Rücksendung wer zahlt Versandkosten, Ware wie beschrieben

Guten Tag liebe Audi Gemeinde.

folgende Frage habe ich, vielleicht gibts hier ja wen der sich mit sowas auskennt.

Also ich(gewerblich) habe ein Paket verschickt, wurde bei mir im shop gekauft.

Jetzt möchte der Kunde das Gerät zurückgeben, Mängel hat es keine.

Der Warenwert beträgt 65Euro.

In meinen AGB´s steht halt das übliche das der Kunde bis 40Euro oder so die Kosten selöbst zu tragen hat, es ist aber halt so das der Kunde das "Mängellose" Gerät einfach innerhalb der gesetzlichen 14Tage…zurückgeben möchte.

Also wer trägt die Versandkosten wenn es keine Mängel gibt??

Danke schonmal für die Antworten im vorraus.

MfG

Der Jens

Naja wenn drin steht, dass er bis 40 Euro selbst für die Rücksendung aufkommen muss, über 40 Euro dann nicht mehr, erklärt sich das doch von selbst??

Obs ihm jetzt nicht gefällt oder sonstwas spielt doch dann keine Rolle oder seh ich das grad falsch und wenn du schon so nen Shop hast, wäre es vllt sinnvoll sich vorher über solche Sachen klar zu werden und nicht einfach drauf los zuverkaufen :wink:

Du, schreibst Du ja auch Deiner AGB bzw. sollte in Deiner Widerrufsbelehrung stehen. Ist ja schließlich genau im BGB geregelt.

Es gibt die gesetzliche Regelung, die auch bei Dir in den AGBs steht, daß der Kunde bis 40,- Euro die Rücksendekosten selber zu zahlen hat, darüber hinaus übernimmt sie der Verkäufer. Da spielt es keine Rolle ob die Ware einen Mangel hat oder nicht gefällt.

Daaaaankeeeee…

eine Frage noch, hatte neulich mal den Fall das Ware kaputt zurückkam, das Paket wurde vom Verbraucher nicht gut verpackt, leider hatte ich das Geld schon zurückgezahlt.

Wer haftet dann eigentlich wenn das Paket bei der Rücksendung kaputt geht??

LG

das versandunternehmen, soferns auch beim versand passiert ist…

ja und das versandunternehmen sagt wurde schlecht verpackt… :wink: was du sagst so gewesen ist.

ja das meine ich, also wenn der käufer das ganze schlecht verpackt und zurückschickt und es beim versand dann kaputt geht, muss ich dem käufer dann das Geld auch noch zurückschicken oder kann ich mich dagegen irgendwie absichern?

Das läuft dan wohl unter Wertminderung, wa?! und auch das ist ansich gesetzlich geregelt.
Es gibt Unternehmen, die schlagen ne Wertminderung drauf, wenn die Verpackung übermäßig beschädigt oder weg ist.
Das ganze rückwirkend zu machen, schwierig…

Hier ne Ideensammlung von einem Laien:

  • BGB lesen
  • AGBs überarbeiten… und nicht von anderen einfach kopieren
  • Rechtschutz für Selbstständige abschließen
  • Immer Fotos mit Zeitstempel machen von "Rücksendungen", wenn schlecht verpackt
  • Rückerstattung immer erst nach Erhalt & Prüfung der Rücksendung

Nur mal so als Ideen…

Liebe Grüße
Tom

Das mit den AGBs würde ich irgendwo erst Prüfen lassen!
Auf jeden Fall solltest du die Klausel einbauen, dass falls einer deiner AGB Aufführungen seine Wirkung verliert, die anderen ihre Wirkung behalten, denn sonst ist es so, dass wenn ein Punkt nicht durchsetzbar ist, die gesamten AGBs nicht mehr gelten und du für alles haften musst. Da gilt kein Ausschluss etc mehr, von daher würd ich mich da mal beraten lassen!

Gruß

Danke erstmal an alle, nein noch habe ich kein Geld zurücküberwiesen. Ich frage nur weil ich dem Käufer ja auch irgendwas schreiben muss.

ist es rechtens eine solche Formulierung in die Beschreibung aufzunehmen:

Bei diesem Artikel handelt es sich um:

PREISREDUZIERTE WARE MIT 12MONATEN GEWÄHRLEISTUNG

Aktionsware - Austellungsstücke - Sonderpostenware - Restpostenware - B-Ware - Konkursware - Insolvenzware - Geschäftsauflösungen - Serviceware - Retourware - C-Ware - Postenware - usw.

