Privatkauf, kann ich vom Vertrag zurücktreten?

Hallo Gemeinde,

habe mir letzte WOche einen Gilera Runner 50er Bj 2000 Roller gekauft. Bis vor zwei Tagen war ich sehr zufrieden, bis ich beim Tüv wegen Geschwindigskeitsmessung ( freiwillig ) da war.
Der Tüvprüfer hat mich auf die nicht eingetragene Hinterradfelge hingewiesen. Und zwar hat diese 14 Zoll statt den erlaubten 12. Ich dachte dann
" hmm so ein mist" da muss ich mir die kleinere Felge die mir der Vorbesitzter mitgegeben hat draufmontieren.
Tja leider musste ich nach langen recherchen feststellen, dass es sich um eine Gilera Runner DNA Handelt und diese Felge passt nur an das DNA Model.
In sämtlichen Scooter Foren konnte ich nachlesen, dass wenn man die 14 Zoll Felge auf den normalen Runner Roller draufmachen möchte, muss man den Runner DNA Motor einbauen. Wegen der komplett anderen Radnabe und den größeren Bremsscheiben ( 200mm). Da dieser Umbau mir vom Verkäufer nicht mitgeteilt wurde, möchte ich euch Fragen wie es mit der Rechtslage ausschaut.
Im Kaufvertrag wurde die Sachmangelhaftung ausgeschlossen und von Hand sogar " Wie gesehen so gekauft" reingeschrieben.
Um diesen Sachmangel festezustellen muss man das Komplette Rad abschrauben.

Wie sieht es aus mit der arglistigen Täuschung?
Weil ich bin mir ziemlich sicher dass es der Verkäufer gewusst hat, weil er mir eine Felge mitgegeben hat und hat noch gesagt dass diese nicht passt. Auf meine Frage, warum es nicht passt?, hat er gesagt, er weiß es nicht.
Der Verkäufer ist zweite Hand gewesen und die erste war angeblich sein Onkel der Roller verkauft.

Kann mir jemand paar Tipps zur weiteren Vorgehensweise geben?

Und kann ich die 14 Zoll Felge beim Tüv eintragen lassen?

danke im voraus

gruß
Sergej

Rechtschutz? Ich würde es drauf ankommen lassen… ehrlich.
Ich denke der Fatzke zieht schneller seinen Schniedel ein als als die Schnecke ihr Köpfchen…

Eine 1. Beratung beim Anwalt kostet auch nicht die Welt. Dort vielleicht mal einen Termin vereinbaren (lurzfristig) und nachhaken.
Wieviel hast denn für den Roller bezahlt?

leider habe ich kein Rechtsschutz.
Ich habe für den Roller 800 Euro gezahlt. Ich weiß es ist viel, aber ich wollte unbedingt einen zweisitzer und dass ich bei meinen 1,90 genug beinfreiheit habe. Und da hat sich das Gilera Runner Model als perfekt erwiesen.
Ich hätte die Felgengröße mit dem FZ Schein abgleichen sollen ich depp, aber naja aus Fehlern lernt mann :frowning:

Ich habe mit ihm telefoniert und er meinte er hat den Rollen schon in dem Zustand gekauft. Er hatte keine ahnung dass da andere Felge drauf war.

Ich habe ihm angeboten den Roller zurück zu nehmen und dass er mir 700 statt 800 geben braucht. Ich will den Bock schnell loswerden.

Er ist 16 und sagte ich soll das mit seinem Papa bereden.

Wie kann man eine arglistie Täuschung am besten beweisen?

gruß
Sergej

Wer hat den Vertrag unterschrieben?

Moment… der Onkel war 1. Besitzer, der 2. Besitzer war dieser 16. Jährige Bengel? Wie lang ist er denn damit gefahren?
Ich würde mal ganz dreist zur Polizei gehen und fragen ob man den Roller evtl "kennt"… nicht dass das der Verkaufsgrund ist.
Niemals… wirklich NIE NIE NIE würde ich etwas kaufen was so Halbkindergefahren sind.
Schaue doch mal in den letzten TÜV Bericht, dort muss ja dann was drin stehen…

Zudem würde ich mal den Onkel anrufen und dort nachfragen wie es ausschaut. Entweder ist der Onkel schuld, oder das Blag…

Gilera Runner:

Gilera DNA:

Das sind zwei verschiedene Roller, beide gibt es mit 50ccm und 125ccm (und noch nen mit 180ccm glaube ich).

