Hallo A3-Freunde,
ich möchte euch gerade mal von meinem Problem erzählen und vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
Und zwar habe ich Ende August meinen A3 beim Audi Vertragshändler gekauft. Dazu habe ich ein TÜV-Gutachten mitbekommen und die Aussage, dass dadurch die Garantie entfällt.
Jetzt habe ich 3 Problemchen mit meinem A3:
Kühlmitteltemperaturfühler meldet sich immer (Ich weiss, A3 Problem, n Stück überfüllen, aber das ist hier egal)
Kofferraumlicht geht mal an, mal nicht
Kratzen (verm. vom Anlasser) nach dem anlassen (nicht immer, aber immer öfter).
Nun wollte ich das ganze richten lassen (hab ihn immerhin erst 3 Monate) und habe also beim Audi angerufen. Die meinten im Endeffekt, dass sie sich das Auto anschauen und bei kleinen Reperaturen evtl. die Kosten übernehmen und bei größeren sich n Stück beteiligen. Aber da ich keine Garantie habe. Pech.
Die beste Aussage der Senior-Chefin war: „Sie können sich doch keinen Gebrauchten kaufen und erwarten das alles funktioniert.“
Nun bin ich zu einem Bekannten (Klassik-Volvo Werkstatt) gegangen und habe ihn davon erzählt, seine Meinung war: Schwachsinn, ein TÜV-Gutachten kann nie die Garantie ersetzen. Die müssen das richten. Und ich solle mal zur ADAC Rechtshilfe gehen.
Ab Januar habe ich sowieso ADAC Rechtsschutz.
Was könnt ihr mir dazu sagen? Habt ihr evtl. ähnliche Erfahrungen? Gibt’s evtl. den ein oder anderen Verkäufer oder KFZ-ler unter Euch der mehr weiß?
Schon erstaunlich, wie viele Leute Probleme mit ihrem Freundlichen haben…
Häh?
Sowas hab ich ja noch nie gehört!
Les Dir das mal durch: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrzeugkauf_leasing/gebrau
Seit dem 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe „Mängelhaftung beimGebrauchtwagen“) beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. „Gekauft wie gesehen“ oder „Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft“ haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden
Also so ein Stuss hab ich ja noch nie gehört.
Wenn ich ein Gebrauchtwagen extra bei einem VAG Betrieb kaufe, dann bekomm ich auch automatisch die VAG Garantie…und die ist 1 Jahr auf alles Mögliche. (Was genau, steht im Garantieheftchen drin)
Nennte sich bei mir noch „1 Jahr Europa-Garantie“
Da will dich dein Freudlicher wohl voll verarschen und sich vor den Kosten drücken.
Jedoch ist die Garantie bei mir mit 50 EUR Selbstbeteiligung gewesen.
Du musst alles wirklich ALLES hinterfragen. Ich denke mal das meine Situation ne besondere ist aber ich habe bisher immer nur schlechte Erfahrung mit Audi Vertragswerkstätten gehabt. Man muss sich das Wissen über sein Fahrzeug selber aneignen und so viele Meinungen wie möglich einholen. Informieren und dann zum Audihändler sonst lügen die euch das blaue vom Himmel. Schreib gleich auch nen Thread über nen Birnenwechsel den ich hab machen lassen. Ich glaubs bald nicht mehr.
MfG Andreas
hast mindestens 1 jahr garantie! ist gesetzl. festgelegt!!! auf alles ausser verschleißteile.
bei wasserstandssensor hilft überfüllen beim temp.fühler hilft da mehr wasser auch nicht weil er dadurch auch nicht heisser wird! das mit der lampe wird schätz ich mal n wackelkontakt sein! mal die lampen tauschen und beobachten! wenn nicht die kabel durchmessen (widerstand) evtl. kabelbruch! oder kannst auch davor machen dann sparst dir vielleicht die birnen! und das kratzen??? denke auch anlasser dreht weiter mit aber müsst man sich anschaun bzw. anhören! schreibt mal mit welchen autohäusern ihr die probs. habt also wo!? würd mich echt mal interessieren!!!
Also, dass die Garantie durch so ein „Gutachten“ wegfällt ist, wie bereits gesagt, totaler Schwachsinn. Du solltest deinen „Freundlichen“ mal ganz dezent fragen, ob der diesen Müll wirklich glaubt oder ob der dich für dumm verkaufen will. Du solltest dir den genauen und vollständigen Gesetzestext im I-Net suchen und dem den dann auf den Tisch knallen.
