Moin,
hab eine frage über den kilometerpreis.
Mein Audi a3 8l wurde bereits 4 mal versucht zu reparieren beim händler.
jetzt bin ich rechtlich vorgegangen mit meinem anwalt und habe den vollen kaufpreis verlangt hingegen ich das auto wieder zurückgeben.
Der Händler ist wohl damit einverstanden, doch verlangt er auch den kilometerpreis von 20cent.
ich bin 4000km in der zwischenzeit gefahren seit dem kauf…
4000x0,20= 800euro
kaufpreis war 5880
Ist das nicht ein bisschen viel für nur 4000km ???
bitte um rat!
Das kann dir wohl niemand so gut beantworten wie dein Anwalt.
An sich ist es ja in Ordnung, ein Nutzungsentgelt zu zahlen. Ob die Größenordnung ok ist, kann ich nicht einschätzen. Nch meinem Gefühl ist es aber nicht all zu sehr übertrieben. Wie lange hast du ihn denn gefahren?
Hi,
die Links oben sind gut, hab (leider) Kontakt mit dieser Kanzlei da ich selbst grad einen Kaufvertrag rückabwickle.
Dein Anwalt müsste auch Dir gesagt haben das sich die Entschädigung für den Nutzen an dem Fahrzeug gegenüber dem Verkäufer aus erwarteter Laufleistung, zurückgelegter Km und Kaufpreis berechnet.
Gesamt Laufleistung ist bei nem Benziner dieser Fahrzeugklasse sicher mit 200000Km ansetzbar.
Rechne dann also 5880 / 200.000 * 4000km = 117,60€
Was hieße das 5762,40€ nach Rückabwicklung des Kaufvertrages an Dich zurückgezahlt werden müssten.
Im Gegenzug zur Nutzungsentschädigung für das Fahren, gibt es auch die Möglichkeit Kapitalzins für Deine
5880€ zu verlangen, aber das sollte Dein Anwalt erledigen. Wenn `ne Rechtsschutz hast, ruf da lieber nochmal nen anderen an.
Das Thema ist komplex und immer im Einzelfall zu betrachten aber im Grunde nach kann man so rechnen.
Die 20ct sind meiner Meinung nach frei aus dem Raum gegriffen und haben keine gesetzliche Grundlage.
Nach gültiger Rechtssprechung wird bei Rückabwicklungen wie oben gerechnet.
Ich bin kein Jurist, hab aber wie schon gesagt aktuell mit diesem Thema zu tun, da mein Händler der Forderung nach Rückabwicklung nicht nachkam und die Geschichte grad vors Landgericht geht.
Was ist daran "fair" wenn ihm anstatt der gesetzlich geregelten Beträge irgendeine Phantasiesumme angerechnet wird?
Und zwischen scheinbaren 800 und 180€ ist ne Menge Luft.
20 Ct./km Wertverlust sind für ein recht neues Fahrzeug sicherlich angemessen, hier handelt es sich jedoch um einen 10 Jahre alten Gebrauchtwagen, der ganz sicherlich keinen so hohen Wertverlust mehr hat. Nach der Berechnung des Händlers wäre der Wagen jetzt nach nicht einmal 30.000 km gar nichts mehr wert und dem ist sicherlich nicht so.