Privatkauf. Mängel erst nach dem Kauf gesehen.

Servus,

ein Freund hat sich einen neuen Wagen gekauft. Der Verkäufer meinte die Bremsen sind neu und der Wagen hat noch 2 Jahre Tüv. Im Kaufvertrag steht nichts von Mängel und unten im Kaufvertrag steht "gekauft wie gesehen"

Leider hat er das nicht kontrolliert (Tüv / Bremsen)
Der Wagen hat nur ein Jahr TÜV und die Bremsen müssen auch gemacht werden.

Was kann man da jetzt machen. Rückgabe? Ein Teil des Geldes zurück weil die Bremsen gemacht werden müssen?

Mfg

Wenn er nachweisen kann, dass die Mängel schon vorher da waren, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten, da das Vortäuschung falscher Tatsachen ist. Damit ist der Wagen nicht in der beschriebenen Beschaffenheit/Zustand und er kann entweder wie gesagt zurücktreten oder Schadenersatz verlangen i.H. der ihm anfallenden Kosten.

Dein Freund ist eine Privatperson?
Der Verkäufer war eine Privatperson oder ein ein Händler?
Was genau steht im Vertrag:

  • 2 Jahre TüV?
  • Bremsen neu gemacht?
  • Nur "Gekauft wie gesehen" oder irgendwas von "Ausschluß jeglicher Gewährleistung"
    Am Besten die ersten beiden fragen beantworten und eine Kopie des Kaufvertrags posten (Namen unkenntlich machen!)

Jup sind beide Privat

Das weis ich jetzt nicht genau. Die zwei Jahre Tüv und Bremsen hat er nur gesagt aber nicht im Vertrag festgehalten.

Werde mal schauen ob ich den morgen einscannen kann.

"gesagt" ist immer schlecht zu beweisen. Hatte dein freund einen Zeugen dabei als diese Aussagen gemacht wurden?

ja hatte er

Gut!!!
Zumindest die Bremsen stellen also einen Mangel dar. Beim TüV ist das nicht ganz so klar, denn auch ein laie hätte beim blosen Blick in die Unterlagen feststellen können, daß der nur noch ein Jahr läuft.
Den Mangel hat der Verkäufer erst mal auf seine Kosten zu beseitigen. Wahlweise könnte man sich da auch auf eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlegen. Da würde ich den Verkäufer einfach (unter Zeugen) drauf ansprechen. Wahrscheinlich könnte man hier auch harte Bandagen aufziehen, denn es fehlen ja nicht einfach zugesicherte Eigenschaften bzw. sind Mängel vorhanden sondern hier sind ganz eindeutig unwahre Aussagen zur Sache gemacht worden, die zumindest geeignet sind den Wert höher darzustellen. Das wäre dann arglistige Täuschung oder Betrug. Dadurch wäre 1. der Kaufvertrag ungültig und 2. wäre es ein Fall für den Staatsanwalt.
Wennihr meine Einschätzung des Betrugs teilt, dann trotzdem den Verkäufer freundlich um eine Wandlung (Rückgabe Auto gegen Rückgabe Kaufpreis) bitten und (egal wie er sich verhält!) dann Anzeige erstatten.

Bei den Bremsen bin ich mir nicht so sicher, was heißt "neu gemacht" rechtlich genau?! Gestern, heute oder vor einem halben Jahr. Und wieviele Kilometer sind mit den "neuen" Bremsen gefahren worden?!

Hatte das auch mal bei einem Wagen, ich dachte die Bremsen wären bei der letzten Inspektion gemacht worden, waren sie aber nicht. Habe dem Käufer dann noch mal 200 Euro nachüberwiesen und gut ist.

Denke das mit dem Tüv ist Pech.

Für mich passen "Bremsen neu" und "Bremsen müssen gemacht werden" gar nicht zusammen, auch wenn beides wage Aussagen sind. Denke, das würde auch ein Richter so sehen.

"Pech" für TüV ist eine nette Umschreibung :wink: Ich werd nie kapieren, weshalb man einen Vertrag unterschreibt, Geld bezahlt und noch nicht mal die Unterlagen anschaut …

@MarcelTobias Ich unterstelle, daß du in deinem Fall einfach nicht wusstest in welchem Zustand die Bremsen waren und nicht auch noch behauptet hast, die wären "neu". Die "kulanten" 200€ wären dann ein gutes Verhalten gewesen.

Ne, ich habe gesagt, dass ich meine dass sie gemacht worden sind, waren auch nur die hinteren.
Habe mich geirrt, aber es selber nicht überprüft gehabt, erst als ich die Unterlagen angeschaut habe fiel es mir auch auf.