Kurze Frage:
Reifen: 185/65 R15 88 T
wofür steht das T ?
…was wenn ich nur… 88Q im Schein stehen hab - darf ich den Reifen dann nicht fahren ?
Kurze Frage:
Reifen: 185/65 R15 88 T
wofür steht das T ?
…was wenn ich nur… 88Q im Schein stehen hab - darf ich den Reifen dann nicht fahren ?
ZR = Reifen über 240km/h
W = Reifen bis 270km/h
V = Reifen bis 240km/h
H= Reifen bis 210 km/h
T = Reifen bis 190 km/h
S = Reifen bis 180km/h
Q = Reifen bis 160km/h
quelle dunlop homepage
moin!
steht für die zugelassene höchstgeschwindigkeit mit dem Reifen
T steht für bis 190km/h
Q nur bis 160km/h
ich frag mich wie du an Q dran kommst…
ich hab ein Angebot bekommen für „T“ Felgen … in meinem Schein steht aber nichts von T - nur „H“ und „Q“ die anderen Maße (breite…) passen. Darf ich die Reifen fahren oder nicht ?
Ähh…1.8er mit Q Reifen? Is ja wohl albern.
Da liegt doch sicher ein Fehler vor.
…das steht doch nur im Schein als Alternative drin - ist ja jetzt auch völlig unwichtig - die frage ist nun darf ich „T“ Reifen fahren - ja oder nein ?
als alternative?? also bei den m+s reifen sprich winter!
t darfst du fahren…muss halt ein klebern im innenraum sein das unur 190 fahjren darfst denn der 1.8l geht ja lt. werk 202…
was passiert denn wenn man anstatt zb vorgegeben 180 200 mit den reifen fährt ?
neulich hab ich nicht dran gedacht und bin 30 km vmax gefahren
Es kann passieren das sich der Reifen durch die hohen Belastungen (Hitze, Walken) beginnt an aufzulösen, sprich er platzt. Die Betonung liegt auf „kann“.
Gruß
Raoul
Im Fahrzeugschein sind die Geschwindigkeitsindizes als MINIMUM angegeben…! Sprich es mus mindestens ein Q-Reifen sein (bis 160 km/h). Der Gesetzgeber verlangt dann aber einen Aufkleber im Sichtbereich des Fahrer, der ihn an die geringere V-Max erinnert.
Ein höherer Index ist natürlich fahrbar…und auch ratsam…! Wenn man nämlich zu oft zu viel über der V-Max des Reifens liegt, dann kann dieser, wie Raoul schon sagte, erheblichen Schaden nehmen. Also muss man sich entweder zusammenreißen oder eben bissl mehr Geld ausgeben für „schnellere“ Reifen.
@ Mozart: danke für die kompetente Antwort
:daumen:
schaut mal:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7935215160&fromMakeTrack=true
…Schnäppchen - oder nicht ?
:grins:
Mächtiges Schnäppchen…!!!
Dann mal gute Fahrt im Winter mit den Pneus…!
…hat mich sehr gewundert, dass ich der einzige Bieter war - (zum Glück g) naja - jetzt kommen noch 30-40,- Versand dazu… - wie regelt ihr das eig. immer wenn ihr etwas ersteigert habt - meldet ihr euch selbst oder wartet ihr auf die erste Mail vom Verkäufer ? ( hat sich noch nicht gemeldet…)
THX !!!
Blackmail
da du ja viel wert auf die ware legst, würd ich mich als kunde direkt melden, von wegen du hast die ware ersteigert, bittest um die bankverbindungsdaten und hoffst auf reibungslosen ablauf etc…!
Eben auf SAT1 haben die von genau unserem Thema berichtet…!!!
Wie weit kann man Winterreifen ausreizen…:
Es war ein H-Reifen bis 210…den haben die von der Temperatur her gemessen…
bei 220 gings noch…230 verformte er sich schon bissl…240 hatte er dann den Laufflächenabriss und nen Platzer…!!!
Laufzeit jeweils 30 min.!!! Also wer da ständig über den Index fährt…riskiert sein Leben…und das nicht nur bei den Runderneuerten sondern auch bei Markenreifen.
Was aber viel interesanter war:
Überschreitung der V-Max-Indizes kostet richtig Geld…eine Fahrerin fuhr 153 anstatt der zugelassenen Reifen-Geschwindigkeit von 140…und durfte 25 Euronen zahlen…!
Ein Zafira-Fahrer hatte kein V-Max-Schild lesbar angebracht…5 Euro zahlen…!
Also…nicht nur alles Gelaber…sondern wie schon gesagt…gesetzwidrig…!
Muss man denn auch ein Klebeschildchen wegen dem Vmax anbringen, wenn man eine Geschwindigkeitswarnung ins FIS programmiert, wenn man die Vmax überschreitet???
Ist ja in diesem Sinne besser, weil man ja auch akkustisch und optisch daran erinnert wird, aber ob das den Polizisten reicht, weiß ich eben nicht.
Gruß René
Auslegungssache…
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist
siehe auch §36 StVZO:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php
Gruß Mackie
Nein, reicht nicht, denn die kann man ja wieder umprogrammieren…den Sticker nicht
für was gibts eigentlich KEIN Gesetz???
Hallo!!
Hab bei mir „V“-Reifen drauf. Muß ich da auch nen Aufkleber haben?? Hab damals beim Reifenkauf so einen Aufkleber nicht bekommen… im Schein ist ein VMax von 211 angegeben und für u.a. diese Reifengröße die ich habe auch „V“.
Ich versteh das alles nicht…
Gruß
Marco