Rechtsfrage: Reparatur nicht erfolgreich

Hallo Leute,
ich vor kurzer Zeit in meiner Werkstatt (frei), weil meine Klima nicht mehr kühlte. Weil mein Mechaniker scheinbar wenig Zeit hatte, hatte er nur kurz geschaut und die Klima wieder aufgefüllt. Natürlich, wie ich es mir fast dachte, war die Klima nach kurzer Zeit wieder leer und kühlte nicht mehr.

Wie ist hier eigentlich Rechtslage? Ich hatte mal was gehört, dass wenn der "Schaden" nicht behoben wird, ich die Folgekosten nicht tragen muss. Stimmt das?

das stimmt so nicht. Du kannst jetzt nochmal hin zur Nachbesserung…

Wenn der Mechaniker gesagt hat: "ich füll die mal nochmal auf und dann sehen wir weiter", dann is er fein raus. Dann hat er jetz nämlich nochmal 3 Chancen…

Nun ja, mag generell so sein, aber ich komme aus der Kälte-Branche, und wenn bekannt ist das die Anlage undicht ist, und sie wird ohne ausdrücklichen Wunsch des Betreibers (in diesem Fall der Fahrzeughalter) nur wieder aufgefüllt, dann verstößt die Werkstatt gegen etliche Vorschriften, und das wird die KFZ Branche genauso betreffen wie uns "normale" Kälte-Branche!! Von daher darf er, mit dem Wissen das sie undicht ist, nicht einfach nur wieder auffüllen!!

ich weiß ja nicht ob sie undicht ist, er meinte nur, das Gerät hatte ausgespuckt, dass sie dicht sei und die Anlage wohl leer war. Dann frag ich mich aber, wenn sie wirklich leer war, wie konnte das Prüfgerät dann melden, die Anlage sei dicht?

Eben, KFZ Klimaanlagen sind zwar nicht 100% diffusionsdicht, aber wenn sie komplett leer war ist sie definitiv nicht dicht, vorallem sollte sie schon wieder leer sein.
Und sollte die Kältemittelfüllung noch drauf sein, dann liegt dein Problem wo anders.
Auf jeden Fall würde ich mich von der Werkstatt nicht mit irgendwelchen Ausreden abspeisen lassen!!