Schadensersatz.
(In meinem Fall sitzt mein Schuldner seit 1,5 Jahren in Haft, weil er eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, um sich vor der Zahlung zu drücken)

Man muss eben genau abwägen, in welcher Gesellschaft man sein Leben verbringen möchte… ein Urteil ist generell 30 Jahre lang vollstreckbar und wenn man bereits mit Anfang 20 krumme Dinger abzieht, und einem dann bis 50 dann Vollstreckungsmaßnahmen den Lebensalltag begleiten, hat man es sicher schwer.

@mgor: Hast dein Geld bekommen vom Schuldner ?

Hehe, sicher hast du die gleichen Rechte und Pflichten…Nur eben wegen 50 oder 100 Euro geht keiner zum RA und meistens bleiben geprellte Käufer auf dem Schaden sitzen…
Erzähl mir was du willst, in deinem Fall hattest ebenso du den Ärger…Anwaltsbesuche, Zeitaufwand und nur wenn du Glück hast nach einiger Zeit das Geld zurück.

Nunja, man lernt daraus.

Grüße Kai

Das eingesetzte Geld, damals 500 Euro plus 6,90 Euro Versandkosten, hat der Schuldner zurückgezahlt mit der Aussicht, dass ich die Strafanzeige zurückziehe (haha). Hier zeigt sich, dass Leute, die -ich nenne es mal- betrogen haben, ein Interesse haben, die Sache schnellstmöglich aus der Welt schaffen zu wollen. Hier erklärt man den Rücktritt vom Kaufvertrag, vereinbart ggf. eine Ratenzahlung (2 oder 3 Monate) in der Zwischenzeit erhält derjenige Post von öffentlicher Stelle, somit weiß er, dass es ernst wird.

Ist das Geld dann da, kümmert man sich weiter. Prinzipiell ist es mir egal, ob ich die restlichen 700 Euro zum jetzigen Zeitpunkt bekomme… bei nur 5 Prozent Zinsen ( 5 Prozent über dem Basiszinssatz wird aber berechnet) sind es in 10 Jahren bereits 500 Euro mehr und wenn er sich 30 Jahre zeit lässt, sind aus 700 Euro auch mal schnell 4000 Euro geworden.

Zwischenzeitlich (in 30 Jahren) könnte es sein, dass er z.B. etwas erbt, Geschäftsanteile besitzt, oder z.B. durch Heirat einen Zugewinn erzielt.
Ob man als Schuldner vor seiner Ehefrau oder vor seinen Kindern, sich die Blöße geben will, dass regelmäßig vom GV die Schränke durchwühlt werden, wage ich zu bezweifeln.

Generell muss man Leuten, die betrügen wollen, ich rede jetzt nicht, von Schlampen, die aus Bequemlichkeit 14 Tage lang den Weg zur Post nicht finden, zeigen, wo Grenzen sind und was passieren kann, wenn sie diese Grenzen überschreiten.

Mein Schuldner hat meinem RA aus der Haft geschrieben, dass er im Dez. diesen Jahres entlassen wird und sich dann unaufgefordert meldet. Ich glaube schon, dass das passieren wird, denn der Teufelskreis wird sonst bei der Abgabe der nächsten eidesstattlichen Versicherung (aller drei Jahre) geschlossen, denn eine falsche Abgabe ist wieder (in so einem Fall ganz sicher) mit Haft bedroht.

Und da jeder Mensch nur einmal lebt, muss man eben abwägen, ob man sich wegen 100, 200 oder 500 Euro, das eine Leben versauen will. Ich sehe das also auch bei kleinen Beträgen als sehr sinnvoll an, Leuten, die es vom Elternhaus nicht mitbekommen haben, auf die Spur zu helfen.

(und wenn ich ne viertel Stunde bei der Polizei rumsitze ist mir das egal, Strafanzeigen verfasse ich im Vorfeld schon zu hause. Da sind weniger Rechtschreibfehler drin und die Sache wird so niedergeschrieben, wie sie passiert ist.)