Schuldfrage nach Unfall

Hallo,
seit gestern gibt es einen A3 weniger!Ich fuhr auf der Landstraße(70 Zone) und wollte zwei vor mir fahrende Autos überholen.Mein Vordermann machte erst den Anschein er wolle seinen Vordermann überholen.Also wartete ich einen Moment um zu sehen ob er nun ausschert oder nicht,was er nicht tat.Also habe ich zu überholen angestzt,war schon auf der Gegenfahrbahn,als plötzlich besagter Vordermann ohne zu blinken ausscherte.Das war allerdings als ich schon fast auf gleicher Höhe mit ihm war.Ich hatte keine Chance mehr und fuhr ihm hinten links drauf.Anschließend machte ich einen Abflug um in 3 Meter höhe einen Baum zu fällen und in einem Zaun zu landen.Meine Frage nun wer hat Schuld?Eigentlich doch er,weil man sich vor dem überholen vergewissern muss ob hinter einem niemand ist.Oder nicht?

In diesem Fall wirst du wohl teilweise auf deinem Schaden sitzen bleiben. Ich glaub gehört zu haben, dass ein Überholmanöver von mehr als 1 KFZ als gefährlich und fahrlässig eingestuft wird. wenn die beiden Autos unmittelbar hintereinander fuhren und du keine möglichkeit hast nach dem ersten Auto wieder reinzufahren, bist du auf jeden fall fahrlässig unterwegs. Wenn Gegenverkehr kommt bist du so oder so dran, auch aus deiner Sicht. Das der Autofahrer dich nicht gesehen hat, kann viele Gründe haben die er sich auch überlegen wird. Bin mir fast sicher, dass der Unfallgegner mit dem Argument des "toten Winkels" kommt … dann hast du fast keine Chance. Jediglich, dass er nicht geblinkt hat, kann zu einer milderung führen … aber da steht dann Aussage-gegen-Aussage wenn du nicht noch einen Zeugen hast.

Wäre ich aber im toten Winkel gewesen, hätte ich ihm nicht hinten drauf fahren können.Sondern er wäre mir in die Seite gefahren.Gegenverkehr kam auch nicht.

Wenn du nicht zu schnell warst hat der andere schuld. ichweiß das deswegen weil einem freund das selbe pasiert ist. Er war aber etztes jahr der verursacher und zwar ist der unfall so pasiert: Er fuhr auf einer landstraße hinter eiem pkw mit anhänger her, er setze an zu überhohlen schaute aber nicht nach hinten und im selben momet kam von hinten einer, den rest kann man sich ja dann denken. auf jeden fall war er dann schuld weil man als überholdender immer auf den rückwärtigen Verkehr aufpassen muss

Also zu schnell war ich,das ist doch dann aber ne andere Sache oder?Es geht ja darum das er seine Sorgfaltspflicht nicht wargenommen hat,ob ich nun zu schnell war oder nicht.Er hatte ja auch vor in der 70 Zone zu überholen und wäre dann bzw. war er beim ansetzen auch zu schnell.

Ich meine auch mich erinnern zu koennen das das Ueberholen von kolonnen verboten ist. Ab wann eine Autoschlange als Kolonne gilt weiss ich aber nicht.
Ich denke es wird in diesem Fall auf eine Teilschuld hinauslaufen.

Aber dann glaub ich auch das auf ne teilschulde hinaus läuft

Und die liegt dann bei 25% oder wie?

Hast du 'ne Rechtschutz? Wenn ja auf jedenfall einen Anwalt nehmen… Das ist wohl das beste was du machen kannst… Würde auch darauf setzen, dass der andere nicht einmal geblinkt hat… Hast du Zeugen?

Die Leute die hinter mir gefahren sind!Ich weiss aber nicht was die zur Polizei gesagt,wenn sie überhaupt was sinnvolles gesagt haben.Das waren glaube ich ältere Leute.Ich hab den Polizisten gefragt was er davon hält,weil ja der andere beteiligte hätte gucken müssen.Er hat dann nur genickt,aber gesagt er könne die Schuldfrage nicht klären.

Also einer Freundin von mir is das auch mal passiert, allerdings war Sie es die nicht auf den Gegenverkehr geguckt hat.
Gibt glaub ich am Ende für Sie mit der Teilschuld aus, weil Sie einen Schulderblick hätte machen müssen und auf den rückwärtigen Verkehr hätte gucken müssen.
Also ich denke mal bei dir wirds auch mit ner Teilschuld enden.

