Wieso hast du nicht einfach die Rechnungen auf seinen Namen ausstellen lassen? Paketempfänger kannst ja immernoch du sein. Als Privatmann kannst du ihm vielleicht ne Quittung ausstellen.
ganz eindeutig NEIN.
Es kann ja nicht sein dass Deine Firma etwas mit Mehrwertsteuer kauft und diese selbst abrechnet und Du als Privatmann jemand anderem Mehrwertsteuer ausweist und der die auch noch abrechnet.
Deswegen kaufen Firmen/Selbständige eigentlich NIE was von nem privaten, es sei denn der Preis ist SEHR günstig und kompensiert die entfallende Mehrwertsteuer.
Matse
Nein, darfst Du nicht. Privatpersonen dürfen keine Rechnungen mit ausgewiesener USt ausweisen. Eine Quittung nutzt Deinem Bekannten auch nichts, da er, um die USt geltend machen zu können, eine USt-Ident-Nr. vom Verkäufer angeben muss. Die hast Du nicht…somit: leider Satz mit X für Deinen Bekannten.
lies mal hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/368.html
Der §368 BGB regelt im Prinzip die Rechnungsstellung von Privatpersonen.
Ich kann deinen Freund verstehen, dass er eine Rechnung sprich Quittung haben will. Stell ihm eine aus ohne Mehrwertsteuerausweis… einfach auflisten was er bekommen hat, und was er dafür bezahlen musste. Dann hat er einen Beleg und kann den Rechner ins Vermögen der Firma einbuchen und als Betriebsausgabe geltend machen ! Darum geht es ihm mit Sicherheit !
Generell gilt ohne Beleg keine Buchung !
Soll deine Firma von wo du aus bestellt hast halt die Rechnung an den selbständigen Schreiben. Wo genau liegt das Problem?
Grüsse
Wahrscheinlich weiß „Die Firma“ gar nicht das er was für sich bzw. seinen bekannten Privat bestellt hat ^^
Könnt ich mir jetzt vorstellen…
Nur mal für mich Doofen zum verstehen :pillepalle:
Ich dachte immer die MwSt kriegt die Käufer-Firma wieder da der Betrag ja vom Verkäufer ans Finanzamt gezahlt wurde aber der Käufer gar nicht MwSteuerpflichtig (beim Kaufen) ist.
In vorliegenden Fall hat also der ursprüngliche Lieferant die MwSt abgeführt, die Firma des Bestellers sie wieder zurückgekriegt und der Fiskus steht mit leeren Taschen da. Wenn jetzt ne neue Rechnung ausgestellt wird, muß logischerweise der neue Verkäufer wieder MwSt abführen, die dann der letzte Käufer zurückkriegen könnte. Kann mir nur schlecht vorstellen, daß deine Firma dich nicht nur von ihren Rabatten profitieren lässt, sondern auch noch ein paar Steuern für ein nicht gemachtes Geschäft zahlen möchte.
Du als Privatperson führst keine MwSt ab (hast deshalb auch keine Steuernummer), kannst sie also auch nicht auf ner Rechnung ausweisen und dein „Kunde“ kann sie nicht zurückverlangen.
Zum Einbuchen ins Betriebsvermögen, kannst du theoretisch nen Bierdeckel nehmen und Betrag, Ware, deinen Namen als Verkäufer und den Empfänger als Käufer draufschreiben, Unterschrift drauf und gut is. (sieht trotzdem besser aus wenn Rechnung drauf steht stat z.B. Paulaner Brauerei)
Kannst ihm zwecks Buchhaltung ne Quittung über den Betrag ausstellen. Der Gutschrift der bezahlten USt ist mit der UStvoranmeldung in diesem Fall nicht möglich.