Rechnung als privatperson ausstellen/übertragen

hab für ne bekannte edv teile bestellt und diese in ihren pc eingebaut, natürlich ohne jeglichen gewinn für mich. leider brauch sie von mir eine rechnung für ihre steuererklärung, da ihr mann eine firma hat. leider steht jetzt mein name auf dieser rechnung, was kann ich als privatperson tun?

bei der bestellung konnte man die rechnungsadresse auf jemand anderen schrieben lassen, leider hab ich das erst zu spät erkannt. hab denen dann zwar ne mail geschireben, sie sollen das bitte ändern, vorauf ich eig auch eine bestätigung bekommen hab, dies wurde aber nciht durchgeführt, und bei nachfrage bei diesem herrn wurde mir gesagt, das das nachträglich nicht mehr möglich sei (trotz zusage). was kann ich tun???

glaube nichts kannst du da tun. Als privat Person kannst du keine Rechnungen außtellen.

Hi,

im BGB steht in §368, dass Du dem Gläubiger auf Verlangen eine Quittung ausstellen musst. Das gilt sowohl für die Käufer, als auch Verkäuferseite. Du bestätigst ihm, dass er Dir €xx,xx für die Ware XY bezahlt hat, und wenn Du möchtest, bestätigt er Dir auf diese oder entsprechende Weise den Erhalt der Ware(n).

Du darfst nur ja keine USt auf der Quittung ausweisen. Die müsstest Du sonst an das FA abführen, was dann für die Zukunft auch zu Missverständnissen führen könnte.

Auf diese Quittung sollte drauf:
Dein Name, Deine Anschrift, Name und Anschrift des Käufers, die Kaufsache, der Kaufpreis und der Hinweis, daß Du diesen Betrag erhalten hast. Evtl. noch das Datum vermerken und unterschreiben.

ABER KEINE USt!!!

Er kann dann den Betrag als Ausgabe geltend machen, allerdings kann er natürlich keine Vorsteuer (USt) abziehen. Damit muss er leben.

Ich glaube die zweite Möglichkeit wäre, dass der Rechnungsbetrag der Rechnung, die auf Deinen Namen ausgestellt ist, unter €100 ist, dann muss nicht mal irgendein Name draufstehen. Da bin ich aber nicht sicher.

Bis dann Flo

PS. Das obige ist allerdings keine verbindliche Beratung.

Deine persönliche Steuernummer (bekommst Du nach Deiner ersten Steuererklärung) muss auch noch drauf…

Natürlich KANN man da was machen: wenn wir (ich arbeite in einem ElGro) eine Rechnung „falsch“ ausgestellt haben und der Kunde mit „deinem“ Problem nachfrragt, sage ich ihm , dass ich die Originalrechnung zurück haben muss. Wenn ich das Original dann habe, kommt ein Adressaufkleber mit der gewünschten Adresse darauf, ein Firmenstempel quer über Aufkleber/ Rechnungspapier und das Teil wird wieder zurückgeschickt. So einfach gehts *g.
Vom FA wird das anerkannt, der Rechnungssteller begeht keinerlei „Rechtsbruch“ und gut is.
Frag einfach nochmal nett und freundlich den Verkäufer, ob er das nicht so machen kann. Dürfen darf er, machen SOLLTE er :lol:
LG,
B.

ok, damit kann ich evtl arbeiten, a kumpel redet jetzt erstmal mit seinem ansprechpartner, der ist dort a größerer kunde, wenn ers net schafft, dann frag ich nochmal so nach.
danke an alle…