Rechtstreit Auto waschen dürfen

Hi!

Mein Arschloch-Nachbar will mich anzeigen, weil ich im Winter mal das Salz vom Auto gewaschen hab.
Damit ich nacher nicht den ganzen Hof voll Eis haben wollte, hab ich das auf der Straße gemacht.
War nur reines Regenwasser, ohne Schaum oder solche Sachen (hat den vorteil, dass ich nicht abledern muss :o) ).

Frage: Wie ist denn da die Rechtssituation??

Kann der Dich eigentlich nach so langer Zeit noch anzeigen ? Sieht doch eher nach ner Racheaktion aus ?

Matse

Der will dich ein halbes Jahr später anzeigen weil du dein Auto mit Regenwasser abgewaschen hast ?

:pillepalle:

Damit kommt der niemals durch… aber ich versteh auch nich inwiefern du ihm damit Schaden zugefügt hast oO

Welches Recht? Wenn er Dich anzeigt, dann sagst Du „Nö, hab ich nicht“ - soll er das Gegenteil beweisen.

:regeln:

geht nicht um schaden den der nachbar sondern die im allgemeinen die gemeinde erlitten hat, waschen auf der strasse und auch auf privatgrundstücken ist ohne ölabscheider etc. meist verboten… aber check mal die rechtslage in deiner gemeinde und irgendwo gabs hier auch nen thread wo wir das schon mal durchgekaut haben also suchfunktion ansonsten kannste ja mal ne pfütze im winter direkt vor seine haustür machen…
:freak:

geschadet hatts ihm nicht, aber der ist auf streit aus, weil er auf öffentlichem grundstück seinen garten gebaut hat und mein daddy kommt mit dem auto nichtmehr richtig aus der garage => er musste es wieder abreißen.
der sucht jetzt nach jeder kleinigkeit…
er hat anscheinend ein bild von mir gemacht (darf er das überhaupt???)

ihr habt ja nachbarn,tzzz
also das Bild wird falls es vor Gericht geht als Beweis mittel zugelassen sein, jedoch wird dann auf dem Bild kein reinigungsmittel o.ä. zu sehen sein, da du ja keins benutzt hast!!
Es handelt sich um Regenwasser!!
Das Verfahren wird dann wahrscheinlich nach kurzer Zeit wieder eingestellt werden, und jeder hat seine Kosten zu Tragen, Anwalt u.s.w.

  • Dieser Beitrag wurde von WalsumerA3 am 04.08.2005 bearbeitet

Ich glaub, man darf den Wagen nicht Waschen weil man damit die Öl- und Teerrückstände vom Auto runter waschen würde… oder ?


die einzig richtige Auskunft kann dir nur das Ordnungsamt deines Wohnortes geben, da die Regeln für privates Autowaschen in einer sogenannten „Ortssatzung“ aufgestellt sind.

Gruß Mackie

unser foto-prof meinte, beweisfotos an sich gäbe es wegen der leichten manipulierbarkeit (auch bei chemischen fotos!) nicht mehr. aber er ist halt „nur“ ein foto-prof und kein jura-prof… für seine private bildergalerie darf er afaik fotos machen, wie er lustig ist, also auch dich beim autowaschen.

mal was ganz anderes: du hast das auf der straße gemacht, damit dein hof nicht vereist. ähm… was hindert die straße daran zu vereisen und warum ist das nicht sogar noch viel schlimmer?

moin

das würde mich sehr interessieren. ich bin der meinung man darf nicht einfach wie man lustig ist von jedem bilder machen.

beim dom,fußball,massenveranstaltung denke ich ist es noch ein anderes thema.

aber darf man einfach so nen foto von jedem machen der an einem vorbei läuft ?

Also ich denke ma das mit dem Abwaschen auf der Straße ist ok (mit Regenwasser), vereisen sollte da nix, da er ja das Salz abwaschen tut sollte das Wasser nicht soo schnell gefrieren, hinzu kommt noch das Salz das eh im Winter schon auf der Straße ist…

Was ich aber nicht ganz verstehe: ich fahre mit meinem Auto auch bei Regen -> das ganze Öl (wo soll das nochma genau sein, seh grad keins am Auto bzw. darunter) wird vom Auto abgewaschen. Darf man jetzt bei Regen nicht mehr Auto fahren wegen dem Öl, das durch das Regenwasser von meinem Auto abgespült wird (gleiches gilt für Teer)? Hab ich noch nie verstanden…
An den Reinigunsmitteln kann es nicht liegen, die werden von jeder Hausfrau in den Abfluß gekippt nachm Putzen…und wenn ich mit Geschirrspülmittel wasche kann auch nix passiren, is ja net giftig, sonst würde man ja sein Geschirr nicht mit waschen :confused:

Zusatz:
Also am Öl solls ma net liegen, am Teer auch nicht, aber hab grad kurz Rücksprache mit meinem Schwager gehalten, der meinte das leigt wohl daran ob in der Gemeinde Mischkanäle oder Trennkanäle verlegt sind, denn dann läuft halt alles Abwasser zusammen weg oder halt getrennt. Bei getrennt würde das das Regenwasser direkt in flüsse laufen und das Abflusswasser ausm Haus in die Kläranlage. Bei Mischkanälen is es egal. Auto darf man dann auch nimmer waschen wo die Trennkanäle sind (London schon weig!), denn das Seifenwasser würde in die Flüsse gehen.

