Hallo, da jetz der Sommer immer näher kommt will ich mir neue Felgen zulegen und heut les ich mir das Gutachten der Felgen durch die ich haben will und dann steht bei den Reifen 215/45-R17 folgende Auflage:
K2b
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Wie ist das gemeint?
Könnte ich bei der Landesregierung Probleme bekommen?
na ja auch 17er können schleifen, aber dazu müssten sie eine unmögliche Einpresstiefe haben oder der Wagen modifiziert sein…
da bei ihm aber alles original ist, habe ich da keine Bedenken…
was für Felgen fährst du denn eigentlich ? bisher haben wir ja nur über die Reifenbreite und Felgengröße diskutiert ^^