Ein Freund von mir hat sich einen A3 zugelegt von einer Privatperson. Der Wagen hatte mal nen Wasserschaden, dieser soll aber behoben sein.
der Wagen wurde nun gekauft und bekommt nun elektronische Mängel wie z.B. Kontrolllampen leuchten und zeigen mängel an (er wurde schon ausgelesen)
im Vertrag steht:
Wasserschaden keine Garantie, Gekauft wie gesehen mit allen Mängel
nun hat er aber in keiner weise von diesen aufkommenden Mängel gesprochen (Elektroschaden)
der Wagen wurde in die gleiche Werkstatt gebracht, wo der Verkäufer ihn immer hingebracht hat und dort wurde meinem Freund erklärt das sie dem Verkäufer schon auf einige Mängel hingewiesen haben, die er aber bei dem Kauf verschwiegen hat
wie soll er nun damit umgehen, sollte er eine Frist setzen für die Mängelbeseitigung bzw. hat er das Recht dazu
Wie gesagt, verkauf von privat zu privat am Samstag den 21.03, Mängel aufgefallen am 22.03…
Naja ist immer so ne sache . wenn drin steht ohne garantie und wasserschaden deshalb ohne garantie kannst da nicht viel machen. du kannst es versuchen mit dem käufer zu sprechen aber ich denke nicht das du da viel erfolg haben wirst. er wird schon wissen warum er reingeschrieben hat ohen garantie und wasserschaden.
da es ein privat verkauf ist , muss er keine garantie oder gewährleistung auf den wagen geben, auch wenn er tatsachen verschwiegen hat, da vorallem auch im kaufvertrag gekauft wie gesehen steht. wenn dein kumpel jedoch im rechtschutz ist soll er zum anwalt gehen ihm die story erzählen, der soll entweder die kosten für die reperatur einklagen oder er verkäufer soll den wagen zurück nehmen und das geld wieder zurück zahlen natürlich alles immer mit einer frist setzen
edit: wobei die aktion mit dem anwalt eigentlich nur zur einschüchterung dient , weil er aufgrund der klausel mit dem gekauft wie gesehen , nicht viel machen kann. hätte den wagen ja probefahren können etc etc etc
Garantie ist vertraglich und kann unter Privatpersonen ausgeschlossen werden Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben!
wenn ihr euch über die Mängel unterhalten habt er aber nix über elektronik probleme gesagt hat sondern nur den Wasserschaden erwähnt hat der auch noch behoben würde, könnte eventuell sogar noch eine Anzeige wegen Betrug gemacht werden…
Der Verkäufer hat wissentlich Mängel am Auto verschwiegen. Daher ist es eine arglistige Täuschung. Zumal es ja dahingehend eine klare Aussage von der Werkstatt gibt.
Was wollt Ihr denn machen…Wagen zurück, Kaufpreis mindern?
Ich würde mit dem Verkäufer reden und ggf. einen Anwalt einschalten.
Btw: Der Satz "Gekauft wie gesehen" ist nicht mehr ein Freispruch aller Gewährleistungen…
Gewährleistungsausschluß ist bei Privatkauf zulässig! Der Verkäufer kann sich nicht auf einen Ausschluss der Gewährleistung berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hätten. Aber der Verkäufer hat ja auf etwaige Mängel hingewiesen.
Das Elektronikproblem kann somit auch auf den Wasserschaden zurückzuführen sein. Vielleicht ist die Karre ja komplett abgesoffen und hat dadurch zu Kontaktproblemen ausgelöst.
Ich denke das du ziemlich schlechte Karten hast dagegen etwas zu unternehmen.
Ist allerdings meine persönliche Meinung. Wenn du Rechtsschutzversichert bist lass es drauf ankommen und frag einen Anwalt.
ja kann ausgeschlossen werden! ist aber trotzdem gesetzlich vorgeschrieben (muss explizit ausgeschlossen werden)
Ich denke die Karten stehen gut! Aber dazu müsste man den ganzen Sachverhalt und den Vertrag kennen.
So der Wagen steht nun ertsmal in einer Werkstatt die nur für Audi zuständig sind.
Eine kurze weiter Fragen haben wir noch, da der Wagen letzten Samstag gekauft worden ist und er bis dato nur in Werkstätten stand. Haben wir Ihn noch nicht umgemeldet, sollten wir das noch tun oder warten wir ab was die Werkstatt sagt???
Was sagt denn der Verkäufer und der Anwalt?
Vorher würde ich gar nix an dem Wagen machen!
Wenn der Wasserschaden behoben ist gibts ja auch keine Elektronikprobs mehr.