Werd nochma genauer nachfragen, hab grad wenig Zeit -> Bier und Schwenker wartet :stuck_out_tongue:

Ciao,
Thomas

Hey Jungs,

das Thema wurde schon diskutiert!!

http://www.a3-freunde.de/forum/thread.php?id=52050&tmp=46156:freak:

Hätte man da nicht anknüpfen können!

R.p.


zur straße: das hab ich da gemacht weil die straße nach meiner garage nach 7 metern in ne wiese mündet, da fährt keiner mehr drüber

[quote]
unser foto-prof meinte, beweisfotos an sich gäbe es wegen der leichten manipulierbarkeit (auch bei chemischen fotos!) nicht mehr. aber er ist halt „nur“ ein foto-prof und kein jura-prof… für seine private bildergalerie darf er afaik fotos machen, wie er lustig ist, also auch dich beim autowaschen.

mal was ganz anderes: du hast das auf der straße gemacht, damit dein hof nicht vereist. ähm… was hindert die straße daran zu vereisen und warum ist das nicht sogar noch viel schlimmer?

[/quote]

ah, ok :wink:

Chellas,

jetzt hat der Rentner die Story wieder rausgekramt und nervt schonwieder mit Anzeige…

  • Wie stehts denn eigentlich mit Verjährung?
  • Wo kann ich mich informieren ob das erlaubt ist oder nicht? Gibts da was im BGB?
  • Wie könnt ich mich sonst noch wehren?

Thx!

Verjährt ist eine Sache meines Wissens nach einem Jahr, du bist also noch gut drin.
Wie gesagt, ob Waschen erlaubt ist oder nicht steht irgendwo in den Regeln deines Wohnortes.
Evtl. findest du das auf der Internetseite falls vorhanden.
Ansonsten ruf einfach das Ordnungsamt an (Telefonbuch) und frage die.
Damit weißt du dann bescheid.
Dabei kannst du natürlich auch gleich erfragen was die mögliche Strafe bei Zuwiderhandlung ist.

Ob du beim Waschen auf der Straße Waschmittel benutzt oder nicht ist m.E. unwesentlich, da wie schon geschrieben ölhaltige Rückstände abgewaschen werden könnten (ja ich weiß, werden sie durch Regen auch. Aber wir leben in einem Rechtsstaat, da geht es nicht immer nach Logik :kotz:) was die Umwelt verschmutzen würde.

Und je nach Strafe würde ich mir überlegen eine Selbstanzeige zu machen. Das spart die den Anwalt und du kannst den Nachbarn richtig Ärgern weil er dann nichts mehr in der Hand hat. :smiley:

Geh zur Polizei schilder denen das Dein Nachbar dich heimlich fotografiert und Dir irgendetwas anhängen will. Darf er ohne Deine Einwilligung nicht.
Wenn Die Polizei dann mal vor seiner Tür steht verlieren viele die Lust drauf…
Wenn nicht kannste Ihm ja mal in einem 4 Augen Gespräch paar deutliche Worte sagen…
Zur Not einfach ignorieren ist meißt das beste.


Autowaschen kann je nach Sachlage richtig teuer werden daher würde ich davon absehen.
Bei uns isses zum Glück noch erlaubt.

Solltest du tatsächlich „illegal“ dein Auto gewaschen haben (und das Waschen auf der Strasse ist da zumindest ein hartes Indiz ;)), stellt dies mit großer Wahrscheinlichkeit eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese werden idR mit einem Bußgeld geahndet.

Ordnungswidrigkeiten verjähren laut §31 Abs. 2 Nr. 4 OwiG nach sechs Monaten. Verkehrsordnungswidrigkeiten weichen davon bekanntermaßen ab (die bekannte und beliebte dreimonatige Frist), ich vermute aber dass Autowaschen nicht unter die StVO fällt und daher die regulären sechs Monate greifen.

Kannst dich daher aus meiner Sicht beruhigt anzeigen lassen. Aber IANAL :slight_smile:

+ Dieser Beitrag wurde von bse99 am 05.07.2006 bearbeitet