Radkappenpflicht bei Stahlfelgen?

Mir wollte so ein Reifenfuzzy auch mal erzählen, dass Radkappen Pflicht sind. Ist aber quatsch.
Es muß nur gewährleistet sein, dass keine scharfkantigen Gegenstände (z.B. Schrauben) überstehen. Wenn das der Fall ist, mußt du das beseitigen, ob durch Radkappe oder Radnarben/schraubenabdeckung.

Gruß
Christof

http://www.adac.de

Gesetzliche Vorschrift: Die Pflicht, auf Rädern (meist Winterräder aus Stahl) Radkappen zu verwenden, wird von einer möglichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer abhängig gemacht. Dazu heißt es: „Fehlende Radkappen sind nur zu beanstanden, wenn dadurch verkehrsgefährdende Teile (z.B. Haltefedern) freigelegt werden“. Hier gibt es also einen gewissen Ermessensspielraum.

ADAC-Empfehlung: Wenn für eine Stahlfelge eine Radkappen vorgesehen ist, sollte die passende Radkappe montiert werden. Dadurch werden die Teile am und hinter dem Rad vor heftiger Verschmutzung geschützt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Radkappe nicht auf einer möglichen „Felgenschutzlippen“ oder „Felgenschutzrippe“ am Reifen aufliegt. Anderenfalls kann sich die Radkappe auf dem Rad drehen und das Ventil verbiegen oder abreißen. Die „Felgenschutzlippe“ dient bei Reifen, die für Leichtmetallrädern gedacht sind, dazu, das Felgenhorn vor Beschädigungen zu schützen. Im Zweifelsfall sollte der Reifenhändler gefragt werden, ob zu dem montierten Reifen Radkappen passen. Wenn Teile der Radnabe oder -befestigung - auch nur wenig - vorstehen sollte dringend eine Radkappe angebracht werden. Ansonsten müssen alle scharfkantigen Teile (z.B. Radschrauben) abgedeckt sein.

Und dann noch ein Blick in eure jungfräuliche Bedienungsanleitung von Audi:

Bei Schneekettenbetrieb sollten Sie etwaige Radvollblenden und Felgenzierringe abnehmen. Die Radschrauben müssen dann jedoch aus Sicherheitsgründen mit Abdeckkappen versehen werden.

Also wenn es sogar in der Bedienungsanleitung drin steht bewegt Ihr euch auf sehr dünnem Eis wenn keine Abdeckung vorhanden ist. Zumal man sich dann nicht mehr mit Unwissenheit rausreden kann - denn die Bedienungsanleitung sollte vorher gelesen werden!!!

  • Dieser Beitrag wurde von weiberheld am 17.11.2005 bearbeitet

Nee, Radkappen sind keine Pflicht und zu empfehlen sind sie auch nicht.

:lolhammer:

Nee, Radkappen sind keine Pflicht und zu empfehlen sind sie auch nicht.

:lolhammer:

Es steht aber in der Bedienungsanleitung von Audi drin, also wenn was passiert bist Du dran wegen grober Fahrlässigkeit, da Du dich über die Anweisungen in der Bedienungsanleitung hinweggesetzt hast. Und wie ich schon oben schrieb gibt es dann auch keinerlei Ausweichmöglichkeiten mehr einen auf „dumm“ zu machen.