Rechtsanwaltkosten, wer trägt diese?

Hallo folgender Sachverhalt:

meine Freundin hat einer Cateringfirma ein Brief geschrieben in dem sie Schadenersatz für späte Lieferung fordert.

Nun kam eine Antwort vom Anwalt des Caterers er wird nichts bezahlen und meine Freundin soll nun noch seine Anwaltskosten tragen, in meinen Augen ist das so nicht richtig, sehe ich das falsch?

mfg

John

rechtsberatung -> anwalt…

gruss,
tom

Wer hat den Anwalt denn beauftragt?? Doch nicht deine Freundin…

Wenn es allerdings zu einem Prozess kommen sollte, dann kann es sein, dass deine Freundin abhängig vom Ausgang der Verhandlung Anwaltskosten anteilig oder komplett übernehmen muss.
Aber vorher doch wohl kaum.

Aber wie Tom schon geschrieben hat, Re3chtsberatung umgehend und dann ggf. Anwalt.

Wie gesagt meine Freundin hat nur einen Brief geschrieben dass sie eine Schadenersatzforderung geltend macht und daraufhin kam vom Anwalt der gegenseite ein Anwaltschreiben für das Sie auch noch bezahlen soll.

Problematik ist weder Sie noch ich haben eine Privatrechtschutzvers. dementsprechend kostet hier die Beratung auch gleich wieder geld:-(

Hi John,

im Grunde geht es um einen Vertrag, den Deine Freundin mit der Cateringfirma hat.
Wenn die Leistung nicht zufriedenstellend war, muss man abklären was Bestandteil des Vertrages war. (Pünktliche Lieferung, Essen kalt.)
Ferner was für ein Schaden ist entstanden um Schadensersatz zu verlangen?
Also wenn Leistungen nicht ganz und nur in Teilen erbracht wurden besteht die Nachbesserungspflicht. KOstenerstattung etc.

Sie muss für den Anwalt nicht aufkommen, da Sie mit der Cateringfirma in Kontakt getreten ist nicht mit dem Anwalt.
So bleibt der Anwalt auf seinen imaginären Kosten sitzen.

Ob das für den Ruf einer Cateringfirma gut ist, gleich Artillerie aufzufahren?
Es gibt genug Zeugen, daß der Caterer zu spät kam nehme ich an.

Also sucht Euch einen eigenen Anwalt und ingnoriert den Brief des anderen Anwalts.

Mehr als Säbelrasseln ist das nicht.
Das ist ja schon fast beleidigend so eine Unverblümtheit.