Problem ebay - Kauf - Ware entspricht nicht der Beschreibung

Hallo zusammen,

mir ist folgendes passiert.
Habe bei ebay einen Satz Felgen mit Reifen ersteigert von privat. Die Artikelbeschreibung lautete u. a. "Die Alufelgen sowie die Bereifung befinden sich in einem neuwertigen TOP Zustand !(siehe Fotos)" Die Reifen haben laut Aussage noch 90% Profil.

Ich habe mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen und er versicherte mir, dass die Felgen alle absolut in Ordnung sind und lediglich die Radnarbendeckel fehlen.

Die Felgen habe ich mittlerweile bekommen. Eine Felge ist einwandfrei, die anderen drei haben jeweils Beschädigungen an den Schraubenlöchern vom wechseln und eine davon sogar noch eine Bordsteinschramme.
Hinzu kommt, dass die Reifen zwar top aussehen, aber DOT 1601, also schon gut 7 Jahre alt sind.

Von "neuwertigem TOP Zustand" kann für mich hier nicht die Rede sein.
Vor allem hat er die Mängel komplett unterschlagen, weder in der Artikelbezeichnung noch in der direkten Anfrage etwas davon erwähnt.

Was kann ich jetzt tun? Ich bin natürlich so nicht damit einverstanden.
Als erstes wollte ich ihn anschreiben ihm die situation schildern, klar machen dass ich damit nicht einverstanden bin und fragen was er dazu zu sagen hat.

Aber die Frage ist wie geht es dann weiter?
Was passiert wenn er sich darauf beruft, es sei ein Privatkauf. Das hat ja in dem Fall mit der Sache nichts zu tun oder?

Welche möglichkeiten gibts da?
Er lenkt ein und gibt mir einen Teil des Geldes wieder?
Kann cih ihm mit einer schelchten Bewertung drohen?
Kann ich ihn über ebay melden und kümmern die sich drum?

Habe auch mal gelesen, dass es soweit kommen kann, dass er die Sachen zurücknehmen muss, mir mein Geld + Rückversand überweisen muss. Stimmt das?

Oder wäre es das Beste, wenn ich gleich mal beim Anwalt anrufe. Eine Erstberatung ist doch meist kostenlos oder?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Vielen dank schonmal!

Gruß Matze

Die Sache mit dem Privatverkauf schließt das Umtauschrecht sowie Gewährleistungsansprüche aus, solange der Artikel wie Beschrieben ist. Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, und der Mangel offensichtlich zu sehen war, dann fällt das meiner Meinung nach unter Täuschung. Rede als erstes mit dem Verkäufer und sag ihm die Reifen haben zwar Profil aber sind zu alt und das ist nicht Neuwertig sowie die Beschädigungen der Felgen. Dann müsste er sich mit einem Preisnachlass oder Rücknahme anfreunden. Wenn er sich dann uneinsichtig zeigt kannst du immernoch schweres Geschütz auffahren. Drohung ist zum Anfang das schlechteste Mittel, weißt ja: wie man in den Wald reinruft…Schlechte Bewertung (muss Sachlich geschrieben sein und nicht "Du Arsch") und Anwalt kannst du immernoch anbringen wenn er sich uneinsichtig zeigt.

Erstberatumg im Forum auch…

kann man sich die Aktion noch anschauen? Wenn ja schick mal Link rüber… hab grad mein erstes jur. Staatsexamen bestanden, von daher denke ich, dass ich dir nbissl (unverbindlich natürlich, sowas darf offiziell ja nur ein RA) helfen kann

hey schonmal danke ihr zwei!

@bmw_overhauler: klar cih will nciht zu beginn drohen, hab cih ja geschrieben. mich interessiert nur wie ich weitermachen kann wenn er sich nciht einsichtig zeigt.
und ich will natürlich wissen, ob er acuh die rückfrachtkosten tragen muss, wenn ich sie zurückschicken sollte…

muss auch dazusagen, dass cih den anfängerfehler gemacht haeb und nciht nach der DOT gefragt habe. bin bei neuwertig und 90% profil einfach von relativ neuen reifen ausgegangen…:mulmig:

soweit ich weiß müssen nun auch privatverkäufer ein Umtauschrecht von 2 Wochen gewährleisten … zudem sind die Reifen ja nicht so wie beschrieben bzw die Felgen weisen Gebrauchsspuren auf die nicht beschrieben waren

Das wäre mir aber auch neu.
eBay schreibt:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_6.html

Daran hat sich nix geändert, oder hast du nen Gesetzestext dazu?

