Hallo Leute !
Hab mir heute die Scheinwerferblenden von JE-Design rangemacht. Da der TÜV fällig war, bin ich dann auch gleich noch dort vorbeigefahren. Den TÜV hab ich zwar ohne Probleme bekommen, nur meinte der Herr von der DEKRA, ich müsste wegen der Blenden zum TÜV fahren, weil die noch eingetragen werden müssten ??!
Kann denn das sein? Ich dachte ich mach die ran und is gut! Hab ja ein Gutachten dafür… , ok, ne ABE is es nicht, aber reicht das Gutachten nicht aus???
Wie habt ihr denn das gemacht mit den Blenden ? Hab auch gehört man müsste so nen kleinen Aufkleber noch auf die Blenden kleben - finde den aber nicht mehr. Ist das zwingend notwendig ?
Danke schonmal
Atzi
also ich hab die von kamei, die bis ganz runter gehen. muss mal schauen ob es eine abe ist, dabei ist oder nur ein gutachten, glaube aber dass es nur ein gutachten ist. eingetragen werden mußte da aber nichts, das weiß ich weil mein baby eine gründliche technischen untersuchung durch den tüv zwangsweise über sich hat ergehen lassen müssen.
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Hallo!
Wenn es sich um ein Teilegutachten handelt, müssen die Blenden eingetragen werden.
Gruß
Raoul
hey,
also ich habe die von Kamei dran, und da ist ne ABE dabei!
Hallo !!
kann ich bestätigen die von Kamai die bis nach unten in der mitte gehen haben eine ABE!!
Hatte früher bei meinem 89 audi Coupe auch scheinwerferblenden dran, die hatten nur ein teilegutachten! bin dann zur Dekra gefahren der sagt dürfen wir leider nicht mehr eintragen mußt du zum TÜV fahren! ich zum TÜV und mein leid geplagt! er hat gesagt wollen sie wirklich eine Eintragung da brauchen sie einen neuen schein! Das wird nicht so billig wegen dem neuen schein! ich kann ihnen aber bestätigen das sie korrekt angebaut ist und dem TÜV Kriterien entspricht und dann haben sie keine Probleme mehr beim TÜV oder bei den Grünen( bald Blauen)!
Das hat mich dann nur 15 DM gekostet und war in 5 minuten fertig! hat nur geschaut ob sie richtig dran ist
Also fahr doch mal zum TÜV wenn du nur ein Gutachten hast!
MFG Timo
Hi !
Hab jetzt nochmal das Gutachten genauer angesehen…
Habe unter Punkt 10, Betriebserlaubnis/Anbauabnahme, folgendes entdeckt:
Gemäß §19 (3) StVZO und dem Beispielkatalog in der derzeit vorliegenden Fassung wird Betriebserlaubnis des Fahrzeuges durch den Anbau des beschriebenen Fahrzeugteils nicht berührt. Eine Anbauabnahme gemäß §19 (3) ist daher nicht erforderlich. Auf Wunsch des Fahrzeughalters kann das Fahrzeugteil jedoch als ergänzende Beschreibung des Fahrzeuges in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Also ich denke mal, wenn das schon so im Gutachten drinnensteht, dann werd ich das so lassen und die Teile nicht eintragen. Oder was meint ihr ?
Achja… weiss vielleicht noch jemand Rat bezüglich dem Aufkleber, der auf die montierten Blenden angebracht werden muss bzw. soll ??
Wenn das so in dem Schein drin steht, dann brauchste net zum TüV.
Also von einem Aufkleber auf den Blenden habe ich noch nie was gehört…
Was drauf sein muss ist so eine komische Nummer, sodas man die Blenden als die erkennen kann, die es sein sollen, und dass die Dinger shcon geprüft sind…
Das müsste aber dann schon „eingeritzt“ sein…
Hi!
Hatte im März dasselbe Problemchen beim TÜV. Der Prüfer hat nur flüchtig auf den „Technischen Pürfbericht“ geschaut und gemeint, die müßten eingetragen werden. Dann habe ich ihm den oben aufgeführten Unterpunkt gezeigt und der Mensch war glücklich! Okay, hat er gemeint, wenn das da steht, geht´s in Ordnung! Also einfach vorzeigen, lächeln, nen Kompliment machen („schicker Kittel“ oder so) und freundlich zum Abschied grüßen!
Den Aufkleber, so ein kleiner silberner mit der „JE 8L irgenwas Nr.“, war bei mir dabei und der wird oben auf eine Blende geklebt (sieht man aber nicht bei geschlossener Haube). Sieht billig aus, aber wenn sie es so haben wollen, bitteschön. Mit nem guten Drucker kannst Du den nachdrucken.
So, schöne Blenden sind das, von Je, wie ich finde.
Viele Grüße, FlottA3er