Ist Interessant: http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/chip_tuning_02.php3
Gruß sport-quattro
Deckt sich mit dem, was ich bisher darüber gelesen habe (z.B. auf http://www.strafzettel.de/). Das Schlimmste, was einem bei nicht eingetragenem Chiptuning passieren kann, sind 3 Punkte. Unangenehm genug. Aber Verlust der Versicherung kann man wohl ausschliessen.
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Ich verstehe das so, dass durch Chiptuning IMMER von einer Verschlechterung der Geräusche bzw. der Abgase ausgegangen wird…???
Das wäre doch reichlich unfair…einige Leistungschips verbessern doch sogar die Abgase ein wenig…
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das würde ich nicht daruf ankommen lassen. das beispiel vom ersten post ist ja wohl der seltensde fall. wer zahlt heutzutage 1000 euro oder mehr für 12 ps, geschweige denn erbastelt sich diese?
ich kann niemanden empfehlen, mit uneingetragen sachen rumzufahren!
gruß kiki
Also, wenn ich das richtig gelesen habe, dann erlischt zwar die Betriebserlaubnis (Sprich 50 € + 3 Punkte - bei Ersttätern 10€) aber nicht der Versicherungschutz - Weil mit dem Umbau ja keine Gefährdung anderer zu rechnen ist. D.h. eine Veränderte Luftfilteranlage sprich - unten aufgesägter Luftfilterkasten o. Grüne Neonröhren unterm Wagen können im Schadensfall meine Versicherung voll Haftbar machen ? Nur wenn ich was am Fahrwerk, Reifen Bremsen, scharfe Spoiler, Rambügel etc. mache dann bin ich selber Haftbar. Aber wahrscheinlich ist das wieder Auslegungssache…