zum Fall, ich habe am Dienstag einen Audi TT Werksdienstwgen bei meinem Freundlichen gekauft. Soweit so gut, ich habe dann am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag morgen auf der AUDI Homepage nochmal ein paar Details zum Auto angeschaut. Heute wollte ich nochmal was nachsehen da war er aber nicht mehr da. Da habe ich natürlich gedacht das mein Händler den Wagen geordert hat, gegen 17.00 Uhr hat er mich dann angerufen und mir mitgeteilt das der Wagen weg ist und wir uns mal unterhalten müssen was wir denn jetzt machen.
Ich bin natürlich stocksauer und weiss jetzt nicht so ganz was ich machen soll wenn ich Montag beim Freundlichen reinschaue.
Könnt Ihr mir vielleicht sagen wie die Rechtliche Situation ist da ich ja nen unterschriebenen Vertrag für das Auto habe!!!
aber ihr hattet ja einein schriftlichen Vertrag (nehme ich mal an).
Dann hat der Verkäufer Vertragsbruch begannen da er ja an dir den Wagen verkauft hat. Also ich würde Morgen mal zum Verkäufer gehen und ihn auf die Sache ansprechen und fragen, wieso er ihn einfach verkauft. Aber rein Theoretisch hast du nun das Recht auf einen Gleichvertigen Wagen, oder besser und das zu dem genannten Verkaufspreises. Falls er darauf nicht eingeht, besuche deinen Anwalt und lass ihn mal ein nettes schreiben aufsetzten.
Er hat ihn ja nicht einfach verkauft. Beim Kauf von Werksdienstwagen hat jeder Audi-Händler Zugriff auf einen Daten-Pool und verkauft das Auto daraus. Dann wird dies vom jeweiligen Standort (das kann ein beliebiges VW- oder Audi-Werk sein, das Werksdienstwagen disponiert) zum Händler angeliefert, wie es mit bestellten Neuwagen auch passiert.
Entweder ist es zu einem Fehler gekommen, oder der Verkäufer hat es einfach verpennt den sofort zu ordern und in der Zwischenzeit von Vertragsunterzeichnung bis zu seinem Bemühen den zu ordern war ein anderer Händler eben schneller.
Dies wird wohl im Gespräch zu klären sein und ist letztendlich eine Frage wie ehrlich der Verkäufer selbst ist. Aber er ist wohl schon verpflichtet, Dir ein vergleichbares Modell zu beschaffen. Sollte ihm das nicht gelingen, darf es auch gern ein besseres sein und das AH muss für den Fehler halt drauflegen.
Mit der Einstellung kannst Du also schon mal getrost in das Gespräch reingehen.
Gruß,
Michael
P.S. Und wenn es dann noch ein TT geworden ist, dann ab damit in die TT-Fahrerdatenbank
Also wenn's so ist wie Du schreibst, dass der Verkäufer DIR! das Auto verkauft hat und es darüber einen, von beiden Seiten unterschriebenen, Vertrag gibt, in dem keinerlei unseriöse Nebenvereinbarungen getroffen wurden, hast nur Du Anspruch auf das Fahrzeug.
So ein Vertrag ist eine rechtskräftige und verbindliche Vereinbarung - verbindlich für beide Parteien.
Also…hol Dir was Dir zusteht
Hast auch schon den Fahrzeugbrief in Deinem Besitz ? - Dann bist eh auf der sicheren Seite.
hab genug Arsch in der Hose! Würdest du mich kennen könntest du das bestätigen. Einer Meiner Studien Schwerpunkte ist Recht!
Wenn man vorher zum Anwalt geht bekommt man mal die Möglichkeiten Aufgezeigt und kann dann gut bei Autohaus argumentieren was den subjektiven Sachverhalt betrifft!
Ich denke um die Wahl der Geschütze zu beurteilen fehlt uns hier definitiv Hintergrundwissen.
Da brauche ich weder mit noch ohne Ausrufezeichen Recht oder sonstige juristische Schwerpunkte zu studieren.
Aber wenn der Verkäufer von sich aus das Gespräch sucht, dann gehe ich auf menschlicher Basis da doch erstmal drauf ein. Der Vertrag ist in der Tasche und wenn es schlecht läuft, kann er immer noch einen Rechtsbeistand seiner Wahl konsultieren.
