Das mit der Rechtschutzversicherung kannste vergessen!!
Hatte mal genau den gleichen Fall!!!
Bei der Rückfahrt vom Verkäufer nach Hause => kapitaler Motorschaden!
Es hiess dann gekauft wie gesehn, die Rechtschutzversicherung meinte sie hätte wenig Erfolg und übernahm die Kosten einfach net!!
Beim Verkäufer kannste nix holen.
Bei der Werkstatt sollte es kein Problem sei, wenn man den etwas vorwerfen kann!! Und da geh ich mal stark von aus, einfach so ohne Grund kann die Peul net reissen.
Ich denke, die haben in der Werkstatt misst gebaut!!!
ist halt die frage, wer die beweislast hat. bei nicht-privat steht im ersten halben jahr der verkäufer in der pflicht, die restlichen eineinhalb jahre muß der käufer beweisen, daß der mangel zum kaufzeitpunkt schon da war, was sich - wie du sagtest - schwierig gestalten sollte wie’s bei privatkäufen ist weiß ich allerdings nicht.
Dachte es wäre insgesamt nur ein Jahr und nicht zwei.
Oder liege ich jetzt falsch?
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ist halt die frage, wer die beweislast hat. bei nicht-privat steht im ersten halben jahr der verkäufer in der pflicht, die restlichen eineinhalb jahre muß der käufer beweisen, daß der mangel zum kaufzeitpunkt schon da war, was sich - wie du sagtest - schwierig gestalten sollte wie’s bei privatkäufen ist weiß ich allerdings nicht.
Beim Privatverkauf gibt es keine Garantie, wenn diese nicht zusätzlich vereinbart worden ist. Es gibt allenfalls eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten. In diesem Fall muss allerdings nachgewiesen werden, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Wenn dies bewußt verschwiegen wurde, kannst du den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen. Ansonsten muss der Verkäufer für den Schaden aufkommen. Aber der Nachweis, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag, muss erbracht sein. Wenn es bereits einen Tag nach dem Kauf zum Motorschaden kam, liegt das natürlich nahe. Ich könnte mir schon vorstellen, dass ein Gericht dann davon ausgeht. Aber ich bin kein Rechtsexperte, darum würde ich da auf jeden Fall den Profi, sprich Anwalt, ranlassen.
Dieser Beitrag wurde von Arnie am 14.07.2005 bearbeitet
naja der motorschaden ist ja nciht erst beim folgetag aufgetreten sondern beide r"langsamen gemütlcihen" heimfahrt kurze zeit nach abholung des fahrzeuges.
also ich würde das keines falls auf mir sitzen lassen.
und von wegn rechtsschutz bezahlt das ncih. wasn das fürne rechtsschutz.
die muss immer zahln.
dafür ise da
die vom adac is da shcon immer sehr gut finde cih.
ich wünsche dir auf jeden fall alles gute in dem fall.
und es kann ja ncih sein dass direkt nach abholung so ein kapitaler motorschaden in der kurzen zeit auftreten kann.
der muss also schon vorher vorhanden gewesen sein.
entweder hat die werkstatt damals nciht alle defekten teile richtig ersetzt (diagnose falschgelaufen) oder sie haben einfach einiges falsch gemacht.
und nen sachverständiger sollte eigtl schon irgendwo erkennen können etc dass das nicht von der heimfahrt seien kann.
Das ist nicht ganz richtig. Angenommen der Schaden war vorher bekannt, dann hast Du recht. Wenn Du aber dem Verkäufer dieses Wissen nicht nachweisen kannst und die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde, dann hat der Käufer keine Chance!
Edit: Auf Reparaturen sind im Übrigen auch Gewährlesitungen, d.h. dass evtl. die Versicherung der Werkstatt eintreten könnte.
Dieser Beitrag wurde von Tij-Power am 14.07.2005 bearbeitet
Verkäufer hat nichts von dem reparierten Lagerschaden erwähnt.
Ledieglich das der Turbo getauscht wurde hat er erzählt.
Es steht auch nichts von einem Lagerschaden im Vertrag
Beim Turbo war der Siemerring defekt und da es angeblich ein Wassergekühlter Turbo ist. ist dann Wasser in den Ölkreislauf gekommen, dadurch ist dann der Lagerschaden entstanden.
Dieser wurde von Lang dann repariert, wahrscheinlich aber nicht richtig oder nicht alle Teile, da es noch ein Garantiefall war.
tja dann is die sachlage für mcih eigtl ganz klar …
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Verkäufer hat nichts von dem reparierten Lagerschaden erwähnt.
Ledieglich das der Turbo getauscht wurde hat er erzählt.
Es steht auch nichts von einem Lagerschaden im Vertrag
Beim Turbo war der Siemerring defekt und da es angeblich ein Wassergekühlter Turbo ist. ist dann Wasser in den Ölkreislauf gekommen, dadurch ist dann der Lagerschaden entstanden.
Dieser wurde von Lang dann repariert, wahrscheinlich aber nicht richtig oder nicht alle Teile, da es noch ein Garantiefall war.
Ich würde dorthin gehen, wo der Schaden repariert wurde.
Dieser muss 6 Monate garantie auf die Arbeit geben.
Ein zusammenhang mit der Reparatur sollte möglich sein.
Eventuell hat der Mechaniker fahrlässig gehandelt, da bei eindringen von Wasser in den Motor, gleich mehrere Teile hätten getauscht werden sollen.
nach der übergabe der ware, muss diese beim ersten gebrauch einwandfrei funktionieren, also springt der motor an? ja super, funtioniert die klima ja super… merkst du erst 1 tag später was haste pech gehabt. das ist rechtsprechung
:stock:
[quote]
Hat jemand eine Ahnung was ein neuer Motor kostet?
Was haltet Ihr von einem Austauschmotor? (http://www.motowelt)
Wer baut dies billiger als VW um?
Um aber nicht wieder in die Ka*** zu greifen würde ich auf Angebote bei Ebay verzichten, es sei denn sie sind gewerblich und du bekommst eine Garantie auf den Motor.
Ich würde in deinem Fall, profesionelle Fahrzeugverwerter empfehlen. Bei denen ausgebaute Teile geprüft und garantiert sind.
Endlich geht die Angelegenheit in die richtige Richtung:
Gewährleistung ist keine Garantie.
Eine Garantie ist z.B. eine Haltbarkeitsgarantie. Tritt ein Schaden bei sachgemäßer Handhabung auf tritt die Garantie ein und der Garantiegeber muss für Ersatz sorgen.
Die Gewährleistung leitet lediglich die Gewähr, daß das Produkt zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (praktisch der Übergabe) frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Tritt nach dem Gefahrenübergang ein Schaden ein, so sieht das BGB bei Verbrauchsgütern (also alles was wir Privatleute abnehmen) eine 24 monatige Gewährleistungsfrist vor. Bei Eintritt eines Schadens innerhalb von sechs Monaten ist die Beweislast beim Verkäufer. Er muss ggf. Nachweisen, daß der Mangel erst nach dem Gefahrenübergang aufgetreten ist um aus der Pflicht zu kommen. Nach den sechs Monaten muss der Käufer den Beweis bringen (Beweislastumkehr). Bei Gebrauchtwaren kann die Gewährleistung auf 12 Monate reduziert werden. Ein Ausschuss der Gewährleistung ist bei gewerblichen Anbietern ausgeschlossen. Beim Privatverkauf dagegen ist dies möglich.
FAZIT: Bei Kauf von Privat unter Ausschuß der Gewährleistung hast Du keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer.
ERGO: Deine einzige Chance ist, daß der Verkäufer den Mangel kannte und ihn Dir verschwiegen hat. Dann kannst Du Ansprüche gegen ihn geltend machen.
Der hier angesprochene Einbezug der Werkstatt halte ich für einen guten Tipp.
Ich hoffe auch etwas Licht ins Dunkel der Rechtssprechung gegeben zu haben.
Gruß
cpt-taxi
P.S. Bei der Einführung der Schuldrechtsreform wurde in den Medien viel Müll berichtet. Selbst im öffentlich rechtlichen Fernsehen gab es damals ein Bericht in dem Gewährleistung und Garantie gleichgestellt wurden. Was schlichtweg falsch ist. Aufgrund der damaligen massiven Falschinformation herrscht bei diesem Punkt oftmals noch Verwirrung.
heute habe ich endlich nach langem warten das Gutachten bekommen.
Die Ursache für den Motorschaden ist darin begründet, dass die Lagerschalen auf Grund von Klappergeräuschen erneuert wurden. Diese Arbeit war nur eine Notreparatur bzw. eine unsachgemäße Reparatur.
Bei hörbaren Klappergeräuschen des Motors ist bereits ein Schaden vorhanden.
Dieser Schaden ist nur fachmänisch zu beheben indem man den Motor aubaut, zerlegt, die Kurbelwelle an den Zapfen vermisst und entsprechend der Herstellervorgaben bearbeitet. Anschließend gemäß den Reparaturvorschriften nach Messung der Schleifmaße die Lagerschalen erneuert und den Motor wieder zusammenbaut.
Dieser Reparaturgang wurde nicht durchgeführt sondern nur auf „gut Glück“ die Lagerschalen erneuert.
Der jetztige Motorschaden war nur eine Frage der Zeit.
Die erforderlichen Reparaturkosten betragen ca. 6219€
Da der Motorblock und der Zylinderkopf Tauschteile sind, will Audi nach 3 Wochen den kaputten Motor, sonst fallen angeblich noch einmal ca. 2500€ an.
Da ich den alten Motor aber noch zugerne aufheben würde damit im Zweifel ein vom Gericht bestellter Gutachter in anschauen kann, dies aber bis zu einem Jahr gehen kann, habe ich nun schon wieder ein Problem.
Hat hier jemand von Euch auch schon mal diese 3-Wochenfrist gehabt bzw. ein verlängerung bekommen, dass vielleicht die Werkstatt den Motor aufhebt und keine Extrakosten angefallen sind?
Hoffe echt, dass die Werkstatt ohne Probleme den Schaden bezahlt, so dass es nicht vor Gericht kommt und nich noch unnötig in die Länge zieht!
Habe außer der halben Heimfahrt noch nichts von meinem S3 gehabt und bin schon ziemlich frustriert.
Also wenn jemand was zu der 3-Wochenfrist weiß, bzw. hier schon andere (Positive) Erfahrung gemacht hat, lasst es mich bitte wissen.
Viele Grüße von dem traurigsten S3 Besitzer (nicht Fahrer)
Andreas