Es gibt keinen "Gilera Runner DNA".

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand in einen Runner einen DNA Motor baut, sind normal die gleichen Motoren, beides Piaggio.

Den Vertrag hat der Vater unterschrieben. Weil eben der Bub unter 18 als bedingt geschäftsfähig ist.

Der Block vom DNA ist etwas länger und hat anderen Lockkreis und andere Nabensternaufnahme. Und halt eben die 200mm statt der 174 mm Bremsscheibe.
Habe heute die 12 Zoll drangehalten und hab festgestellt dass der Bremssatel an der Innenfläche der Felge kratzt. Und was ich noch festgestellt habe, dass die Motorident.NR unter dem Motor nicht mit der Nummer im Fahrzeugbrief übereinstimmt.

Ist das ein guter grund um aus dem Vertrag auszusteigen?

gruß Sergej

Mein Vorschlag:

  1. freundlich darauf hinweisen. Wenn man es einsieht dann haste gewonnen.
    Wichtig dabei… schenke dem Fatzken bloß keinen Cent!

  2. Wenn niemand darauf eingeht: Bei der Polizei vorstellig werden und ggf Anzeige erstatten…
    Würde mich jedoch nicht wundern wenn unter dem alten Namen/Kennzeichen schon was zu finden ist.

Da wurde massiv rumgefuscht…

Edit: mit einer "larifari-wird-schon-klappen" Einstellung wirst Du nicht weit kommen. Entweder ganz oder garnicht.

Edith 2: sag mal… steht die Motor-Ident-Nr eigentlich im Fahrzeugschein? Nicht das Du da die Ident Nr verwechselst?

Kollege A war in ähnlicher Situation, nur von der anderen Seite…
Er hat einen Roller für einen Kollegen B über eBay versteigert. Da der eigentliche Besitzer verhindert war, hatte er für ihn den Roller verkauft.
Jedenfalls ist der Roller abgeholt worden, es gab bares und alles war gut… bis 2 Wochen später ein Brief vom Anwalt kam. Betreff: arglistige Täuschung - Der Käufer war nach dem Kauf direkt zu einem TÜV-Sachverständigen und hat den Roller checken lassen - da waren dann auch so Spielereien wie "festgescheißter Zahnkranz"… Er hatte keine Chance, obwohl der Satz à la keine Garantie…gekauft wie gesehen etc. in der Artikelbeschreibung stand.
Er hat den Roller dann zurückgenommmen, Kaufpreis erstattet + TÜV Gebühren + Rechtsanwalt + Fahrtkosten bzgl Roller abholen…

Langer Text, kaum Sinn --> Ich würd zum Anwalt. So teuer ist das nicht. Wenn von dem erst mal so ein Brief bei denen im Briefkasten landet, machen die meisten was du willst :breaker:

Das ist kein Brief sonder so eine art Zulassungsbescheinigung.
Da steht eindäutig andere Nummer drauf. Da bin ich mir sicher.
Eindeutig andere Nummer als auf dem Papier.

Vielleicht ist der Block sogar von einem geklautem Roller, man weiß ja nie!

Im Kaufvertrag steht drinnen:
Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmängelhaftung bleibt die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Die Bremsanlage ist nicht zugelassen ist auf diesen Roller und der Vorbesitzer warnt mich nicht mal davon. Ist das dann ein grob fahrlässiges Handeln?
Weil es könnten auch theoretisch Bremsen versagen und ich knall in ein Auto oder Baum???

Was sagt ihr dazu?

gruß Sergej

Ja ist es. An dem Teil ist alles grob fahrlässig und Schmuch… deswegen steht Piaggo drauf…
Es könnte theoretisch sein dass die Bremsen nicht zur Motorleistung passen, die Felgen nicht der Festigkeit entsprechen die sie benötigen, etc pp.
Und (was ich vorhin wieder wegeditiert habe) der Motor könnte u.U. aus einem geklauten KFZ stammen.
Die Kiste ist so nicht fahrtüchtig…

Aber ob man nun zum dritten Mal schreibt "Ab zur Polizei wenn sich der Bengel/Vater nicht einsichtig zeigt" oder nicht… lieber wird hier noch weiter darüber debatiert…