Folgende Punkte wären wichtig für dich:

  1. Ganz einfach wird es, wenn dein Verkäufer nur privat bei ebay angeklickt hat, in Wirklichkeit aber jede Woche Reifen etc verkauft, am besten noch 500 Bewertungen hat und erst 1 Jahr dabei ist. Dann wäre er Unternehemr und dürfte die Gewährleistung nicht gänzlich ausschließen. Wenn das nicht so ist…

  2. ist er Privatmann. Ein Privatmann kann zwar die Gewährleistung ausschließen, das gilt aber nicht für Beschaffenheitsmerkmale, die er zugesichert, garantiert hat. Zugesichert bzw garantiert ist alles das, was man in die Artikelbeschreibung reinschreibt.
    Bzgl Felgen:
    MAcken in den Felgen sind offensichtlich, also trifft den Käufer eine Offenbarungspflicht. Hat er bei dir nicht getan, also hat er dich getäuscht. Bei Täuschung gilt Gewährleistungsausschluss nicht, von daher kein Thema.

Bzgl Reifen:
Die Frage nach der Neuwertigkeit und des TOP Zustandes ist von dem Gewährleistungsauschluss NICHT erfasst, da zugesichert, garantiert.
Sind also 7 Jahre alte Reifen mit 90 % neuwertig/ top zustand? Zustand viell noch ja aber neuwertig!? Ich denke nein. Es gibt doch vom adac bestimmt nen Ratschlag a la nach 5 jahren Reifen wegschmeißen etc. Schick den Link dem Verkäufer und erzähl ihm, dass du das nicht verantworten kannst.

  1. Bei allem ist GANZ WICHTIG: Setz ihm eine Frist zur NAcherfüllung. So 2 Wochen etwa. Schreib ihm, dass die Reifen und Felgen mangelhaft sind, und dass du diese Mängel (genau auflisten) gerne repariert haben möchtest bzw andere geliefert haben willst. Je nach seiner Reaktion geht es dann weiter, entweder machte r das, bzw er sagt er kann es nicht, dann kannst du mindern oder woanders passende Reifen kaufen, wenn die Teurer sind von ihm den mehrbetrag herausverlangen etc etc

Du kannst über ebay den käuferschutz beantragen, aber ob da wirklich was bekommst ist die nächste frage, hab nen ähnlichen Fall am laufen.

gruss steffan

wenn kein paypal bringts dir garnix, da der Verkäufer höchstens für die Zukunft gesperrt wird

soweit cih gelesen habe, bekommt er, wenn cih Unstimmigkeiten über ebay melde erstmal Post von denen.

Wenn ich Käuferschutz beantrage, dann bekomme ich bis zu 200€ abzüglich 25€ Bearbeitungsgebühr…

Hier noch ein Screenshot von der Auktion. Möcht den Link nicht reinstellen

du solltest vielleicht oben in der leiste deine ebaynummer 160197237XXX rausnehmen. Preis 165 euro. Denke die kannst über ebay wieder reinholen.

gruss steffan

Ich seh grad übergabe der ware - abholung dann bist selber schuld. Hättest se halt zuerst angesehen.

gruss steffan

Bei einem Kaufpreis von 165€ wäre ich aber skeptischer gewesen und hätte die bei Selbstabholung gar nicht erst mitgenommen.

Das schreibt Vergölst zum Reifenalter:

http://www.vergoelst.de/reifenalter

Ralf

@steffan:
habe mich per kontaktanfrage vorher auf versand geeinigt.

@audi-driver:
ja hast sicher recht, aber das is jetzt zu spät.
auf der anderen seite hatte er es als startpreis 150,-€ drin und ich hab ihn gefragt, da noch niemand geboten hat, ob er sie auf sofort-kauf umstellt.
hab diese felgen samt reifen aber acuh schon öfter bei ebay für unter 200 weggehen sehen…

grundsätzlich sollte ich noch dazusagen, dass er mir in einer mail nochmal zugesichert hat, dass alle felgen ohne beschädigung sind…

165 euro hin oder her, es geht ums prinzip neuwertig ist wohl wohl was anderes. Mir fällt in letzter immer häufiger auf das viele nicht unterscheiden können von den Verkäufern was neu und was gebraucht ist.

gruss steffan

Wenn alles nichts hilft, beruf dich auf Sachmängel. Da kann bestimmt @EllisDee was zu sagen.

Ralf