Rechtslage wenn Werkstatt was kaputt macht

Moin Leute,
Ich soll mal was für meinem Vater in Erfahrung bringen.
Und zwar hat er bei seinem Passat die Bremsflüssigkeit in einer Vertragswerkstatt wechseln lassen. Dabei ist der Werkstatt irgendwie der Bremsflüssigeitsbehälter kaputt gegangen. Die haben diesen Ausgetauscht, und den wechsel bei meinem Vater auf die Rechnung geschrieben. Jetzt wollte ich fragen ob er das Zahlen muss, da die Werkstatt ja Schuld dran ist, oder sehe ich das falsch?

Hat dein Vater eine Kopie des Werstattauftrags bei Fahrzeugabgabe bekommen? Wenn ja, was stand drauf? Wenn nur Bremflüssigkeit erneuern drauf stand, würde ich mal mit dem Händler ein ernstes Wörtchen plaudern. Über welche Kosten reden wir eigentlich?

Er hat leider keine Kopie des Werkstattauftrags. Aber er hat nur einen Bremsflüssigkeitswechsel in Auftrag gegeben. Wir sprechen hier über Kosten von 33 Euro, wobei ich fast überlege ob sich da der Aufwand lohnt. Immerhin hat er ja jetzt einen nagelneuen Behälter.

Bei dieser Summe würde ich wirtschatflich gesehen, nicht weiter vorgehen.

Ich glaube bei 33 Euro ist ein Rechtsstreit eher unsinnig. Eventuell vielleicht noch eine KFZ-Schiedsstelle in eurer Umgebung aufsuchen, ansonsten würde ich mal etwas "freundlicher" Nachfragen was mit diesem Posten in der Rechnung gemeint ist. Den Werkstattauftrag sollte eine ordentliche Werkstatt ja auch noch in den Akten haben, auch wenn dein Vater keine Kopie hat. Wie gesagt erst noch einmal selbst versuchen das zu klären, dann vielleicht die Schiedsstelle bemühen und ansonsten eher zahlen und Werkstatt wechseln, als sich da auf einen Monate dauernden Stress einzulassen.

Ja so hab ich mir das auch gedacht. Werde ihm das auch so weitergeben. Danke für die Hilfe!
Gruß
Walter

Manchmal macht sich der Eindruck breit, Werkstätten "verkaufen" auf Teufel komm raus Ersatzteile. Wie auch immer: 33 Euro sind keinen Streit wert aber ein Gespräch schon. Nicht wortlos hinnehmen und am besten die Werkstatt wechseln. Bei Mehraufwand MUSS der Händler den Kunden informieren.
Schwache Leistung des Händlers.