Reflektore gut am A3 anbringen!

Servus.



Habe mir die Weißen Rücklichter gekauft,

muß jetzt leider die hässlichen Reflektoren

anbringen. Ich will sie aber nicht an der Heckschürze anschrauben. Mit was kann man die kleben,das sie auch bei Bedarf wieder abgehen.



Danke für die Tips im vorraus!!!

Quote:


On 2002-11-29 19:54, ruffneck101 wrote:

… die hässlichen Reflektoren

anbringen. Ich will sie aber nicht an der Heckschürze anschrauben. Mit was kann man die kleben,das sie auch bei Bedarf wieder abgehen. …






Hallo,



nimm beidseitig haftende Klebepads z. B. von Pritt oder Tesa-Powerstrips. Die halten bombig und lassen sich doch wieder lösen. Ich habe damit im Bad einen großen Spiegel direkt auf die Fliesen geklebt und der ist von selbst noch nicht wieder runtergekommen.

Du muß nur für eine gut gereinigte Klebefläche sorgen.



Viele Grüße - Udo


Ja genau mit Powerstrips geht glaub am besten.

(Wobei wenn die Dinger dir nicht gefallen-lass sie weg, und nur bei Bedarf (wenn die Grünen dich anhalten) drannmachen.Fahr seit 2,5 Jahren Ohne und nicht mal die Grauen wollten sie dransehen-aber auf eigene gefahr, denn das mit dem Versicherunbgsschutz ist etwas ungeklärt)


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On 2002-12-02 14:27, carfreak wrote:

… aber auf eigene gefahr, denn das mit dem Versicherunbgsschutz ist etwas ungeklärt)






Hallo,



ne, das ist ganz und eindeutig geklärt.

Wenn jemand auf das unbeleuchte Fahrzeug auffährt, sind Halter und Fahrer des Wagens mit haftbar. Und die Versicherung braucht wegen erloschener Betriebserlaubnis nichts oder nur einen Teil des Schadens zu übernehmen wenn das Fahrzeug mit den Refektoren früher erkannt worden wäre.



Viele Grüße - Udo


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On 2002-12-02 15:12, OBUR wrote:

Quote:


On 2002-12-02 14:27, carfreak wrote:

… aber auf eigene gefahr, denn das mit dem Versicherunbgsschutz ist etwas ungeklärt)





Hallo,



ne, das ist ganz und eindeutig geklärt.

Wenn jemand auf das unbeleuchte Fahrzeug auffährt, sind Halter und Fahrer des Wagens mit haftbar. Und die Versicherung braucht wegen erloschener Betriebserlaubnis nichts oder nur einen Teil des Schadens zu übernehmen wenn das Fahrzeug mit den Refektoren früher erkannt worden wäre.



Viele Grüße - Udo








Jepp und das ist nicht ungefährlich. Ich wär mal fast mit etwa 70 auf nen stehenden LKW-Anhänger "getroffen", weil er keine weiß-rote Warntafel hatte.



War ein nettes Ausweichmanöver und ein guter Schock…


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Hallo,



ne, das ist ganz und eindeutig geklärt.

Wenn jemand auf das unbeleuchte Fahrzeug auffährt, sind Halter und Fahrer des Wagens mit haftbar. Und die Versicherung braucht wegen erloschener Betriebserlaubnis nichts oder nur einen Teil des Schadens zu übernehmen wenn das Fahrzeug mit den Refektoren früher erkannt worden wäre.



Viele Grüße - Udo






Hi

also hat man nichts zu befürchten, wenn man ständig (Tag und Nacht) mit licht rumfährt?



MfG Ede


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On 2002-12-03 18:53, cOke wrote:

also hat man nichts zu befürchten, wenn man ständig (Tag und Nacht) mit licht rumfährt?



MfG Ede






Wie kommste denn darauf ???



Was hat das fahren mit Licht mit dem unbeleuchtetem Abstellen eines Autos zu tun.



Oder schaltest Du das Licht nie aus wenn Du den Wagen irgendwo parkst??



Viele Grüße - Udo