Servus ihr
ich möcht euch mal was schildern und hätte gern mal eure Meinungen dazu gehört
Die ganze Sache begann damit, dass die Werkstatt A bei meinem damaligen Auto (VW Golf IV 4Motion) bei einer Inspektion vergessen hatte das Öl und den Öl-Filter der Haldex-Kupplung (Allradantrieb) zu wechseln.
Einige tausend KM später trat ein schlagendes Geräusch mit gleichzeitigem Rucken durch das Fahrzeug auf.
Ich bin in dem Falle, da es gerade unterwegs passierte zu einer mir bekannten Werkstatt B gefahren.
Dort wurde das Auto erstmal logischerweise untersucht wobei ein Schaden der Haldex-Kupplung festgestellt wurde (da wohl sehr viel Abrieb im Öl war).
Jedenfalls wurde mal bissl gerechnet und dabei wurde erstmal die Summe von 2000-2500 Euro für den Schaden in den Raum geworfen. Da dies mir für ein 7 Jahre altes Auto mit 140.000 KM zuviel war, habe ich mich anderweitig umgesehen und kam damit zum A3
Den Kauf des A3´s haben wir ebenfalls bei Werkstatt B,
wo also der Golf derzeitig stand durchgeführt und diese hatten sich bereit erklärt (da wir dort recht gute Kunden sind) den Golf für 3200 Euro in Zahlung zu nehmen und damit als Anzahlung für den A3. Dies unter der Bedinung, dass die Versicherung des Autohauses A den Großteil des Schadens trägt (wovon man ausgegangen ist).
So, jetzt… einige Wochen später ist der Stand dieser :
Autohaus/Werkstatt B hat an Werkstatt A einen Kostenvoranschlag gegeben, der an deren Versicherung weiterging über ~3800 Euro.
Die Verantwortlichen beider Autohäuser gehen davon aus, dass die Versicherung den Schaden zahlen wird.
Das Geld soll an mich ausgezahlt werden, und dann an Werkstatt B weitergegeben werden für die Reparatur.
Und nun kommt eben meine Frage…
Denn rein rechnerisch wäre es für mich doch klüger den Golf zu behalten, von den 3800 Euro die Anzahlung zu begleichen (dann bleiben ja noch 600 Euro über) und gleichzeitig den Golf als Bastlerauto zu verkaufen (mindestens nochmal 1000 Euro).
Ist das theoretisch machbar oder seht ihr da Mängel in Meiner Rechnung ?
Klar, ich habe den A3 bereits gekauft… aber es gab bis jetzt noch keinen Kaufvertrag für den Golf. Der steht sozusagen nur als Sicherheit bis jetzt bei dem Autohaus. Im Kaufvertrag des A3 steht auch Anzahlung! Nichts von Inzahlungnahme.
Achja, es handelt sich bei beiden Werkstätten um offizielle VW/Audi-Partner.
Grüße