Hallo Forum,
vielleicht kennt sich einer von euch rechtlich mit meinem „Problem“ aus. Folgendes:
Meine Freundin und ich gehen seit Jahren zum Eishockey und haben beide eine Dauerkarte. Auch für die kommende Saison 2005/06 haben wir beide uns eine gekauft. Soweit so gut.
Der Dauerkartenverkauf war bereits im März 2005 und meine Freundin hat sich als Schülerin (Berufsschule) eine ermäßigte Karte gekauft, natürlich unter Vorlage ihres Schülerausweises. Die Eishockeysaison beginnt jetzt im September 2005 und zu diesem Zeitpunkt ist meine Freundin keine Schülerin mehr.
Da in unserem Stadion ein neuer Sicherheitsdienst eingestellt wurde, bin ich gestern in die Geschäftsstelle gefahren, um mir eine Art Bestätigung für meine Freundin zu holen, damit diese am Eingang keinerlei Probleme mit ihrer ermäßigten Dauerkarte bekommt (da sie jetzt ja keine Schülerin mehr ist). Tja, und dann mußte ich 60 Euro draufzahlen, damit die Dauerkarte ihre Gültigkeit behält.
Und genau darüber ist meine Freundin jetzt nicht begeistert. Zu dem Zeitpunkt, als der Verein unser bzw. ihr Geld wollte war sie schließlich noch in der Ausbildung und jetzt heißt es auf Seiten der Geschäftsführung, daß der Stichtag der 01.08.05 ist, heißt die ermäßigte Dauerkarte zählt nur, wenn man nach dem 01.08. einen gültigen Ausweis vorlegen kann.
Bei der Abholung der Dauerkarte bzw. im Schreiben an die Dauerkarten-Besitzer war von diesem Stichtag aber nirgendwo (!) die Rede, dieser Tag ist gestern zum ersten Mal aufgetaucht.
Naja, und jetzt würde mich mal interessieren wer in diesem Fall im Recht ist. Die GmbH, die auf einmal mehr Geld will oder meine Freundin, die zum Zeitpunkt des Kaufes nunmahl noch in der Berufsschule war.
Ich hoffe ihr konntet mir folgen.