Die Ware wird komplett auf Funktion überprüft, sie erhalten nur einwandfrei funktionierende Ware. Die Ware ist preisreduziert da kleine optische Fehler sowie Lieferung in einem nicht Originalen Karton oder Gebrauchsspuren nicht auszuschliessen sind. Aus hygienischen Gründen sind Hygieneartikel, Geräte zur Verarbeitung von Lebensmitteln, etc. vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Besichtigung der Ware ist jederzeit in unserem Ladenlokal möglich, gerne senden wir ihnen weitere Bilder der Ware.

Ziel ist es das die Leute(Käufer) sich nicht gleich immer denken och da hat die Mikrowelle ne kleine Schramme, schicken wir zurück und ich sitz dann auf den Versandkosten. ich räume ja 12monate Gewährleistung ein, d.h. ich bin verpflichtet den Artikel bei defekt 12monate lang zu reparieren(nacherfüllung).
Aber ist denn das so okay? Also ich möchte KEINE RÜCKGABE MEHR. ICH MACH DIE wARE LIEBER BILLIGER UND WEISE DARAUF HIN DAS Optische Mängel oder Gebrauchsspuren auftreten können,

  1. kann ich so das 14Tägige Rückgaberecht umgehen(mit der Formulierung mit Hygieneartikel, etc)???

  2. Wie ist es wenn ich hinschreibe das alle reduzierten Artikel als defekt verkauft werden?

Ich hab derzeit eben leider fast nur Mikrowellen und damit leider ein paar Leute die, die Ware gerne zurückschicken würden.

Letztes Jahr hatte ich nur B-Ware von Philips, da hat sich nie jemand beschwert…

Achja warscheinlich müsste ich dann die Wiederufsbelehrung dementsprechend ja auch verändern oder? also da so reinschreiben wenn nicht anders in der Beschreibung angegeben(14Tage) ODER???

und die AGB muss ich auch dann ändern, muss ich neuen Stichpunkt machen mit reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlkossen, ODER???

Das Widerrufsrecht kannst Du, zum Glück, nicht einfach umgehen. Der Verbraucher hat einen zwingenden Rechtsanspruch darauf.

Frag einen Anwalt der sich mit so etwas auskennt. Rechtsberatung ist in Deutschland den Rechtsanwälten vorbehalten. Für die Gestaltung der AGB und Widerrufsbelehrung ist das eh das sicherste!

@mokkman: Nennt man auch einfach Salvatorische Klausel :wink:

Salve & Servus

und wenn ich aufgrund der optischen mängel oder gebrauchsspuren als defekt verkaufe dann sieht es doch anders aus oder? wenn ich ausdrücklich als defekt verkaufe kann ich die Rücknahme doch ausschliessen oder? etwa wie bei bastlerfahrzeugen oder Teileträgern.

Wenn du es als defekt verkaufst mag so etwas möglich sein, aber was bringt dir das kein Mensch kauft eine defekte Mikrowelle.

Das was du hier scheinbar veranstaltest ist hochgradig riskant, keine Ahnung von den eigenen AGB's, keine Ahnung von HGB und BGB und dann holst du dir den Rat in einem Auto-Forum!!!

Geh zum Anwalt, dass ist auf lange Sicht günstiger als mit diesem Halbwissen auf die Nase zu fallen!

Japp… sehe ich genauso. Dein Vertrauen ehrt… aber denk mal hier dürften die meisten der falsche Ansprechpartner sein.
Wenn schon Forum… dann in einem, das auch für so Fragen eröffnet wurde.

Oder fragst Du in einem Hackerforum nach, wie man einen Spoiler montiert? :grinsno:

PS. Es gibt ein Unterschied zwischen gewerblich und privat. Privat kannst Du Rücknahme in manchen Bereichen ausschließen… gewerblich bist da noch viel mehr eingeschränkt!!

Du sagst es! Der Name war mir nur gerade nicht präsent, da Jura nicht mein Metier ist als kleiner BWLer hier…

Fakt ist, der TE sollte sich Rat bei einem Anwalt einholen, um größere finanzielle Schäden verhindern zu können.

Gruß

widerrufsrecht kannst du im versandhandel nicht ausschliessen!
und wenn du falsch belehrst, dann hat der kunde sogar mehr als die 14 tage widerrufsrecht.
entscheiden musst du dich ausserdem, ob du ein rueckgaberecht oder ein widerrufsrecht gewaehren magst.

zu all diesem lass dich besser fachlich beraten, scheinbar hast du nichtmal die basics drin.

gruss,
tom