Ich hab ja einen A3 E 4/99. Im Schein ist jetzt die Felgengröße 7Jx17 der S-line und die Reifengröße 205/40 ZR17 nicht eingetragen. Darf ich die trotzdem fahren oder muss was eingetragen werden?
sorry, im Betreff soll es ja natrülich auch die 205er lauten… noch ziemlich früh ist
Ich denke mal das ganze Rad ist dann zu klein und Du mußt sogar Tachangleichung machen.
Diese Größe ist für einen Audi A2 vorgesehen und nicht für einen A3.
Deshalb steht sie auch nicht im Schein. Selbst bei der normalgröße 225,45 17 Zoll musst Du TÜV machen.
PS: Wenn 225,45 17 nicht im Schein steht sorry! Beim Facelift ist es schon der Fall beim Vor-Facelift noch nicht.
Hi,
also Tachoangleichung musst du bei 17" keine machen.
Ansonsten kannst du natürlich nur Räder fahren die auch eingetragen sind.
Wenn nicht musst du sie eintragen lassen!
Hierfür brauchst du dann das Gutachten der Felgen in dem Dein Auto auftauchen sollte.
Falls nicht ist eine Einzelabnahme erforderlich.
Je nach Tüv-Prüfer mehr oder weniger aufwendig bzw. teuer.
Gruß
Alex
Bei der Kombination 205/40 müßte man sich vom Abrollumfang ausrechnen ob der sich stark ändert und ggf. eine Tachoangleichung notwendig macht. Ich würde aber schon deswegen von dieser Kombination abraten, weil dann das Felgenhorn ziemlich deutlich raussteht und beim kleinsten Bordsteinrempler beschädigt wird. Ich habe mir das mal beim A2 S-Line angeschaut und fand das gar nicht gut. Dann lieber gleich 215er oder 225er-Reifen nehmen, die kaum teurer als die 205er-Reifen sind (s. www.reifen-direkt.de ) und von der Flanke her die Felge besser schützen. Eintragen lassen mußt Du ohnehin beide Größen beim TÜV.
Darf ich denn eigentlich die Felge fahren, wenn sie nicht im Schein steht?
Wenn Du die Größe per Einzelabnahme eintragen läßt, darfst Du die Felge sicherlich fahren. Du mußt lediglich vorher bei Audi das Traglastgutachten anfordern und damit dann zum TÜV.