wenn laut Versicherung nur ich mit meinem Wagen fahren darf, ich diesen nun bei meinem freundlichen zum Kundendienst bringe und es bei der abschließenden Probefahrt, welche durch einen Mitarbeiter der Firma durchgeführt wird, zu einem selbstverschuldeten Unfall kommt… Wie sieht es dann mit dem Versicherungsschutz aus?
Muss ich als Halter haften oder muss der freundliche haften, weil die Nutzung ja nun nicht wirklich privat war?
Wär nett wenn mir dabei einer weiterhelfen könnte, hab mit der Suche und google bislang nichts verwertbares gefunden. Finde nur den Fall, bei dem ich selbst eine Probefahrt mache (z.B. vorm Autokauf), aber das ist meiner Meinung nach etwas anderes.
Die Haftpflichtversicherung bezieht sich ja auf den Wagen, aber wenn ich mich recht entsinne, fallen Wartungsfahrten nicht unter den Ausschluss der VErsicherung. ABer wie es auch ist die Haftpflichtversicherung haftet immer, egal was passiert. Aber sie kann einen dann in Höhe von 5000 Euro in Regress nehmen. Diesen Regress kannst du dann beim Freundlichen als Schadensersatz zurückfordern. So würde ich es sehen und machen.