Schaden durch Fehler bei Inspektion - Versicherungschaos

Servus ihr

ich möcht euch mal was schildern und hätte gern mal eure Meinungen dazu gehört :wink:

Die ganze Sache begann damit, dass die Werkstatt A bei meinem damaligen Auto (VW Golf IV 4Motion) bei einer Inspektion vergessen hatte das Öl und den Öl-Filter der Haldex-Kupplung (Allradantrieb) zu wechseln.

Einige tausend KM später trat ein schlagendes Geräusch mit gleichzeitigem Rucken durch das Fahrzeug auf.
Ich bin in dem Falle, da es gerade unterwegs passierte zu einer mir bekannten Werkstatt B gefahren.
Dort wurde das Auto erstmal logischerweise untersucht wobei ein Schaden der Haldex-Kupplung festgestellt wurde (da wohl sehr viel Abrieb im Öl war).

Jedenfalls wurde mal bissl gerechnet und dabei wurde erstmal die Summe von 2000-2500 Euro für den Schaden in den Raum geworfen. Da dies mir für ein 7 Jahre altes Auto mit 140.000 KM zuviel war, habe ich mich anderweitig umgesehen und kam damit zum A3 :wink:

Den Kauf des A3´s haben wir ebenfalls bei Werkstatt B,
wo also der Golf derzeitig stand durchgeführt und diese hatten sich bereit erklärt (da wir dort recht gute Kunden sind) den Golf für 3200 Euro in Zahlung zu nehmen und damit als Anzahlung für den A3. Dies unter der Bedinung, dass die Versicherung des Autohauses A den Großteil des Schadens trägt (wovon man ausgegangen ist).

So, jetzt… einige Wochen später ist der Stand dieser :

Autohaus/Werkstatt B hat an Werkstatt A einen Kostenvoranschlag gegeben, der an deren Versicherung weiterging über ~3800 Euro.
Die Verantwortlichen beider Autohäuser gehen davon aus, dass die Versicherung den Schaden zahlen wird.
Das Geld soll an mich ausgezahlt werden, und dann an Werkstatt B weitergegeben werden für die Reparatur.

Und nun kommt eben meine Frage…

Denn rein rechnerisch wäre es für mich doch klüger den Golf zu behalten, von den 3800 Euro die Anzahlung zu begleichen (dann bleiben ja noch 600 Euro über) und gleichzeitig den Golf als Bastlerauto zu verkaufen (mindestens nochmal 1000 Euro).

Ist das theoretisch machbar oder seht ihr da Mängel in Meiner Rechnung ?

Klar, ich habe den A3 bereits gekauft… aber es gab bis jetzt noch keinen Kaufvertrag für den Golf. Der steht sozusagen nur als Sicherheit bis jetzt bei dem Autohaus. Im Kaufvertrag des A3 steht auch Anzahlung! Nichts von Inzahlungnahme.

Achja, es handelt sich bei beiden Werkstätten um offizielle VW/Audi-Partner.

Grüße

Ich wäre bei so einer Sache sehr vorsichtig, denn ob die Versicherung überhaupt zahlt oder ob Werkstatt A nur eine Teilschuld zugesprochen wird und Du Dir am Ende die Kosten mit denen teilen mußt, steht noch in den Sternen. Jede Versicherung versucht erstmal möglichst wenig zu bezahlen.
Auch wenn es Dir in den Fingern juckt, bei der Sache noch ein paar Euros rauszuhauen, wäre ich froh wenn die Versicherung den Schaden wirklich komplett bezahlt, das Ganze ohne Gutachter o.ä. über die Bühne geht und Werkstatt B den Wagen für sich wieder herrichtet. Laß sie die Euros behalten und versuche besser eine erste, kostenfreie Inspektion auszuhandeln, das ist dann für beide Seiten fair.
Ich drücke Dir die Daumen, daß alles glatt läuft und Du nicht am Ende auf dem A3 und dem defekten Golf IV sitzen bleibst und doppelte Kosten hast!

Genau so sieht es aus. Jede Versicherung ist erstmal ein Unternehmen, das versucht kostengünstig über die Jahre zu kommen. Daher immer erst mit Geld rechnen, wenn es von "Zahler" verbindlich bestätigt wurde!

Liebe Grüße
ehem. Vers.Kfm :rolleyes:

Hey
najo, der Chef des Autohauses A hatte mir zugesichert, dass er sich drum kümmert das für mich kein Schaden entsteht.
Mich stößt eben nur sauer auf, dass ich dem Autohaus B im Prinzip ein Auto "schenke" bzw. die eben schon arg viel daran gut machen…
denn reell gesehen enstehen für die Reparatur sicher nur um die 2000 Euro Kosten.

Und sitzen bleib ich auf dem Golf glücklicherweise sicher nicht… es haben sich bereits jetzt 2 Leute bei mir gemeldet gehabt, die interesse haben.

