Ich habe mal eine Frage an euch da mein Vater mich ziemlich verunsichert hat.
Also hinten auf meinem Führerschein steht bei Pkw und Roller halt 10.5.2007. Ich habe damals meinen Führerschein mit 17 gemacht. Jetzt müsste ja eig. meine Probezeit vorbei sein oder nicht?
Weil mein Dad meinte das wenn man den Führerschein mit 17 macht und 2 Jahre voll hat noch ein Jahr dran gehängt wird weil man ja den mit 17 nicht mit 18 gemacht hat.
Fahranfänger erhalten ihre erste Fahrerlaubnis auf Probe (außer in den Klassen L, M, S und T). Das bedeutet, dass der Führerschein zwar voll gültig ist, aber nach bestimmten Verkehrsverstößen an einem Nachschulungskurs bzw. Aufbauseminar teilgenommen werden muss.
das man in der Proebzeit strenger bestraft wird ist mir vollkommen klar.
Für mich hat sich das eben so angehört als wenn der TE wissen wollte ob er jetzt vollgas geben kann.
Denn ich finde ob Probezeit oder nid sollte man sich trotzdem "normal" im Verkehr bewegen!
Das sowieso… aber jeder kennt das doch Das man mal zu schnell gefahren ist das hat dan nichts damit zu tun das man sich nicht korekt verhält sonder das man einfach mal bischen drüber war. und wenn man dan noch in der Probezeit ist nervt das schon ganz schön
also in Österreich is es schon so das man mit 17 3 jahre probezeit hat …und mit 18 nur 2 jahre ( zumindestens war das der stand als ich mein schein gmacht hab)…