Problem:
In meinem Golf 4 habe ich scheinwerfer ohne nebler verbaut. Nun wurde er aber werksteitig mit neblern ausgeliefert. was sagt der tüv dazu?ich weis dass es abhängig vom porüfer ist ob er es kontrolliert oder nicht. aber wir gehen mal von dem fall aus er kontrolliert es. er stellt den fehler fest dass wenn er am schalter zieht nur die nebelschlussleuchte geht und nicht die nebelscheinwerfer. fällt der golf durch oder ist es als geringfügiker mangel einzuschätzen und bekomme nen vermerk wie z.b. bei den reifen dass die leicht rissig sind?
Ich denke nicht, dass es Probleme gibt. Meine Interpretation:
Angebaute Beleuchtungseinrichtungen müssen funktionieren und zugelassen sein. Da die aber nun komplett Weg sind und nicht nur stillgelegt ist das i.O. da keine keine Pflicht besteht Nebler verbaut zu haben. Selbes Problem hätte man, wenn die Nebler nicht im Scheinwerfer integriert wären sondern in die Stoßstange eingelassen sind aber man sich eine andere Front dranschraubt ohne Nebleraussparung. Und dass da jeand Probleme gehabt hätte - davon hab ich noch nix gehört ^^
…und Schalter, die im Innenraum sind und keine Funktion (mehr) haben, dürften doch dem TÜV auch vollkommen egal sein, oder? Zumindest wenns nichts sicherheitsrelevantes ist…
Wär das gleiche wie wenn jemand ALWR für die Scheinwerfer nachgerüstet hat und die manuelle Leuchtweitenregulierung somit unbrauchbar wird (aber außer Betrieb nehmen, sollt dann natürlich nicht mehr manuell einstellbar sein).
das merkt der tüv doch nie. Bist schon mal dabei gewesen wie hektisch es da zu geht und unter welchem zeitdruck so ein prüfer steht? ausserdem sind das auch nur menschen