Probefahrt des Händlers - Rechtsfrage

Hallo,

wenn laut Versicherung nur ich mit meinem Wagen fahren darf, ich diesen nun bei meinem freundlichen zum Kundendienst bringe und es bei der abschließenden Probefahrt, welche durch einen Mitarbeiter der Firma durchgeführt wird, zu einem selbstverschuldeten Unfall kommt… Wie sieht es dann mit dem Versicherungsschutz aus?
Muss ich als Halter haften oder muss der freundliche haften, weil die Nutzung ja nun nicht wirklich privat war? :confused:

Wär nett wenn mir dabei einer weiterhelfen könnte, hab mit der Suche und google bislang nichts verwertbares gefunden. Finde nur den Fall, bei dem ich selbst eine Probefahrt mache (z.B. vorm Autokauf), aber das ist meiner Meinung nach etwas anderes.

Da würde ich einfach mal bei der Versicherung und Audi direkt anfragen. Die können dir da sicher weiterhelfen.

Also ich würde sagen, das ist ein Ausnahmefall, das du nicht fährst und allein deßhalb würde ich die Versicherung schon anhauen und mal nachhaken.

Gruß Jan

soweit ich weiß trägt der händler das risiko sobald du ihm da auto übergibst

Gruß Devil666

Das mit der Probefahrt eines Käufers würde mich aber mal interessieren…

Haftet da der mögl. Käufer…wenn nicht, kann man das Vertraglich regeln (Schriftstück wo er Haftung für Schaden übernimmt)

Das ist glaube nur teilweise richtig. Im Falle eines Diebstahls muss auch deine TK dran glauben, nicht die vom Händler.

Die Haftpflichtversicherung bezieht sich ja auf den Wagen, aber wenn ich mich recht entsinne, fallen Wartungsfahrten nicht unter den Ausschluss der VErsicherung. ABer wie es auch ist die Haftpflichtversicherung haftet immer, egal was passiert. Aber sie kann einen dann in Höhe von 5000 Euro in Regress nehmen. Diesen Regress kannst du dann beim Freundlichen als Schadensersatz zurückfordern. So würde ich es sehen und machen.

Bei mir im Vertrag steht als Vertragsstrafe immer ein Jahresbeitrag drin.

Das kannst du hier recht detailiert nachlesen:

@all: Schon mal besten Dank für die Antworten. :thumbsup: