Hallo Läute,
ich will mein 8l bj. 2001 auf Xenon umbauen, was brauch ich dazu alles? scheinwerfer, steuergerät und reinigungsanlage oder die lichtweitenregelung hab ich ja schon drin.
mfg
Hallo Läute,
ich will mein 8l bj. 2001 auf Xenon umbauen, was brauch ich dazu alles? scheinwerfer, steuergerät und reinigungsanlage oder die lichtweitenregelung hab ich ja schon drin.
mfg
Ja du hast aber keine Automatische LWR du hast eine Manuelle zum verstellen oder ?
Wie du selber sagst, die Scheinwerfer mit Steuergeräten die Scheinwerferreinigungsanlage und die Automatische LWR.
wenn du alles schon drin hast,was willst dann noch umbauen?
er hat doch nur ohne punkt und komma geschrieben
Hallo Läute,
ich will mein 8l bj. 2001 auf Xenon umbauen, was brauch ich dazu alles? scheinwerfer, steuergerät und reinigungsanlage oder die lichtweitenregelung hab ich ja schon drin.
mfg
wenn du alles schon drin hast,was willst dann noch umbauen?
er hat doch nur ohne punkt und komma geschrieben
achso…aus dem deutsch soll einer schlau werden…
hab dir nen kleinen lesenswerten text, den ich mal von einem fachbereichs-polizisten bekam:
"Zahlreiche Autofahrer beschäftigt die Frage, wie sie die an ihrem Fahrzeug
vorhandene Klarglasscheinwerfer legal und technisch einwandfrei umrüsten
können.
Hierzu ist folgendes auszuführen:
Alle Scheinwerfer sind so genannte "sicherheitsrelevante Fahrzeugteile!"
Dies bedeutet, dass der Scheinwerfer als "Komplettsystem" mit all seinen
vielfältigen Bestandteilen (u.a. Fassung, Lampen, Spiegel,Scheinwerfer-
glas-Streuscheibe) einer "Bauartprüfung" standhalten muss, um die
für Beleuchtungseinrichtungen vorgeschriebene "Typengenehmigung zu erhalten.Soll z.B. ein typengenehmigtes und zugelassenes Leuchtmittel (Lampe) gegen
ein so genanntes "Xenonkit" getauscht werden, entspräche die
Scheinwerfereinheit nicht mehr dem genehmigten Typ mit der Folge der
Erlöschung der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.Derartige Kits bestehen regelmäßig aus Elektrokabel, Lampe Fassung und
"Nachbrenner" und verfügen, sofern diese überhaupt genehmigt sind, nur
über eine Typgenehmigung i.S. der elektromagnetischen Verträglichkeit, nicht
jedoch als Austauschlampe eines Xenonscheinwerfers.Unzulässige Umbaukits haben ein sehr hohes Blendrisiko und manchmal
eine unbestimmbare Brandgefahr.Also darf ein Xenonlicht nur als typengenehmigter Komplettsatz ausgetauscht
werden.Weiterhin darf Umrüstung auf "Xenon-Abblendlicht" nur erfolgen, sofern das
Kraftfahrzeug über eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische
Leuchtweitenregulierung verfügt. Der Betrieb des Abblendlichtes muss mit dem
Fernlicht dauerhaft gekoppelt sein.
Eine Nachrüstung allein mit typengenehmigten Beleuchtungs-Komplettsätzen ist
daher nicht ausreichend.
Wurden auch Scheinwerferreinigungsanlage oder Leuchtweitenregulierung
nachgerüstet, also das Fahrzeug auf Xenonlicht umgebaut, empfiehlt es sich,
das Fahrzeug unverzüglich bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle oder bei
einem amtlich anerkannten Prüfer einer technischen Prüfstelle vorzustellen,
sofern dies nicht ohnehin nach der Teileigenehmigung oder der ABE des
Xenonscheinwerfers vorgeschrieben ist. Eine Anbauabnahme ist immer
erforderlich, sofern nicht typengeprüfte und bauartgenehmigte Bauteile
eingesetzt werden. Wer die Abnahme in den vorgeschriebenen Fällen
unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
gruss,
tom