Aber ganz genau werde ich es diese Woche wissen :wink:
Denn da soll sich wohl die Versicherung bei mir melden.

Wenn Du die Zusage der Versicherung hast, daß sie zahlt, sieht die Welt anders aus, aber bis dahin heißt es abwarten. Ich frage mich auch warum die Versicherung 3.800,- Euro zahlen soll wenn die wirklichen Kosten deutlich niedriger liegen. Wenn ich das als Versicherung herausbekommen würde, gäbe es richtig Ärger, denn das ist doch auch schon eine Art "Betrug".

Tja, das ist halt was mich auch wundert.
Aber der Kostenvoranschlag des Autohauses weicht eben massiv von dem ab, was mir zu Beginn genannt wurde (als ich selber noch mit dem Gedanken der Reparatur gespielt hatte)

Also ich weiss nicht…du hast dich anfangs auf die Sache eingelassen,weil es für dich ein guter und bequemer Deal war.Du verlässt dich darauf(und erwartest auch)das der/die Händler Wort halten,sich um alles kümmern und dir,wie du sagst,"kein Schaden" entsteht…und wenn sie das alles gemacht haben und auch alles mit der Versicherung klappt,dann willst du deinen Teil der Abmachung nicht einhalten,sprich für ein paar Euro dein Wort brechen.
Sollte die Versicherung weniger zahlen,forderst du mit Sicherheit das Versprechen des Händlers ein;sollte er den vollen Betrag erhalten,gönnst du ihm jedoch den Verdienst nicht.
Ich finde es einfach nur armseelig und traurig wie heutzutage Geschäfte gemacht werden…

@Pelon
sicher klingt das gerade unfair von mir…

nur der Händler hat sich noch nichtmal auf einen Kaufvertrag für den Golf eingelassen, sondern will das erst machen wenn die Reparatur durch ist

Verstehst du ? Der geht auch keinerlei Risiko ein und korrigierte dann nachträglich den Reparatur-Wert um ~1500 Euro nach oben um noch was dran zu verdienen ?
Das ist es, was mich an der Geschichte ärgert

Deinen Unmut kann ich verstehen,kein Thema,nur wer weiss ob die Versicherung auch wirklich die 3800 auszahlt.Ich würde abwarten und je nach Auszahlungsbetrag dann eventuel nachverhandeln…und seien es,wie schon jemand vorgeschlagen hat,ein-zwei kostenfreie Inspektionen oder ähnliches.
Wurde der Kostenvoranschlag über die 2000-2500 denn eigentlich schriftlich festgehalten?Falls dies der Fall ist,ist der Händler mit Sicherheit sehr "kooperativ".

Huhu
nein wurde nicht schriftlich festgehalten, sondern mir nur im Gespräch mit dem Junior-Chef mitgeteilt.
Und auch am Anfang als wir den Kauf des A3´s getätigt haben wurde vom Verkaufsberater drum "gebeten" ich solle mich doch drum kümmern, dass das andere Autohaus so mindestens 2000 Euro zahlt.

Und 2 Wochen später kommt eben der korrigierte Kostenvoranschlag von 3800,-.
Ich sehe eben nicht ein dem Autohaus was zu schenken, denn in dem Falle ist die Reparatursumme ja höher als der Zeitwert des Fahrzeugs ==> wirtschaftlicher Totalschaden.
Also ist es für mich eigentlich logisch das Auto nicht zu verkaufen, sondern die Summe einzustecken und die Anzahlung davon zu begleichen.

Aber wie du richtigerweise sagtest, bevor ich keine Info der Versicherung habe kann ich eh nichts entscheiden.

Wenn das Geld an dich ausbezahlt wird, sollte von den 3800 Euro (die ich für eher unwahrscheinlich halte) noch 19% Mehrwertsteuer abgezogen werden. Somit wären wir bei ca. 3000. Ob das immer noch so lohnend ist…

Gruß
Matthias

@Madcek das mit der MwSt. ist mir klar
Ich weiß bis jetzt nur, dass die Werkstatt wo derzeitig der Golf steht darauf besteht, dass das Geld an mich ausgezahlt wird (aus welchem Grunde auch immer).
Lohnend ist die Frage… selbst wenn es nur 3000,- sind, kommen mindestens nochmal 1000-1500,- für den Golf drauf.
Denn es ist wirklich nur die Haldex-Kupplung defekt, die man gebraucht für unter 1000,- Euro bekommt. Und wie gesagt, es gibt bereits Leute die Interesse an dem Auto hätten.

Ich werde abwarten was mit der Versicherung rauskommt.

