Problem im Studium

Hey, bin total in Panik. Hab über Silvester die Anmeldung zu meinem dritten Versuch eines BWL-Moduls verpennt. Jetzt landete bei mir vor 2 Tagen per Einschreiben die Exmatrikulation im Briefkasten. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht ich könne innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wie stehen meine Chancen bzw. hab ich eine Chance. Wie sollte man das begründen. Ja, ich habe die Frist verpasst mich für den 3. Versuch anzumelden. aber ich bin theoretisch nicht durchgefallen. was nun?? Hatte dieses Problem schon jemand von euch MFG Roman

ich würde erst einmal Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Das verschafft erst einmal Zeit. Der Widerspruch muss nicht begründet sein, jedoch sollte eine Begründung nachgereicht werden.

Ich weiss jetzt nicht, wie das bei euch abläuft, ob ein Krankenschein als Entschuldigung ausreichen würde.

Wir haben (in meinem Studiengang) keine Module und wir müssen auch nicht an Prüfungen teilnehmen oder für nicht teilgenommene Prüfungen oder Klausuren einen gelben Schein vorlegen.

Die einzige "Frist" die es bei uns gab war, die Zwischenprüfung musste bis zum Ende des 6. Semesters erfolgreich bestanden sein. In dieser Zeit konnte man jede Klausur und Hausarbeit so oft schreiben, wie sie angeboten wurde.

Dir hilft das jetzt nicht wirklich weiter, jedoch solltest du mal in deine Prüfungsordnung schauen und nach einem Weg suchen, den versäumten Termin nachträglich (und wasserdicht) zu entschuldigen.

Ne, theoretisch bist du nicht durchgefallen, praktisch aber schon. So erst einmal die rechtliche Lage. Ich würde an deiner Stelle sofort zum Imma-amt und zur Studien(fach)beratung und nach den Möglichkeiten fragen. Die zweite Wiederholungsprüfung sollte ja mündlich sein, vielleicht hast du ja einen hilfsbereiten Dozenten in petto der da jetzt kurzfristig was frei hat. Was immer hilft: freundlich und reumütig auftreten und klar machen, dass man das ja unbedingt schaffen will. Also nicht den großen Max rauskehren… :old:

die zweite Wiederholungsprüfung ist ne schriftliche.

Habt ihr ne zeitliche frist wann prüfungen abgelegt sein müssen ? ich kann quasi schreiben wann ich will, aber eben immer nur 3X…

es heißt immer "zum nächstmöglichen Termin", wenn der Drittversuch gewährt wird. Muss man bei uns an der FH erst beantragen. Tja das war die Prüfungszeit jetzt und ich ab zwischen Weihnachten und Neujahr mich nicht elektronisch für eben jenen Versuch angemeldet.

ist mir auch schon passiert, nur ich musste dann einfach nen halbes jahr warten ( wie dieses Zb ).

Ich würde wie Matthias schon sagt richtung Prüfungsamt mir reumütigem Blicke und bitten und freundlich sein, und dir ne nette geschichte ausdenken.

Was anderes wird nicht bleiben, ein klärendes Persönliches gespräch its meist das Beste, als der schriftliche weg bei uns an den FHs, kennst das ja !

Es lebe die Privatuni, wir werden direkt zu Klausuren angemeldet und laufen so keine Gefahr, dass man verpasst, sich anzumelden. :breaker: