Probleme ohne Ende: Bilstein PSS9 und der gute TÜV

Hallo Leute,

gestern habe ich an meinem 1,8T (2001) das Bilstein B16 PSS9 verbaut.

Vorn habe ich es beim Einbau auf die bereits eingestellte Tiefe des Fahrwerks belassen. Auf meinem Fahrzeug befinden sich jedoch folgende Felgen: 8*18" ET35 mit 225/40 18 Bereifung. Beim Runterlassen des Fahrzeugs habe ich jedoch gleich festgestellt, dass das Fahrwerk extrem dicht (vielleicht 3 mm) am Reifen sitzt.

Daher habe ich das Fahrwerk etwa 5 mm hochgeschaubt, sodass das Fahrwerk jetzt etwa 10 mm vom Reifen entfernt ist.

Soweit so gut!

Heute bin ich dann bei mir in Stade zum „KÜS“ gefahren. Nachdem der Prüfer das Auto ersteinmal etwa eine halbe Stunde unter die Lupe genommen hat, fing er an, sich das
Teilegutachten genaustens durchzulesen (16 Seiten).

Der Prüfer wollte mir dann eine fest eingestellte Tiefe des Fahrwerks in das Prüfergebnis schreiben… ist das normal, dass ich wenn ich die Einstellung des Fahrwerks änder, wieder zum TÜV muss?

Nach Studium des Gutachtens viel ihm dann unter III.1 auf:

Sofern diese Rat/Reifenkombinationen nicht nachfolgend aufgeführt sind, muss die Überprüfung unter Vorlage des Fahrzeugbriefes nach §21StVZO durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer an einer TÜV-/TÜH-Prüfstelle durchgeführt werden.

Daher meine Fragen:

Muss ich jetzt wirklich das Fahrwerk per Einzelabnahme abnehmen lassen?
Muss ich bei jeder Verstellung des Fahrwerks das Fahrwerk wieder abnehmen lassen?
Was ist mit Winterreifen? Muss ich diese auch eintragen lassen?
Welche Breite an Spurverbreiterungen sind zu empfehlen?

Ich möchte das Auto an der Vorderachse ca. 40mm absenken (derzeitig 30 mm)
Ohne Spurverbreiterungen wird das jedoch kaum möglich sein.

Vielen Dank für Eure Antworten

Mfg

Irgendsontyp

  • Dieser Beitrag wurde von Irgendsontyp am 23.07.2005 bearbeitet

Bei Gewindefahrwerken wird in der Regel immer der Abstand zwischen Kotflügelunterkante und Nabenmitte als fester Wert eingetragen, damit man es nachher nicht noch tiefer schrauben kann, bzw damit die Grünen die Höhe überprüfen können.
Allerdings habe ich bei mir höhenverstellbar eingetragen. Kommt immer auf den TÜV-Menschen drauf an.

achja und im gutachten steht auch dass du vorne wegen abstand fahrwerk und felge ne distanzscheibe von min 5mm verbauen musst.
nur so zu info :wink:
ist normal bei gewinde für 8l…

Nach Studium des Gutachtens viel ihm dann unter III.1 auf:

Sofern diese Rat/Reifenkombinationen nicht nachfolgend aufgeführt sind, muss die Überprüfung unter Vorlage des Fahrzeugbriefes nach §21StVZO durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer an einer TÜV-/TÜH-Prüfstelle durchgeführt werden.

was stehen denn da für kombis?
bestimmt die normalen wie sie aufm a3 serie sind.
Folglich kannst ja mal mit winterreifen hinfahren…
Ist natürlich bei ner kontrolle etwas mit risiko verbunden aber ich hab noch keinen Polizisten gesehen der sich 16 seiten durchliest wenns eingetragen ist!

Vielen Dank für die Antworten!

Mit Winterreifen hinzufahren; das werde ich nicht machen, denn wenn ich schon so viel Geld in das Auto investiere, dann soll das auch eingetragen sein :slight_smile:

Die Rad-Reifenkombinationen (die dort nachfolgend stehen sollen) stehen leider dort gar nicht! Es steht dort zwar der Hinweis, dass die Serien Rad/Reifen Kombi eine Distanzscheibe von 3-5 mm benötigt, aber ansonsten steht dort wirklich nichts davon!

Was bleibt mir also übrig?

Spurverbreiterungen kaufen, Fahrwerk auf die richtige Höhe einstellen und dann zur Einzelabnahme fahren?

Was meint ihr?

Über einen Tipp bezüglich der Spurverbreiterungen wäre ich dankbar. Meine Felgen sind derzeitig mit den „Originalen Radschrauben“ befestigt.

Wie breit sollte so eine Spurverbreiterung sein? Und wie lang müssen die Schrauben sein?

So viele Fragen :traurig:

Viele Grüße

Irgendsontyp