Aber wenn Du mit Deinem Studienschwerpunkt eine spätere juristische Laufbahn anstrebst, dann verstehe ich das natürlich, dass Du einen vielleicht auch unnötigen Anwaltsbesuch kategorisch befürwortest
Ja ich habe einen Rechtskräftigenvertrag, den Brief habe ich nicht denn wollte der Freundliche mir geben wenn er aus Ingolstadt eingetroffen ist zwecks anmeldung. also ich werde auch erstmal mit dem Herren reden bevor ich nen anwalt einschalte. mir war nur wichtig zu wissen das ich anspruch auf das auto bzw. jetzt ein vergleichbares habe.
Mich persönlich mit dir und deiner Meinung/Einstellung hier auseinanderzusetzen ist nicht der Sinn dieses Forums!
Deshalb wünsche ich ein schönes Wochenende
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Ich denke um die Wahl der Geschütze zu beurteilen fehlt uns hier definitiv Hintergrundwissen.
Da brauche ich weder mit noch ohne Ausrufezeichen Recht oder sonstige juristische Schwerpunkte zu studieren.
Aber wenn der Verkäufer von sich aus das Gespräch sucht, dann gehe ich auf menschlicher Basis da doch erstmal drauf ein. Der Vertrag ist in der Tasche und wenn es schlecht läuft, kann er immer noch einen Rechtsbeistand seiner Wahl konsultieren.
Aber wenn Du mit Deinem Studienschwerpunkt eine spätere juristische Laufbahn anstrebst, dann verstehe ich das natürlich, dass Du einen vielleicht auch unnötigen Anwaltsbesuch kategorisch befürwortest
Bleibt mal ganz ruhig. Verkäufer sind auch nur Menschen. Fehler passieren auch euch! Rennt zum Anwalt, schnell schnell so ein sch**ß echt. Ihr könnt ihm das Geld immernoch in den Arsch buttern! Der Verkäufer ruft nicht umsonst an und sagt er hat da wohl einen Fehler gemacht und das man jetzt etwas klären müsste. Mein Gott geh hin und rede ganz sachlich mit ihm. Allein mir wäre das als Verkäufer sowas von peinlich, wenn mir sowas passiert aber gut. Entweder bietet er die ein gleichwertiges Auto oder das Autohaus sagt jap scheiße glaufen mal schauen was wir da noch machen können. Ich würde nich gleich zum Anwalt rennen sondern zum Verkäufer und solltest du der Meinung sein, dass mir das nicht reicht, dann vielleicht noch zum Verkaufsleiter. Aber mehr auch nicht. Sollte es dann noch erherbliche Probleme geben, kannste immernoch zum AW.
Ich finde die Herangehensweise nicht verwerflich vorher zum RA zu gehen. Der kann einem mit eindeutigen Informationen versorgen. Später im Gesrpäch mit dem Autohaus kann man die Gesprächsführung ruhig dem Verkäufer überlassen, jedoch wenn er unlautere Vereinbarung treffen möchte oder den Käufer täuschen möchte, hat dieser Backround durch fachlich völlig korrekte Informationen und kann sich DANN damit behaupten.
Nicht dass der Käufer irgendwelchen Regelungen aus Unwissenheit zustimmt die dann später zu seinem Nachteil ausgelegt werden können.
Ich als Käufer würde mir alle Rechte nehmen die ich habe. Immerhin geht es ja auch um eine Stange Geld.
Im Gespräch mit dem Autohaus sollte man natürlich freundlich bleiben, denn es ist ganz richtig wie vormals erwähnt wurde, dass es ja auch "nur" Menschen sind und Fehler einfach mal passieren.
Aber jetzt mal ernsthaft wie beschränkt muss man(n) sein um auf "unlautere Vereinbarung" reinzufallen? Augen auf!!! Und ein Autohaus bzw. Audi Zentrum wird sich hüten jetzt noch scheiße zu bauen.
Wie schon oben geschrieben die Werksdienstwagen sind in einer Weltweiten Onlinedatenbank. Ob du den kram unterschrieben hast oder nicht, wenn einer ne sekunde schneller war, ist das halt pech. Der Verkäufer merkt das vielleicht nicht mal sofort, weis nicht ob die Daten Sekunden aktuell sind eher unwahrscheinlich, denn eh die ganzen Finanzierungssachen durch sind dauerts ja auch etwas. Und solange wird er wohl noch als verfürgbar stehen/gelten.