Ich meinte lohnend für die Werkstatt, das sich für dich der Deal auszahlen würde, ist mehr als klar. Das Geld muss an dich ausbezahlt werden, da du der Versicherungsnehmer bist. Deswegen setzt auch das Autohaus einen hohen Betrag an, da nach einer eventuellen Korrektur durch die Versicherung und den Wegfall der Mehrwertsteuer nicht die von dir genannten 3800 € zusammenkommen werden. Das geht dann schon eher in die Richtung der vorher veranschlagten 2500 €. Wobei ich diesen Betrag für die Haldexkupplung auch sehr teuer finde, kenne aber die Neupreise nicht. Sicher ist natürlich, dass das Autohaus auch daran verdienen will, so ist das im Kapitalismus.

Gruß
Matthias

Also der Teil mit "najo, der Chef des Autohauses A hatte mir zugesichert, dass er sich drum kümmert das für mich kein Schaden entsteht." ist so plus minus GAR NICHTS wert, soviel ist sicher.

Der erste Kostenvoranschlag war für dich, als guter Kunde, da kam er dir entgegen
Der zweite Kostenvoranschlag war für die Versicherung, das die mehr Geld rausrückt, was wiederum eine Höhere Anzahlung für den A3 bedeutet, also kam er schon wieder dir entgegen

Machs gscheids und halt dein Wort, oder lass es bleiben! Ansonsten hast du dein Recht dich bei beschiss zu beschweren für immer verloren, weilst selber kein deut besser bist, so meine Meinung

Hallo
mit der Anzahlung hat die höhere Forderung gegenüber der Versicherung absolut gar nix zutun.
Denn zum Zeitpunkt des Kaufs vom A3 standen immernoch 2000-2500,- im Raum. Und nicht mehr !!!
Die höhere Forderung ist einfach meiner Meinung nach leicht frech.
Denn im Prinzip ist es wie ich oben sagte : Die Versicherung zahlt mehr Geld (voraussichtlich) als das Auto überhaupt repariert noch wert ist.
Und das habe ich auch erst in Nachhinein erfahren, dass der Kostenvoranschlag soweit hoch gesetzt wurde.

Mir geht es doch einfach darum : warum soll ich dem Autohaus, bei dem ich immerhin ein neues Fahrzeug gekauft habe noch zusätzlich ~1500Euro schenken?
Obwohl ich den Ärger hatte 450km von meinem Heimatort liegen zu bleiben, mehrere Tage mit nem Mietwagen durch die Gegend fahren musste und die ganze Rennerei hatte um dann ein neues Fahrzeug zu haben, da die Werkstatt mich mit meinem Golf nicht mehr vom Hof lassen wollte.

Und ebenso sehe ich das Autohaus hier nicht unbedingt als den "Samariter" an.
Immerhin habe ich bis jetzt (der Kauf des A3´s war am 28.12.2009) keinen Verkaufvertrag über den Golf gemacht/erhalten. Die halten sich ebenso alle Optionen offen wie es scheint, wieso sollte ich nicht auch ?

Und die Zusage des anderen(!!) Autohauses, dass er sich drum kümmern möchte das die ganze Sache zu meiner Zufriedenheit geklärt werden soll - ist sicherlich nicht auf die Goldwage zu legen, jedoch hat er zum einen das Bedürfnis mich nicht als Kunden zu verlieren und zum anderen hat er sich ja bereits gekümmert und das Ganze nun recht schnell ins Rollen gebracht.

Ganz einfach!

Wieder mal viel Halbwissen hier im Thread!

Vertrag ist Vertrag. Egal ob mündlich oder Schriftlich!
Da es mehrere Vertreter in dem Autohaus gibt, die das bezeugen können, hast Du keine!!! Chance.
Und Du lässt ja das Auto reparieren, daher bekommst Du den ganzen Betrag ausgezahlt.

Sollte das Autohaus die Rechnung künstlich in die Höhe treiben, dann ist das Versicherungsbetrug.

smhb0310 das mag eventuell korrekt sein, dass eine mündliche absprache als vertrag gewertet werden kann
jedoch steht in diesem "mündlichen" vertrag nichts davon, dass ich dem autohaus 3800euro die von irgend ner versicherung eines anderen autohauses kommen überweisen muss :wink:

wie gesagt, lassen wir das thema… ich werde im laufe der woche genaueres wissen…

Es steht aber drin, dass Du die Versicherungssumme an das Autohaus bezahlst. So war es abgesprochen.

Was auf keinen Fall geht, ist das Du den Golf behälst und jemand anders verkauftst ohne die Zustimmung des Autohauses.

Zitat" den Golf für 3200 Euro in Zahlung zu nehmen und damit als Anzahlung für den A3. Dies unter der Bedinung, dass die Versicherung des Autohauses A den Großteil des Schadens trägt (wovon man ausgegangen ist)."

Schaden ist 3700 Euro… wo liegt Dein Problem…

Rechtlich kommste da nicht raus, wenn das Autohaus es drauf anlegt!