Probleme mit der Garantieabwicklung beim LAPTOP

Hi!
Ich würde mich mal gerne erkundigen, wie ihr das seht bzw. ob sogar jemand was dazu sagen kann?
Und zwar geht es um den Laptop meines besten Freundes. Das Gerät ist ca 1,5 Jahre alt und war damals ein echt gutes Gerät mit 2,3Ghz Core2Duo mit 4MB L2 Cache etc für ca 1500Euro.
Er hatte aber das Problem, dass es konstruktionsbedingt wohl Probleme gibt, was dann soviel heißt, wie dass es schon 4mal dazu geführt hat, dass der Grafikchip (Geforce) kaputt gegangen ist, so dass schon einige Male, das Mainboard getauscht wurde. Dieses Problem ist wohl bekannt und da steht was im Netz dazu zu dem Problem.
Sein Problem ist aber, dass er die Schnauze von dem Gerät voll hat, und die nächste Reparatur mit Sicherheit kommt.
Mir und ihm ist bekannt, dass man den Anspruch auf Wandelung hat, sobald der dritte Reparaturversuch ansteht.
Ich habe im Studium zwar auch ein wenig Jura, aber das reicht nicht um da was aussagekräftiges dazu zu sagen, was heißen soll, dass er ein Recht auf Nacherfüllung hat und wenn dies nicht ordnungsgemäß erfolgt, dann hätte er Anspruch auf Rücktritt des Kaufvertrags.

Soviel jetzt zum rechtlichen. Das mit der 3-Mal Klausel dürfte euch bestimmt auch z.B. bei Handys bekannt sein oder?

Das Problem jetzt ist allerdings, dass sich Mediamarkt bzw. Fujitsu-Siemens querstellen und meinen, dass man einen Zeitwert abziehen muss, was ca 2-3% des Kaufpreises pro Monat ist. In seinem Fall wäre das ja fast die Hälfte und das kann doch nicht angehen oder? Es wurde in den AGBs noch wo anders darauf aufmerksam gemacht. Ist das rechtens, denn beim Auto-Leasing z.B. gibt es ja extra Klauseln die sagen, dass man was zahlen muss wenn Kratzer oder Beulen im Wagen sind. Aber sowas gilt doch nicht für einen Laptop? Schließlich hat bei mir der Handyprovider auch nie gesagt "du hast das Handy schon 6 Monate, ich geb dir nur noch die Hälfte dafür".

Finde das ist Betrug, da beim Kauf nicht darauf Aufmerksam gemacht wurde und man ebenfalls nicht davon ausgehen kann, dass das eine Tatsache ist, die weitgehend geläufig ist.

Was meint ihr?

Ich kann dir was das Rechtliche angeht leider nichts sagen, ich kann nur erzählen, wie das bei mir damals beim anderen großen Elektrofachmarkt mit dem "geiz ist geil" war.

Unser Kühlschrank war ca. 18 Monate alt. In der Zeit sind 4 Mal Techniker gekommen um das Teil zu reparieren aber er ging jedes Mal wieder kaputt. Ab zur Dame im Geschäft, Quittungen der Reparaturen gezeigt und sie meinte nur "sie können sich einen neuen aussuchen!". Aber nix mit Abzug wegen dem Alter oder so, obwohl im Kühlschrank sogar ne kleine Beule war, und Transportkosten wurden auch alle übernommen.

Vielleicht fragt ihr mal, wie das ist, wenn ihr den neuen Laptop auch bei denen kauft?

Er hat jetzt die Schnauze voll und mich davor angerufen und meinte,dass er das gestern Mittag soweit geklärt hat und sich das Geld auszahlen lässt, aber in wiefern er jetzt alles bekommt weis er nicht und nun hat er sich einen von Dell geholt.

Trotzdem eine verdammte Sauerei…

Hat selbst hier keiner ähnliche Erfahrungen mit einem Laptop gemacht? Würde mal gerne wissen, wie das bei euch so war…

Hallo,

hab den Thread mal kurz überflogen. . Soweit ich weiß, stimmt das leider mit dem Zeitwert. Könnte sogar sein dass es gesetzlich geregelt ist. Da müsste ich dann mal nen Blick ins BGB werfen.
Müsste so 433-441 BGB sein.
Ziemlich sicher ist aber, dass wenn der Fehler nach 3 mal nicht behoben worden ist (beim Notebook schon schwierig,weil es immer der gleiche Sachmangel sein muss, und da stellen sich schon die meisten quer), danach kann man vom Kaufvertrag zurücktreten, aber bekommt halt nur den Zeitwert zurück.

Hatte mit meinem Asus Notebook auch super Streß. Hatte es 9 Monate davon war es 7 in Reperatur,die anderen funktionierte es auch nicht. Bei mir hat es dann mein Händler auf Kulanz zurückgenommen und ich mir dann nen anderes aussuchen dürfen.