Ab zum Anwalt!
Für dich spricht:

  • der Vordermann hat nicht geblinkt
  • der Vordermann hat nicht nach hinten geschaut
    Beides mußt du erst mal beweisen, bevor du da vom Haken kommen könntest.
    Gegen dich spricht:
  • Kolonne überholt
  • Überhöhte Geschwindigkeit
  • Zu geringer Abstand zum Vordermann
  • Du hast ihn hinten getroffen (Seite wäre für die Schuldfrage für dich besser gewesen)
    Die "Gegenargumente" beweisen sich aus dem Unfallverlauf und ggf den Unfallspuren, insoweit ist dein Kontrahent besser dran. Ob der Andere (auch) zu schnell war, ist wahrscheinlich unerheblich.
    Meiner Meinung nach läuft das auf ne gehörige Teilschuld raus. Der Hauptgrund zum Anwalt zu rennen, ist daß ein Richter hier auf die Idee kommen kann, daß du versucht hast eine "Kolonne in unklarer Verkehrssituation zu überholen". Das wäre dann ggf. sogar grob fahrlässig und dann wird's richtig teuer. Google das lieber nicht, sonst wird dir schlecht. Geh zum Anwalt. Mit rechtschutzversicherung kostet das nichts, ansonsten erstmal ne Rechtsberatung, die ist auch nicht allzu teuer und hilft wenigstens, daß du dich bei der Anhörung nicht tiefer reinreitest als unbedingt nötig.

Beileid, hoffe wenigstens ist dir selbst nichts erntes passiert und es wurde auch sonst niemand verletzt.

Das sagt der Gesetzgeber:
§5 Absatz 4: "Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. …"

Dann noch Absatz 4a: "Das Ausscheren zu Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."

Stellt sich die Frage, ob dein Hintermann das (Nicht)blinken deines Vordermanns überhaupt sehen konnte, da er ja durch dich verdeckt war. Das Überholen von Kolonnen ist nicht im Gesetzbuch geregelt und daher zulässig. Es steht nur geschrieben: §5(2) StVO: "Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. …"

@cruiserin1985
Nicht im Gesetzbuch geregelt bedeutet nicht, das etwas zulässig ist!
Da entscheidet vielmehr der Richter. Und die OLGs Celle, Hamm und Schleswig, Koblenz, Karlsruhe, Rostock, … waren da schon mehrfach der Meinung, daß der Überholende sich entweder eine erhöhte Betriebsgefahr anrechnen lassen muß oder gar (grob) fahrlässig gehandelt habe. Also da geht der richterliche Ermessensspielraum reglmässig zu ungunsten von @t-quattro.

Deswegen habe ich auch auf den Paragraphen verwiesen. Relevant sind die Gesamtumstände, evtl.Tempobegrenzung, Sichtweite, Lichtverhältnisse etc.
Da wird sich, wie du schon geschrieben hast, ein Gericht mit befassen müssen…

Ich war beim Anwalt und der hat gesagt "schwierig"!Er hat einen Kollegen befragt und der hat gesagt,sieht nach 70-30 Schuldverteilung aus.Der Anwalt hat gesagt es wäre gut wenn Zeugen aussagen könnten,daß ich schon auf der Überholspur war,als mein Unfallgegner ausgeschert ist(was ja auch so war).Dann war ich nochmal bei der Polizei und habe gefragt ob ich einsicht ins Protokoll nehmen könnte(ging nicht,darf nur der Anwalt).Der PM sagte das ein Unfall mit Personenschaden angezeigt wurde(Ich als Geschädigter)und das es zur Staatsanwaltschaft geht.Als ich das meinem Anwalt gesagt habe,hat er gelächelt und gesagt "Das heisst praktisch,daß die Polizei den anderen für schuldig hält".Heißt das meine Chancen stehen besser?Ich denke ja,oder nicht?

Muß dich enttäuschen, die Einschätzung der Sheriffs ist irrelevant. Erst der Staatsanwalt entscheidet über die Einleitung eines Verfahrens und entscheiden wird am Ende der Richter.
Aber nachdem der PM wohl auch als Zeuge gehört wird, ist es schon mal besser, daß er nicht gegen dich steht (falls er seine Meinung denn sagen darf). Zumindest kommst du mit der Polizeieinschätzung evtl. aus der "grob fahrlässig"-Schose raus und das ist viel wert!

Ich drück die Daumen.
Wie war das denn jetzt mit Verletzungen hoffentlich keine (Ernsten).

Naja… du sagst ja selber dass es schon vom Vorteil ist. Klar entscheidet letztlich der Richter über die Schuldfrage, aber das die Polizei den anderen schon für schuldig hält ist doch schon sehr vorteilhaft für ihn.

Also mein Nacken und die Halswirbelsäule tun weh und ich hab in beiden Ohren ein Pfeifen(ähnlich Tinitus).Ich hoffe nur das das Pfeifen wieder weg geht.

würde das ganze mein Anwalt regeln lassen. Ich denke so gehts nachher am besten aus!
Berichte auf jeden Fall mal wie es weiter geht.