Reparaturen auf Garantie- Anspruch auf Leihwagen?

Hallo!

Bei meinem Wagen sind einige Reparaturen (Kupplungspedal hängt, Getränkehalter bleibt hängen, Kontrolllampe im FIS funzt net…) fällig. Dies müsste alles auf Garantie laufen. Mit dem Freundlichen in meiner Stadt bin ich nicht zufrieden. Jetzt möchte ich einen Freundlichen ausprobieren, der etwa 30 km weiter weg ist. In der Werkstatt möchte ich jetzt den ganzen Tag nicht verbringen. Der Freundliche bietet nur einen kostenlosen Hol-/ Bringservice in seiner Stadt an. Habe ich jetzt Anspruch auf einen Leihwagen? Es ist ja net mein Problem wenn lauter Teile nicht funktionieren! Oder muss ich selber schauen, wie ich vom Freundlichen wieder heim komme?
Gruß,

Jürgen

PS: Ich hasse Reperaturen, die solange dauern, das man nicht warten kann…!

sei froh hast du nur sowenig probleme. ich habe meine karre (S3) seit 1 woche in der werkstatt. mototrschaden … bekomme einen komplett neuen motor yeah !!

aber zurück zu deiner frage: bei uns in der schweiz ist es so dass du keinen anspruch auf einen ersatzwagen hast bei einer reparatur. anspruch auf einen ersatzwagen hat man nur bei einer panne - nicht bei einer reparatur … ist bei euch in deutschland sicher gleich …

mfg

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Hallo!

Bei meinem Wagen sind einige Reparaturen (Kupplungspedal hängt, Getränkehalter bleibt hängen, Kontrolllampe im FIS funzt net…) fällig. Dies müsste alles auf Garantie laufen. Mit dem Freundlichen in meiner Stadt bin ich nicht zufrieden. Jetzt möchte ich einen Freundlichen ausprobieren, der etwa 30 km weiter weg ist. In der Werkstatt möchte ich jetzt den ganzen Tag nicht verbringen. Der Freundliche bietet nur einen kostenlosen Hol-/ Bringservice in seiner Stadt an. Habe ich jetzt Anspruch auf einen Leihwagen? Es ist ja net mein Problem wenn lauter Teile nicht funktionieren! Oder muss ich selber schauen, wie ich vom Freundlichen wieder heim komme?
Gruß,

Jürgen

PS: Ich hasse Reperaturen, die solange dauern, das man nicht warten kann…!

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Moin…

hast Du Garantie über Audi oder über über eine sonstige Car Garantie für gebrauchte ?
Die meisten Car-Garantien für Gebrauchte haben eine Klausel, in der von Leihwagen leider kein Wort steht. Die AUDI-Original Garantie für Neuwagen beinhaltet einen Leihwagen, schau mal in deine Garantiebdingungen, da steht so was drin.

mfg Olli


Den Wagen hab ich letztes Jahr gebraucht gekauft. Erstzulassung 11/2002, also hab ich noch Original-Garantie.
Da es ja ein Gebrauchtwagen war, hab ich ja parallel noch Gewährleistung. Da aber der Händler, bei dem ich den Wagen kaufte, ca. 1,5 Stunden von mir entfernt ist, lass ich es doch lieber über die Garantie laufen. Somit kann ich mir einen x-belieben Händler aussuchen.
Gruß,

Jürgen

Solange es kein liegenbleiber ist gibt es kein ersatzwagen. So war das bei mir.

Ich hatte auch eine reperatur, hab den wagen bekommen als er 2,5 jahre alt war (kauf von privat zu privat) und direkt nen monat später nen defekten LMM.
Hab kostenlos nen Leihwagen bekommen da Mobilitätsgarantie :vertrag:

  • Dieser Beitrag wurde von steeny am 15.01.2004 bearbeitet

Ich hab beim Kauf mitausgehandelt, immer kostenlos einen Ersatzwagen zu bekommen (also nur Sprit ist selbst zu zahlen, wie üblich).

Generellen Anspruch hast Du keinen, sofern es nicht unter die MobiGarantie fällt.

Hallo zusammen

Bei mir ist es ähnlichlich, Auto Bj. 6.02
gekauft 12.03 hatte ein paar mängel war aber fahrbereit, habe nach termien absprache ohne nachzufragen einen Leihwagen bekommen.

Leider stimmt das nicht ganz, denn AUDI garantiert bei einem Neuwagenkauf nicht, dass man einen Leihwagen bekommt. Das ist abhängig vom Wohlwollen des Händlers bzw. vom eigenen Verhandlungsgeschick. Oder meinst du die Mobilitätsgarantie? Die springt aber nicht bei normalen Werkstattaufenthalten ein - egal ob auf Garantie oder nicht -, sondern erst dann, wenn du mit deinem Wagen liegen geblieben bist bzw. ein Teil so defekt ist, dass man damit demnächst liegen bleiben könnte. In diesem zweiten Fall kommt es aber auch auf den KD-Meister an, ob er das Spiel mitspielt. Denn eigentlich steht in der Mobilitätsgarantie nur etwas von „Liegenbleiben“.

Gruß Christof

Wenn Du nicht liegenbleibst und abgeschleppt werden musst, dann hast Du kein Recht auf einen Leihwagen. Nur dann (nämlich wenn die Mobilitätsgarantie greift) steht Dir einer zu.
Wenn Du ein Auto zur Reparatur in die Werkstatt bringst, hast Du keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Das Hol- und Bringangebot des Händlers ist schon ein Entgegenkommen, dass (leider) nicht selbstverständlich ist.
Also: Karre unterwegs verrecken lassen ->Zack gibt’s einen Leihwagen

Die Wekstatt hat genau 3 Stunden Zeit das Problem aus der Welt zu schaffen!
Wenn Sie das nicht schafft erhälst du einen Leihwagen auf Mobi, sonst nicht!!!
Ich kenne das Problem, mein A3 Bj. 04/2002 war auch schon oft genug bei Freundlichen wegen mehreren Mängeln!!!
Außerdem ist der zugleich mein Arbeitgeber…