Beginnt dein Vertrag der Rechtsschutzversicherung ab Januar oder hast du die Rechtsschutz ab Januar 3Monate? Es ist nämlich bei Diesen Versicherungen für gewöhnlich so, dass die erst nach 3 Monaten den ersten Fall übernehmen.
So was habe ich mir schon gedacht. Ich habe ab Januar ADAC Rechtsschutz. Bin aber schon länger ADAC-Mitglied und da gibt es auch eine Rechtsberatung kostenlos.
Ich weiß auch, dass das nur „Problemchen“ sind und man die auch selber beheben kann, aber mir geht es da um’s Prinzip. Seit 3 Monaten habe ich ihn und kaum wird es ein bisschen kalt, schon wird’s krank mein schönes Auto.
Bin mal gespannt was rauskommt. Termin beim Autohändler habe ich Anfang Januar.
Ich werde Euch auf jeden Fall informieren.
Garantie oder Gewährleistung, das ist hier die Frage.
Zitat aus der WDR Zervicezeit:
[i] Das neue Recht 2002: Die wichtigsten Gesetzesinhalte
Bis zu sechs Monate muss der Verkäufer alles übernehmen und beweisen, dass der Wagen ohne absehbare Mängel übergeben wurde. Danach haftet der Händler weitere sechs Monate. In dieser Zeit aber muss der Kunde beweisen, dass der Fehler schon vor dem Kauf vorhanden oder absehbar war. Das ist in vielen Fällen gar nicht so einfach; es drohen erst einmal Kosten für Gutachten, einen Anwalt, eventuell Gerichtskosten, zumindest dann, wenn sich der Händler nicht überzeugen lässt.
Eigentlich gilt die Haftung noch weitere zwölf Monate, also insgesamt zwei Jahre. Der Händler kann dies aber im Kaufvertrag grundsätzlich ausschließen. Dann haftet er auch nicht mehr.! [/i]
Ich würde den Händler erst mal bestimmt und höflich damit Konfrontieren, wenn es geht persönlich und nicht am Telefon. Wenn das nichts nützt kannst Du Dir das mit dem Anwalt immer noch überlegen. Aber es kann sein das die Rechtschutz das trotzdem nicht übernimmt wegen zu geringem Streitwert.
Gruss Dirk
Dieser Beitrag wurde von A3Opa am 24.12.2005 bearbeitet
Hi,
ich würde Dir auch empfehlen das problem der audi ag http://www.audi.de kontakt zu schicken !
und dazu bitte name des händlers und die aussagen !!!
Also meine lieben A3-Freunde,
es hat sich neues zugetragen. Ich habe heute mein Auto in die Werkstatt gebracht. Kostenpunkt 660 Euro. Kostenaufteilung 50:50.
Mängel:
Ausgleichsbehälter,
Türschloss Fahrerseite (neu hinzugekommen),
Schloss Kofferraum,
Anlasser.
Nach zahlreichen Telefonaten mit dem Rechtsschutz und der Technikabteilung des ADAC, haben sie mir empfohlen das Angebot (50:50) anzunehmen, da bis auf der Anlasser alles so ziemlich Verschleiß ist.
Auch würde vor Gericht der Richter bei den „niedrigen“ Kosten einen Vergleich vorschlagen. Ein Sachverständiger würde von den Kosten zu teuer sein,…
Mit dem TÜV-Zertifikat hat es folgendes auf sich:
Garantie erlischt natürlich nicht. Doch wird es schwieriger für mich zu beweisen, dass es sich bei dem kaputten Teil um Verschleiß handelt oder um einen Mangel. Mängel sind von der Garantie gedeckt, Verschleiß nicht. Doch da ich ein TÜV-Zertifikat bekommen habe, fällt erstmal so ziemlich jedes kaputte Teil unter Verschleiß, da der Wagen bei der Übergabe in korrektem Zustand war.
Naja, alles ein bisschen kompliziert. Aber ich hoffe mal, dass da nicht noch mehr anfällt.
Habe ich eigentlich eine Garantie auf die nun gerichteten Teile? Schon oder? Halbes Jahr oder so?