hab schon mehrere ähnliche Threads gelesen aber noch keine ordentliche Antwort dazu gelesen.
Meine Frage ist, brauch ich beim Umbau von Xenon und der ALWR auf Halogen mit der normalen LWR mehr als den Lichtschalter und die jeweiligen Stellmotoren beim Halogenscheinwerfer?
Lichterkabelbaum sollte ja derselbe sein, ich müsste wahrscheinlich beim Umbau „nur“ das Steuergerät für die ALWR weglassen, wenn ich das richtig verstanden habe?
Bitte keine Belehrung zu „Xenon ist besser“, mir gehts bei dem Umbau um das weglassen der SWRA. Und ja alles TÜV-konform, wenns eingebaut ist und funktioniert.
Die Stellmotoren können bleiben. Für die normale LWR müsstest du vermutlich zusätzliche Leitungen vom manuellen Einstellrad der LWR an die Stellmotoren verlegen, da die ALWR das Signal vom Steuergerät hinten links bekommt. Eine funktionierende ALWR ist ja aber, unabhängig vom jeweiligen Leuchtmittel, mal grundsätzlich keine Verschlechterung. So gesehen sollte diese, sofern überhaupt möglich, eher zuträglich bei einer Abnahme in Verbindung mit LED sein.
Genau da geht’s doch los. Die LEDs von osram und Philips sind nicht für den A3 8L zugelassen. Daher könnte man sich auch die ganze Mühe sparen und einfach von der Benzinfabrik die Xenon auf LED Kits kaufen.
Ich hab die Osram LED nur im Fernlicht und bin damit recht glücklich.
Mit der Benzinfabrik hab ich nur gute Erfahrungen gemacht.
@BlueG6o
Genau wegen solchen Menschen wie dir habe ich bisher Foren vermieden. Halbwahrheiten sind auch Wahrheiten.
Klar sind Osram mittlerweile mit can-bus Zubehör auch zulässig. Wieso muss außerdem immer um Eintragungen und Zulassung bei dem ganzen Zeug gehen.
Ich will etwas bauen und brauche eine technische Antwort wie die von @tim dazu.
Danke nochmal dafür, hatte ich iwie gar nicht bedacht auch einfach die alwr weiter nutzen zu können.
ohjee, was soll ich dazu sagen?! Das hat nichts mit Halbwahrheiten zutun. Die Osram sind genau wie die Philips nicht im 8L zugelassen. Punkt. Kein wenn und kein aber.
Da ich diese Dinger auch beruflich verkaufe habe ich die Zulassungsliste recht häufig vor der Nase. Und wenn du in ner Firma nem Kunden was verkaufst und einbaust haftest du am Ende dafür.
CAN Adapter hin oder her, der Scheinwerfer hat keine Zulassung dafür. WARUM?! Interessiert mich gar nicht, wahrscheinlich weil sich osram aus finanziellen Gründen die Mühe nicht macht den 8L zu testen?!
Aber Fakt ist, es ist zwar technisch ohne Probleme möglich sowohl in einen H7 als auch in einen Xenon Scheinwerfer beim 8L LED nachzurüsten, aber eben illegal. Und kein TÜV wird Dir das eintragen.
Und ich wollte Dir nur den Rat geben wenn Du schon Xenon hast und nur LED willst einfach die oben genannten Umbauten zu machen.
Und wenn du selbst Vorstand/CEO oder sonst was von Osram wärst, wär mir das auch relativ es ist und bleibt eine Halbwahrheit, wenn man keine Ahnung hat und sich nur auf Papiere verlässt, die einem zur Verfügung stehen (:
Immer noch kein Rat um den ich gebeten hatte, da ich einfach nur die technische Frage beantwortet haben wollte. Man muss nicht zu allem seinen Senf geben, nur weil man damit irgendwie zu tun hat und davon ein Papierchen in der Hand hatte.
Lass ihn…
Kommt hier rein ins Forum und pinkelt alle an. Finde seinen Ton ggü den alten Hasen unter aller Sau. Jeder hat das Recht hier was zu schreiben. Wenns ihm nicht passt (ich möchte nur meine Frage beantwortet haben…) - Tschüss…
@BlueG6o Du hast schon sehr viel Hintergrundwissen, danke für Deine Informationen. Weiter so.
Das habe ich genauso „modifiziert“.
Im Abblendlicht werkelt eine legale H7, und in der Kammer des Fernlichtes sitzt nun eine Osram LED.
Ist zwar nicht 100%ig zulässig, gibt aber ein wesentlich besseres Fernlicht (wäre aber auch komisch wenn nicht).
Jetzt kann man mir natürlich vorwerfen, dass mein Fernlicht blendet, aber was ist daran ungewöhnlich ?
Es gibt doch auch diese „retro fit“ leds für oldtimer, diese haben eine wärmere Farbe und fallen auch gar nicht auf. Sind aber deutlich heller als die normalen h1 glimmstängel.