Rechtliche Frage zum Autokauf

Hallo zusammen,
meine Schwester hat im Mai einen Wagen gekauft.
Mit dem Wagen ist alles ok.
Der Wagen ist Scheckheft gepflegt, und er hatte seit dem auch keine Mängel, oder Werkstattbesuche.
Nun war ich in der Werkstatt, um einen Kostenvoranschlag zu machen, für die Inspektion bei 120000, als ein Mechaniker zu mir meinte" Ist das ein Unfallauto?"
Ich sagte "Nein"
der Mechaniker zeigte mir die Spaltmaße zwischen Motorhaube und Stoßstange.
Links ist ein viel größerer als rechts.
Ich hab dann den Wagen in der Werkstatt gelassen, damit Sie das dort mal Nachprüfen sollen.
Meine Befürchtung ist leider wahr geworden.
Es ist ein sehr großer Unfall, den mir der Vorbesitzer verschwiegen hat.
Ich habe mir noch mal den Kaufvertrag angesehen, und dort steht ganz klar drin" es ist kein Unfall Wagen"
Meine Frage dazu,
kann ich noch was machen?
oder ist es zu spät?
Meine Schwester hat den Wagen im Mai gekauft, und nun haben wir fast Januar.
Würde mich sehr über ein paar Antworten freuen.

Danke schon mal, und einen guten Übergang

Misslich so was! :rotekarte:

Den Kaufvertrag kannst du natürlich anfechten, wenn die Unfallfreiheit nicht gegeben ist. Ich an deiner Stelle würde meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.

Ich würde den Vorbesitzer anrufen und ihm das schildern, wenn er nicht mit sich reden lässt dann zum Anwalt!
Ist der Wagen erste Hand??? Dann MUSS der Vorbesitzer ja von dem Unfall gewusst haben.

Stellt sich ja auch noch die Frage was ihr denn machen wollt??
Wollt ihr das Auto behalten und einen Teil des Kaufpreises zurück??
Wollt ihr das Auto zurückgeben??

Also ich hab versucht ihn anzurufen, aber die Nummer ist leider nicht mehr vergeben. Er hat wohl die Nummer getauscht. Also meine Schwester nutzt den Wagen viel, weil sie geschäftlich viel unterwegs ist.
Sie hat knapp 10000 runter damit
Er war der zweitbester. Sie ist die dritte die ihn jetzt hat. Was meint ihr? Soll sie zum Anwalt? Oder bringt das nichts?
Sie mag den Wagen sehr. Sie will ihn auf jeden Fall behalten
Besteht ne Chance was zurück zu bekommen?

Du bist in der Pflicht zu beweisen, das er vom Unfallschaden wusste.
Ich hatte vor 5 Jahren das gleiche, also ich dritte Hand, und der Vorbesitzer wusste angeblich von nichts. Aber ich hatte das Glück, das er beim selben Händler zur Inspektion war,wie ich, und man ihn darauf hingewiesen hatte, das der Wagen einen Unfallschaden hatte. Das hat der Meister vor Gericht ausgesagt, und ich bekam Recht. Mein Anwalt sagte aber auch, ohne diese Aussage hätte ich keine Chance gehabt.