Rechte Geräte aus'm Laden zurückgeben!?

Hoi… Vielleicht könnt ihr mir helfen…

Ich hab mir Montag die 5.1 Boxen „Logitech Z-5500“ gegönnt für 288 Euro aus einem PC-Laden.

Gestern Abend habe ich sie angeschlossen.
Nachdem alle liefen war ich auch recht zufrieden.
Heute morgen aber kam schon ein dröhnen aus dem Subwoofer, obwohl ich Lautstärke + Sub abgedreht habe am Steuergerät, Kabel zum Rechner getrennt. Er macht trotzdem Dauer-Dröhn-Geräusche welche wirklich unerträglich sind.

Nun habe ich mir überlegt, ob ich die zurückgeben kann und mir eine kleinere Anlage wählen könnte (rein rechtlich)!?
Liegt das bei der Kulanz des Händlers oder habe ich das Recht die Anlage einfach zurückzugeben… Habe mittlerweile kein Bock mehr auf den Scheiss (Nach einem Tag)…Die Anlage ist aus einem PC Geschäft, nicht aus dem Internet.

mfg chris

Rein rechtlich muss der Händler die Ware nicht zurück nehmen. Meißtens sind diese aber so kulant und machen es doch.

Du hast doch sowieso 14 Tage Rückgaberecht oder?

liegt u.a. schon daran wie kulant der händler ist.
rein rechtlich hat er 2mal die chance nachzubessern; erst nach dem 2. erfolglosen versuch kannst du auf wandelung bestehen; also ware zurück, geld zurück.
natürlich gibts auch noch kulante händler die gleich drauf einsteigen wenn das zurückgeben willst. wird aber wohl eher selten der fall sein. gegen ne andere anlage tauschen, läuft da schon eher, dann muss der händler wenigstens nicht komplett auf das geschäft verzichten.



Wenn ich aus dem Internet bestellt denk ich schon.
Aber aus dem Laden wie gesagt bin ich mir unsicher.

Macht es einen Unterschied, dass ich die Anlage einmal angeschlossen hatte?

da du im Laden gekauft hast, hast du KEIN generelles Rückgaberecht. Wenn die das zurücknehmen, ist es reine Kulanz.

das 14-tägige rückgaberecht gibts nach fernabsatzgesetz… also nur dann, wenn du’s z.b. im internet gekauft hast.

anschließen musstest du das zeug ja, sonst hättest du ja nicht feststellen können, dass es nicht richtig funktioniert :grins:
den kassenzettel/ rechnung solltest aber schon noch haben.

Danke schonmal.

Den Kassenzettel hab ich schon noch…
Klar muss ich das gucken, aber ich denk mal er wird sagen die schicken den dann ein und nicht „ok kannst dein Geld wieder haben“…

Naja ich werd mal mein Glück morgen probieren.

Eine Frage , dröhnt der sub auch noch , wenn du ihn wieder einsteckst?? weil das Wennn man das kabel nur mit den Fingerspitzen vorne anlangt, müste es normal rauschen , check erst mal dein Kabel



+ Dieser Beitrag wurde von chris-wob am 05.09.2006 bearbeitet

hast du mehrfach geschirmte chinch kabel?
ich hatte auch mal einfach chinch kabel… die haben alles was im raum rumflog aufgesaugt und zum rauschen gebracht :slight_smile:


Das 14Tägige Rückgaberecht ist eigtl. kein Recht is auf Kulanzbasis des Händlers… Ein wirkliches Rückgaberecht hast du eigtl. nur im Garantie Fall welche du gesetzlich mind. die ersten 2 Jahre hast ( gewährleistung ).

— > Bei defekt : MUSS der Händler es zurücknehmen ( neue Ware, Reparatur, Geld zurück )

— > Bei nicht gefallen usw: KANN der Händler es zurücknehmen

Gruß

@raaare
wenn es einen defekt hat kann ich mein geld zurück verlangen? was ist wenn er sagt „ne, wir schicken es ein?“

@snaaaki
selbst wenn die chinch Kabel nicht angeschlossen sind rauscht es. Ich kann nicht einmal Musik hören so laut ist es. Wenn ich natürlich lauter mache, wo der Bass vom Lied übertönt geht es, aber das ist dann wirklich sehr sehr laut.

Also nochmal der Händler hat die Möglichkeit der Nachbesserung, d.h. einschicken oder dir einfach ein anderes Gerät (gleicher Baureihe) mitgeben. Jedoch liegt es in deinem Verhandlungsgeschick und der Kulanz des Händlers, wenn du sagst ich kaufe für den gleichen Preis ein anderes Gerät bzw. ein Gerät was weniger kostet plus etwas anderes, sind die Chancen gut das er darauf eingeht. Geld zurück ist unwahrscheinlich, zwar gibt es ein 14-tägiges RückgabeRECHT, da muss ich meinem Vorredner wiedersprechen, aber eben NUR bei Fernabsatzgeschäften (Katalog, Internet, Haustür, etc.), dies trifft auf dich ja nicht zu.

Also nochmal Produkt reklamieren und gleichzeitig fragen ob du die Ware auch gegen andere tauschen könntest, dann bekommst du evtl. was du willst, aber Geld zurück nur bei sehr kulanter Verfahrensweise des Händlers!



Das ist das, bei einem Defekt hatter die Möglichkeit das Gerät selber zu reparieren aber auch da gibts fristen, er darf sich beispielsweise kein halbes Jahr zeit lassn dafür.

Im normalfall wird aber das Geld ( sofern der Kunde es wünscht ) ausbezahlt und dann das defekte Teil eingeschickt ( meistens bekommt das Geschäft vom Hersteller eine Gutschrift )

Hoff ich konnte dir helfen.

@RS98 ein gesetzlich festgelegtes RÜCKGABERECHT gibt es NICHT !! Basiert alles auf Kulanz/freiwilliger Basis, ausgenommen ein Geschäft bewirbt ein 14tägiges Rückgaberecht dann isses bindend ( angebot und annahme… ) machen immer mehr Geschäfte, leider noch nicht alle.


+ Dieser Beitrag wurde von raaare am 26.08.2006 bearbeitet

Hab mein Geld wiederbekommen :top:

Zuletzt ging der Sub gar nicht mehr…

Na also… :slight_smile: