Problem mit der Polizei

entschuldige, aber wieso sind deine Fahrtrichtungen gesperrt, wenn die Baustelle auf der anderen Seite ist… ??? Könnte es sein ,dass jemand als Streich das Sperrschild einfach dorthin gestellt hat ?

und seh ich das richtig, dass die Ampel ne reguläre Kreuzungsampel ist, die dort auch steht, wenn keine Baustelle ist ? Blinken die nicht gelb, wenn die im StandBy-Betrieb sind ? (Könnte ja z.B. sein, dass das Leuchtmittel der roten Lampe defekt war…ist nem Freund von mir mal zum Verhängnis geworden…)

hatte die Situation beim Lesen etwas anders verstanden…

Gruß

tabularaser

Mir sind da zwei Dinge unklar:

  1. Hast Du eine Durchschrift von dem Wisch, den Du unterschrieben hast? Den sollte man eigentlich immer bekommen. Wenn da draufsteht, daß Du einen Rotlichverstoß begangen hast, dann sehe ich keine Chance (aber das ist ja wohl nicht der Fall). Ansonsten beim Einspruch darauf hinweisen, daß es um das Umfahren der Baustelle ging

  2. Laut der Zeichnung hat oben ein Auto an der Ampel gewartet oder ist dies vor Dir hergefahren?! Wenn dieses Auto rot gehabt hätte, wäre die Theorie der Purzelei natürlich richtig.
    Das 2. blaue Auto (unten) kann ich irgendwie nicht einordnen. Welche Richtung fährt es denn?

Aber kewl, daß Du das noch im Kopf hast, ich hätte mir das mit den anderen Autos sicher nicht merken können.
:daumen:

hast du einen wisch bekommen, also ne durchschrift von dem ding, was du unterschrieben hast?
würde auf jedenfall erstmal einen anwalt einschalten

ein befreundeter anwalt ist bereits eingeschaltet, fax dem morgen die vollmacht zu, damit einspruch erhoben werden kann

und dann sehen wir mal weiter

ich hab nichts bekommen, unterschrieben und der gute mann hat es wieder mitgenommen

das auf dem bild ist ein und das selbe auto, also das blaue da, es kam nur aus der stadt, ich hab es dann weiter vorne gezeichnet, damit man weiß wo es hin wollte, sprich stadtauswärts, konnte allerdings nicht weiterfahren, da ich ja die spur blockiert habe, bis zum abbiegevorgang

die baustelle selbst war schon hauptsächlich auf meiner seite

nur lag der schrott von denen auch auf der gegenfahrbahn, eine konnte man stadtauswärts noch benutzen, auf der ich dann rechtswidrig stadteinwärts gefahren bin (dieser rechtswidrige vorgang hätte mich auch nur 15 € gekostet, das hauptsächliche geht ja auf kosten der ampel…)

und ja die ampel is eine reguläre kreuzungsampel, die da immer fest positioniert ist

die blinkt nicht gelb, sondern geht aus, da ich ja auf der vorfahrtsstraße war, und nicht aus einer seitenstraße kam, da müsste allerdings ein vorfahrt achten schild stehen + die gelb blinkende ampel

gruß

+ Dieser Beitrag wurde von tom-s3 am 04.05.2006 bearbeitet

ist die baustelle denn noch immer da ??? wenn ja -> fahr hin und mach n bild von der „ausgeschalteten ampel“

tut mir leid :frowning:



Die Ampelschaltungen werden hinterlegt und sind im Falle eines Verfahrens nachweisbar, also da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen, das kriegen wir schon hin.

Grüße ALex

ich war heut draußen, die bilder stammen ja von heute, die baustelle war natürlich nicht mehr da, ist ja auch schon wieder knapp 3 wochen her, solang braucht nicht mal die stadt für eine straße :wink:

im zweifelsfall steht doch aussage gegen aussage alex, und im zweifel für den angeklagten? seh ich das richtig?

Ich denke mal, dass Deine Freunde dann um eine Zeugenaussage gebeten werden.

Darin werden die beiden dann bestätigen müssen, dass die Ampel aus war (die Baustelle ist ja wie Du schrubbst eigentlich uninteressant, weil Du das ja zugestanden hast).

Da wird die ganze Sache unter Umständen dann etwas schwierig. Sollte dieses Verkehrsamt bestätigen, dass die Ampel doch an war, können die beiden imho wg. vorsätzlicher Falschaussage belangt werden…???

Also da würde ich die Formulierung mit dem Anwalt gemeinsam überlegen oder im Vorfeld die Bestätigung des Verkehrsamtes einholen, dass die Ampel aus war.

Wie einer der Vorredner ja schon gesagt hat, ist das wartende entgegenkommende Auto ja schon ein Hinweis darauf, dass die Ampel aus war… Insofern vorerst noch keine Monatskarte kaufen :wink:



Mh…ne Baustellenampel war da nicht zufällig…? So eine Baustelle müsste eigentlich mit sowas geregelt werden…


@a3-matzer:
Das kommt mir bekannt vor. Ich war letzten August in Dresden und habe in der Nähe vom Sealife beim Hygieneinstitut geparkt und ganz regulär einen Parkschein geholt. Bei meiner Rückkehr dachte ich an einen schlechten Scherz als eine Verwarnung unterm Scheibenwischer klemmte.
Zum Glück hatte ich vor Ort Fotos gemacht wo man sah, daß ich richtig parkte, weil ich direkt vor dem P-Schild (mit Pkw-Zusatz) stand. In der zugesandten Verwarnung stand dann plötzlich was von unerlaubtem Parken, weil dieser Parkplatz für Busse reserviert gewesen sei.
Zusammen mit den Fotos habe ich meinen Einspruch nach Dresden geschickt, die mir dann nach 4 Wochen zurückschrieben, daß ich zwar immer noch im Unrecht wäre, sie aber aufgrund der Umstände die Verwarngebühr erlassen - wären zwar „nur“ 10,- € gewesen, aber Kleinvieh macht ja auch Mist.
Im Anhang stand die Drohung drin, daß ich bei einem wiederholten Verstoß, der ja keiner war, keine Milde mehr erwarten darf.
Da frage ich mich doch, ob denenvom Ordnungsamt in Dresden jemand in Gehirn gesch… hat, um die maroden Kassen mit Hilfe solcher Betrügereien aufzubessern oder ob die Politessen so blind sind, daß sie die Verkehrszeichen nicht richtig lesen können. Wahrscheinlich haben sie ein paar ehemalige Putzfrauen als neue Politessen rekrutiert, die Umsatz um jeden Preis machen wollen und dabei gerne mal gegen geltendes Gesetz verstoßen.

Gruß,
Frank

eine baustellenampel war da nicht

und gäbe auch keinen sinn

der weg stadteinwärts war gesperrt

man konnte NUR stadtauswärts fahren

also eine regelung per ampel, dass einmal jemand die straße stadtauswärts zum rausfahren benutzen darf, und einmal zum stadteinwärts fahren, gab es nicht

ist die ampel eventuell in der der anderren diagonalen noch aktiv ?

d.h. der querverkehr hatte grün und umkehrschluss bei dir muss rot gewesen sein ?

fällt mir als einziges mal so noch dazu ein. edit nach bildern wohl keine ampel …

viel erfolg im verfahren, werd das nicht weiter verfolgen;
aber die erfahrung merk ich mir.

+ Dieser Beitrag wurde von Audisteve am 05.05.2006 bearbeitet

So, wie ich das bis jetzt nachvollziehen konnte, sieht das nicht ganz so gut aus für dich. Das mit Aussage gegen Aussage sieht schlecht aus, da du ja anscheinend diesen einen Wisch unterschrieben hast, wo keiner genau weiss, was drauf stand :smiley:

Bin gespannt, was daraus wird, rechne aber ziemlich fest damit, das du es so hinnehmen musst.

So, wie du anscheinend die „Baustelle umfahren“ hast, ist das gleich gestellt mit ner roten Ampel überfahren. Ist meine Meinung.

Das mit „Aussage gegen Aussage“ funktioniert sowieso nicht, weil die Aussage von Polizisten im Zweifelsfall mehr gewichtet wird als die des Beschuldigten. Warum? Ganz einfach, Polizisten haben keinerlei Grund, dich zu unrecht eines Vergehens zu beschuldigen - im Gegensatz dazu ist die Bereitschaft deiner Freunde, „für“ dich auszusagen, logischerweise deutlich höher. Daher endet so etwas vorm Richter immer schlecht. Auch wenns unter Umständen ungerecht sein mag :-/

Also, darauf hoffen dass der Anwalt etwas reissen kann… und das du nicht wirklich etwas sehr ungünstiges unterschrieben hast.

Good luck.

Muss ein Polizist einen „Ahnungslosen Autofahrer“ nicht darauf hinweisen, was auf diesem Zettel steht, und was er mit einer Unterschrift alles wirksam macht?

Das sollte so sein… klar… aber man weiss ja eben nicht, was da drauf stand.

Aber sollte man auch nicht gucken, was man da unterschreibt??? Egal in welcher Situation???

Das war von mir nicht böse gemeint.

Nur, wenn ich auch die Pics in deiner Gallerie sehe, bist du tatsächlich über eine rote Ampel gefahren. Zumindest im entfernten Sinne. Wie soll ich das erklären chaos im kopf sortiert … auch wenn die Ampel tatsächlich ausgeschaltet war, ist sie nach deiner geschilderten Situation für die „rot“ gewesen. Wegen dem „Durchfahrt verboten“ Schild meine ich das.

Und was wäre gewesen, wär da in dem Fall ein Rechtsabbieger entgegengekommen, weil der ja in dem Moment grün hatte?

Naja,normalerweise liest man sich sowas durch bevor man etwas unterschreibt.

@TOM-S3

Also die Belehrung ist zwingend erforderlich, da kannst du schonmal was reissen, mit Erfolgsaussicht.

Was wichtig ist, sofort Einspruch gegen den Bußgeldbescheid schriftlich innerhalb von 2 Wochen einlegen, am besten per Einschreiben mit Rückschein…

Ich hab mir den Thread nicht ganz ausführlich durchgelesen, aber wenn es sich um eine Baustellenampel handelt, leg sowieso Einspruch ein, es gibt ein Urteil in dem Baustellenampeln nicht als gültige Rotlichmißachtung (qualifizierte) zählen… würde bedeuten, dass es nur den einfachen Verstoß (Sie missachteten das Rotlicht der LZA / unter eine Sekunde) gibt und nicht den qualifizierten Verstoß (über eine Sekunde)…

Mein Rat dazu, Einspruch einlegen, Fotos machen, Verkehrsrechtsanwalt aufsuchen (evtl Rechtsschutz)…

Hau rein, die Zeit arbeitet gegen dich…

Deine Aussage ist keineswegs weniger Wert als die eines Polizisten, ganz im Gegenteil. Die beiden Kollegen werden getrennt befragt, und sollte dort auch nur der kleinste Widerspruch auftauchen, ist deren Aussage nichtig.

Auf jeden Fall Einspruch einlegen bzw. klagen!

(Auch wenns dumm war, zu unterschreiben, ohne vorher zu lesen…sei froh, dass du keine Waschmaschine geliefert bekommen hast :wink: )

ok danke mal soweit Sven

das mit der Belehrung hilft mir weiter, denn wenn auf dem Wisch wirklich was von Ampel drauf stand, und er mich nicht darauf hingewiesen hat, dass ich das zugebe, wird mein Anwalt das schon irgendwie berichtigen.

Einspruch wurde bereits vom Anwalt, ich hoffe heute, eingelegt.

und nein es handelt sich nicht um eine Baustellenampel, das gemalte Paint Bild zeigt am besten die Situation auf, wie ich sie an diesem Tage aufgefunden habe.

das mit der waschmaschine merk ich mir, vielleicht kommt ja demnächst noch eine :wink: