habe vor gut 2 Wochen nen Rempler mit ner Frau gehabt( mit wem auch sonst, war nicht schuld). Jetzt bin Ich vor ein paar Tagen zur Dekra hin um ein Gutachten erstellen zulassen über den Schaden. Soweit so gut. Gutachten abgeholt, knapp 300€ aufn Tisch bei der Post gelegt und aufgemacht.
Jetzt musste Ich leider feststellen das der Gutachter meiner Meinung nach einige Dinge vergessen hat im Gutachten zu erwähnen. U.a. das die hintere Seitenverkleidung neu gemachet werden muss. Desweiteren hab Ich seit dem unfall probleme mit dem ESP und mit der Spur.
Hab dann also beim Gutachter angerufen und der meinte halt das er wegen der Seite nochmals nachschaut, er aber bzgl. ESP und Spur nichts machen kann da er es nicht feststellen kann ob das mit dem unfall zu tun hat.
Was mich daran stört ist halt das Ich den Wagen höchstwahrscheinlich so wie er jetzt ist verkaufen werde. Nur müsste Ich dann ja halt die Kosten für die zwei anderen Sachen selber tragen.
Meine Frage jetzt. Kann man denn bei bedarf ein Gutachten über das Gutachten erstellen lassen? Mir gehts halt um die Kosten. ich will jetzt nicht bsp. zu einem 2ten Gutachter hinfahren da nochmal 300€ aufn Tisch legen und dann das mir die Versicherung später sagt wir bezahlen nur ein Gutachen.
Weiß jemand Rat?
ich habe was nicht verstanden…
Wenn Du unschuldig bist, zahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter. Dann musst Du auch nicht in Vorleistung treten.
Das Gutachten lässt sich natürlich auch anfechten, nur werden dann immer Beide Gutachten vorliegen. Wenn du das 1 Gutachten anzweifelst mustt du die Kosten für ein weiters natürlich selber zahlen, es sei denn die Versicherung sieht das genauso, aber da die ja nun nicht gerne Zahlen wird denen das 1 Gutachten natürlich besser gefallen.
Im übrigen solltest Du natürlich auch bedenken, dass die Einwände des 1 Gutachters natürlich auch stimmen könnten also das Problen nicht unmittelbar mit dem jetzigen Rempler zu tun hat. Wenn der 2 Gutachter auch bestätigt, dass er nicht feststellen kann ob das Problem vor dem Rempler schon bestanden hat so wird der das im Zweifel auch wie der 1 Bestätigen… Es ist Dir dann natürlich frei noch ein weiters Gutachten einzuholen… Die Versicheung wird nur das erste zahlen.
Meine Versicherung wollte ein Gutachten für einen kleinen Schaden erstellen lassen, die haben dann einen Gutachter geschickt, der dann in dem Gutachten für meine Versicherung auch einiges vergessen hat.
Ich habe den Gutachter dann angerufen, die fehlenden Dinge bemängelt, und eindringlich darauf aufmerksam, dass er als Gutachter die Pflicht hat, ein Gutachten zu erstellen, dass der Richtigkeit entspricht. Wenn er dies nicht richtigstellt, wäre seine „Gutachter“-Berechtigung zweifelhaft. Da er nach dieser Aussage auf meine Bitte um Nachbesserung nachkam, habe ich nicht weiter ausgeholt, sonst hätte ich noch betont, dass ich das über einen Anwalt regele, und auch seine „Gutachter-Lizenz“ prüfen lassen werde. Mit anderen Worte, hätte er mächtig Ärger bekommen. Von zusätzliche Kosten für das Nachbessern meines Gutachtens habe ich nichts gehört.
Grüße Sundreamer
+ Dieser Beitrag wurde von Sundreamer am 27.09.2006 bearbeitet