Es geht zwar nicht um ein Auto …
aber um einen Roller.
Um was gehts :
Roller hat Probleme . geht immer aus … springt nicht mehr an… etc.
Geben das Ding also in Reperatur bei ner Rollerwerkstatt.
Kosten mit Inspektion und Teilen 230 €.
Seit etwa 4 Wochen rennen wir hin und her weil das Problem immer noch nicht beseitigt ist.
Mal geht er mal geht er nicht…und immer wieder zu dem und er macht da was… Hilft aber nicht.
Unnötige Kosten für mich (abholen freundin Arbeit - Bustickets etc)
Ganz zu schweigen vom Stress.
nun sagt er : Pech gehabt ich weiss nix mehr und ende.
Was könne wir machen ?
Wenn ich etwas zur Reperatur gebe und es funktioniert immer noch nicht . ist er nicht verpflichtet es zum Laufen zu bringen ?
Hab ja dafür bezahlt das es funzt
Oder habe ich Pech gehabt und kann die Kiste auf den Müll schmeissen ?
Ich zahl doch nicht den Versuch!! Das wäre ja noch schöner…wo kommen wir denn dann hin.
Dein Reparaturvertrag ist einzuordnen als Werkvertrag nach § 631 BGB und wenn die Reparatur mangelhaft erfolgt hast du die Rechte aus § 634 BGB. Im einzelnen ist die Nacherfüllung seitens der Werkstatt vorrangig, wenn dies nicht sachgerecht erfolgt kannst du ohne Probleme vom Vertrag zurücktreten und deine Leistungen rückgewähren lassen.
schon mal den Luftlifter angesehen? Wenn da ein bisschen zuviel Luft angesaugt wird, springt er auch net an. war zumindest bei mir so. demnach kurz Luftfilter rausgebaut, saubergemacht, eingebaut und schrauben fest angezogen… und siehe da… it works…!
OK, rechtlich … mhh… schwierig… wahrscheinlich würde es auf einen Prozess hinauslaufen… demnach wenn du RS hast, probiers, wenn nicht, würde ich es sein lassen.
+ Dieser Beitrag wurde von morpheus am 07.09.2006 bearbeitet